BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16392 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Derby zwischen dem FC St. Pauli und dem HSV Am 10.März 2019 steht das Derby zwischen dem FC St. Pauli und dem HSV im Millerntor-Stadion an. In der Vergangenheit haben vergleichbare Ereignisse zu umfangreichen Polizeieinsätzen geführt. Fußballspiele gelten zudem als Experimentierfeld für die Austestung und Etablierung „neuer“ polizeilicher Maßnahmen. Bei dem Derby zwischen dem FC St. Pauli und dem HSV im vergangenen Jahr am Volksparkstadion hat die Polizei Maßnahmen ergriffen, die in Hamburg zuvor noch nicht im Zusammenhang mit Fußballspielen zum Einsatz gekommen sind. Auch für das anstehende Derby ist damit zu rechnen, dass die Polizei erhebliche Präsenz zeigen und mit Einsatzstärke den Stadtteil dominieren wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Einschätzung hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hinsichtlich einer möglichen Gefahrenlage für das anstehende Derby am 10.03.2019 zwischen dem FC St. Pauli und dem HSV? Siehe Drs. 21/14177; die abgegebene Einschätzung ist auch für das anstehende Derby im Millerntorstadion gültig. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/14092. 2. Im Vorfeld des letzten Derbys ist ein Onlineportal der Polizei online gestellt worden mit der Aufforderung an Personen, Video- oder Fotomaterial von Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspiel an die Polizei zu übermitteln. Das Portal war zuvor nur im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel eingesetzt worden. Der Einsatz im Zusammenhang mit einem Fußballspiel erreichte damit neue Maßstäbe polizeilichen Handelns . Ist auch für das kommende Derby am 10.03.2019 der Einsatz eines entsprechenden Portals geplant? Die Überlegungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. a. Wie viele Videos- beziehungsweise Bilddateien wurden bei dem vergangenen Derby über das Portal an die Polizei übermittelt? Der Polizei wurden 28 Dateien übermittelt. b. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund des Materials, dass über das Onlineportal an die Polizei übermittelt wurde, eingeleitet und wie ist der Stand der Verfahren? Bei Einstellungen und Verurteilungen bitte die Rechtsgrundlage und gegebenenfalls die Art und Höhe der Sanktion/Auflage angeben. Keine. Drucksache 21/16392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Im Vorfeld des letzten Derbys hat die Polizei Hamburg mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach 17 Personen aus dem HSV-Fanlager gefahndet, denen vorgeworfen wurde, am letzten Spieltag der vorausgegangenen Saison Pyrotechnik gezündet oder geworfen zu haben. a. Wie viele Personen von den 17 Beschuldigten, nach denen öffentlich gefahndet wurde, sind mittlerweile identifiziert? Bisher sind neun Personen identifiziert. b. Wie viele der identifizierten Personen sind durch Hinweise aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung identifiziert? Fünf Personen konnten durch Hinweise aus der Öffentlichkeit ermittelt werden; vier Personen stellten sich aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung selbst bei Polizeidienststellen . c. Wie ist der jeweilige Stand des Verfahrens? Bei Einstellungen und Verurteilungen bitte die Rechtsgrundlage und gegebenenfalls die Art und Höhe der Sanktion/Auflage angeben. Die Polizei hat alle neun Verfahren nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im November 2018 an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 4. Die Polizei Hamburg hat in der Vergangenheit bei Fußballspielen, die nach polizeilicher Einschätzung ein Eskalationspotential aufweisen, auch Aufenthaltsverbote ausgesprochen. a. Wie viele Personen haben im Vorfeld des letzten Derbys im Zusammenhang mit dem Fußballspiel ein Aufenthaltsverbot erhalten ? Bitte nach Fanlager aufschlüsseln. Die Polizei hat im Sinne der Fragestellung gegen sechs Personen aus der Problemszene aus dem Bereich des Hamburger Sportvereins (HSV) Aufenthaltsverbote ausgesprochen . b. