BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16397 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 27.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Verschwendung von Steuergeldern im Lager Osterrade Im Sommer 2017 wurde aufgrund des rückläufigen Flüchtlingsstroms die Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk Bergedorf, die Gewerbehalle an der Osterrade, geschlossen. Daraufhin fragte ich beim Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) offiziell an, was mit dem Inventar der Unterkunft nach deren Außerdienststellung geschehe. Der ZKF antwortete, die Betten stünden noch immer in der Halle und würden nicht abgeholt, da die Osterrade gegebenenfalls als Lagerort dienen solle. Grundsätzlich würden alle Gegenstände, die noch weiter verwendet werden können, eingelagert; lediglich defekte, verschmutzte oder zerstörte entsorgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit dem hohen Zugang von Flüchtlingen im Jahr 2015 wurde in der Osterrade eine Halle zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft gemietet. Mit dem Vermieter wurde eine Vertragslaufzeit bis zum Ende des Jahres 2020 vereinbart. Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen wurde die Möglichkeit genutzt, auf die Belegung der Unterkunft zu verzichten. Eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags ist durch den Vermieter nicht beabsichtigt. Um den Aufwand für die Halle zu begrenzen, wird diese zur Lagerung notwendigen Materials genutzt. Zudem konnte ein Teil der Halle untervermietet werden. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) prüft fortlaufend alle Optionen für eine wirtschaftliche Verwendung der Halle. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird Osterrade noch bis zum 31. Dezember 2020 als Lager für unbenutztes Mobiliar aus den Flüchtlingsunterkünften genutzt? Wenn ja, kostet diese Nutzung weiterhin 26 100 Euro monatlich und was passiert mit dem Lager nach Vertragsende? Die monatlichen Kosten für den Standort liegen bei durchschnittlich 32 000 Euro (Nettokaltmiete , Betriebs- und Heizkosten). Durch die Untervermietung einer Teilfläche werden monatliche Erlöse in Höhe von 7 784 Euro erzielt. Die Dauer der Lagernutzung richtet sich nach dem Fortschritt der Verwertung der nicht mehr benötigten Ausstattungsgegenstände der Erstaufnahmeeinrichtung (EA). 2. Was ist zwischenzeitlich mit dem (noch) brauchbaren ehemaligen Inventar im Lager Osterrade geschehen? Aktuell lagern in der ehemaligen EA Osterrade noch Ausstattungsgegenstände, die für den Betrieb in einer EA beschafft wurden. Die gelagerte Ausstattung soll, mit dem Ziel, das Lager aufgeben zu können, einer Verwertung zugeführt werden. Der Stand- Drucksache 21/16397 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ort Osterrade wird erst nach Vertragsende an den Vermieter zurückgegeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/13178 und Drs. 21/13297. 3. Wurden Teile des Inventars (auch die intakten Stahlrohrrahmenbetten) einem Schrotthändler zugeführt? Wenn ja, warum und erfolgte des mit Zustimmung des ZKF? 4. Wie viel hat die Freie und Hansestadt Hamburg jeweils für die Anschaffung der entsorgten Stahlrohrrahmenbetten aufgewendet (Einkaufspreis )? Nein, im Übrigen: entfällt.