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, auch für das kommende Derby Aufenthaltsverbote auszusprechen? Wenn ja, gegen wie viele Personen und in welchem zeitlichen und räumlichen Umfang? Bitte nach Fanlagern aufschlüsseln. Ja; die Polizei hat bisher im Sinne der Fragestellung gegen vier Personen aus der Problemszene aus dem Bereich des HSV Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Alle ausgesprochenen Aufenthaltsverbote gelten am 10. März 2019 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 19.30 Uhr und für das Aufenthaltsverbotsgebiet innerhalb der Straßen Stresemannstraße/Bernstorffstraße – Stresemannstraße/Beim Grünen Jäger – Beckstraße /Neuer Pferde-markt/Sternstraße, Sternstraße – Schlachthofpassage/Marktstraße – Marktstraße/Karolinenstraße, Karolinenstraße und U-Bahnhof Messehallen – Holstenwall – Feldstraße/Kaiser-Wilhelm-Straße/Johannes-Brahms-Platz – Holstenwall – Ludwig-Erhard-Straße/Neumayer Straße – Venusberg, Kuhberg/Eichholz/Hafentor – Johannisbollwerk und U/S-Bahnhof Landungsbrücken, St. Pauli Hafenstraße, St. Pauli Fischmarkt – Breite Straße/Pepermölenbek, Pepermölenbek/Königstraße, Holstenstraße – Simon-von-Utrecht-Straße/Holstenstraße/Kleine Freiheit, Bernstorffstraße – Stresemannstraße. 5. In der Vergangenheit hat es im Vorfeld von Fußballspielen, für die die Polizei ein Eskalationspotenzial vermutete, auch regelmäßig sogenannte Gefährderansprachen gegeben, die sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen können. Wird es auch bei dem kommenden Derby sogenannte Gefährderansprachen geben? Wenn ja, in welcher Form und gegenüber wie vielen Personen? Ja, Gefährderansprachen im Sinne der Fragestellung hat die Polizei bisher in schriftlicher Form durch Zustellung von Gefährderanschreiben bei 62 Personen durchgeführt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16392 3 a. Wie viele Personen hat die Polizei Hamburg im Vorfeld des letzten Derbys im Rahmen einer sogenannten Gefährderansprache angesprochen ? Bitte nach Fanlager aufschlüsseln? Insgesamt erhielten 61 Personen Gefährderansprachen durch Zustellung von Gefährderanschreiben . 38 Personen gehörten der Problemszene aus dem Bereich des HSV und 23 Personen gehörten der Problemszene aus dem Bereich des Fußballclubs (FC) St. Pauli an. b. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die „Gefährderansprachen“? Gefährderansprachen erfolgen gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). 6. Die Polizei Hamburg verfügt über eine Gesichtserkennungssoftware, die anlässlich der Videoauswertung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel angeschafft wurde. Die Polizei hatte seinerzeit angekündigt, die Software auch in anderen Bereichen einsetzen zu wollen und dabei explizit die Nutzung bei Fußballspielen benannt. Wurde bei der Auswertung des Video- oder Bildmaterials, das vom vergangenen Derby vorliegt, die Gesichtserkennungssoftware genutzt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? Nein. a. Wird die Gesichtserkennungssoftware bei (potenziellen) Ermittlungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Derby zum Einsatz kommen? Die Fragestellung berührt die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 7. Weite Teile von St. Pauli sind als sogenannte gefährliche Orte im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 2 PolDVG klassifiziert, wodurch der Polizei weitreichende Befugnisse eingeräumt werden. Das Gebiet rund um das Millerntor-Stadion ist gegenwärtig nicht als „gefährlicher Ort“ klassifiziert. Wird das Gebiet des derzeitigen „gefährlichen Ortes“ auf St. Pauli anlässlich des Derbys ausgeweitet werden? Wenn ja, in welchen räumlichen und zeitlichen Grenzen? Nein.