BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16404 21. Wahlperiode 08.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Kienscherf und Martina Koeppen (SPD) vom 28.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Urbane Gebiete in Hamburg Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Nutzungsmischung gleichgewichtig ist. Auf Initiative Hamburgs wurde 2014 die Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht. Seit Juni 2017 gibt es den Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU). Mit dem neuen Gebietstyp soll ein besseres Miteinander von Gewerbe und Wohnen in gemischten, urbanen Stadtstrukturen ermöglicht werden. In dem neuen Baugebiet ist hohe bauliche Dichte mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 3,0 das Maß der baulichen Nutzung. Das Mischungsverhältnis der Nutzung ist flexibel und die Richtwerte der Technischen Anleitung (TA) zum Schutz gegen Lärm liegen tagsüber bei 63 dB(A) und nachts bei 45 dB(A). Damit ist der Gestaltungsspielraum der Bezirke bei der Ausweisung neuer Baugebiete weit gefasst. Die Initiative für dieses neue Baugebiet ging vom SPD-geführten Senat 2014 aus. In Hamburg werden nun die ersten Urbanen Gebiete ausgewiesen. Wir diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Urbane Gebiete nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in Hamburg geplant? Bitte aufschlüsseln nach a. Bezirk, b. Planbezeichnung, c. Planungsstand, d. Größe des Gebietes. 2. Gibt es Urbane Gebiete, in denen im Planungsverlauf ursprünglich eine andere Gebietskategorie geplant war? Wenn ja, welche? Bezirk Planbezeichnung bzw. Vorhabenbezeichnung Planungsstand voraussichtliche Fläche der MU- Ausweisung in ha ggf. ursprünglich vorgesehene Ausweisung Hamburg- Mitte Billstedt 113, Gartenstadt Öjendorf Abschluss Behördenbeteiligung 11. März 2019 0,3 Mischgebiet Drucksache 21/16404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Planbezeichnung bzw. Vorhabenbezeichnung Planungsstand voraussichtliche Fläche der MU- Ausweisung in ha ggf. ursprünglich vorgesehene Ausweisung Billstedt 115, Geesthang Öffentliche Plandiskussion 27. März 2019 1,1 HafenCity 10, Am Lohsepark Abschluss Behördenbeteiligung 18. Februar 2019 3,3 Allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet und Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) östlich des Lohseparks HafenCity 13, Elbbrücken-West Öffentliche Auslegung 21. Februar bis 23. März 2018 4,5 Hamburg-Altstadt 49, Klosterwall Behördenbeteiligung abgeschlossen , öffentliche Auslegung in Vorbereitung 0,7 Kerngebiet Kleiner Grasbrook geplant noch nicht abschätzbar Rothenburgsort 16, Neues Arbeiten und Wohnen südl. Huckepackbahnhof , Marckmannstraße Öffentliche Plandiskussion 17. Mai 2018 2,0 St. Georg 43, Nördlicher Steindamm Wiederaufnahme des Verfahrens geplant noch nicht abschätzbar St. Pauli 45, Spielbudenplatz 5-13, Paloma -Viertel Behördenbeteiligung abgeschlossen , öffentliche Auslegung in Vorbereitung 0,4 Mischgebiet Wilhelmsburg 91, Wilhelmsburger Rathausviertel Öffentliche Plandiskussion 10. April 2017 2,8 Wilhelmsburg 97, Langenhövel Behördenbeteiligung abgeschlossen , öffentliche Auslegung in Vorbereitung 1,3 Mischgebiet Wilhelmsburg 99, Elbinselquartier Süd Frühzeitige Behördenbeteiligung 24. September 2018 6,9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16404 3 Bezirk Planbezeichnung bzw. Vorhabenbezeichnung Planungsstand voraussichtliche Fläche der MU- Ausweisung in ha ggf. ursprünglich vorgesehene Ausweisung Wilhelmsburg 100, Elbinselquartier Nord Frühzeitige Behördenbeteiligung 24. September 2018 2,3 Wilhelmsburg, Spreehafenviertel geplant noch nicht abschätzbar Altona Altona-Nord, 2. Bauabschnitt Mitte Altona , Realisierung erst nach Verlegung Fernbahnhof möglich, frühestens ab 2026 geplant noch nicht abschätzbar Bahrenfeld, Wohnen am Volkspark / Bebauung Trabrennbahn geplant noch nicht abschätzbar Lurup 66 Luruper Hauptstraße Öffentliche Plandiskussion 6. Februar 2019 1,3 Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet Ottensen 69, Spritzenplatz geplant 0,3 Kerngebiet und Mischgebiet Sülldorf 23 / Iserbrook 27, Sülldorfer Linse Öffentliche Plandiskussion 17. Januar 2018 4,8 Allgemeines Wohngebiet Sülldorf 24, Musik-Campus Öffentliche Plandiskussion 17. Januar 2018 0,1 Mischgebiet Eimsbüttel Hoheluft-West 15 / Eimsbüttel 38, Unnastraße frühzeitige Behördenbeteiligung 5.Oktober 2018 3,0 Lokstedt 68, Eidelstedter Weg geplant 1,5 Schnelsen 86, Hogenfelder Kamp Feststellung erfolgt 25. September 2018 1,0 Mischgebiet Schnelsen 94, Egenbüttler Weg frühzeitige Behördenbeteiligung 7. Dezember 2018 0,5 Schnelsen 95, Frohmestraße frühzeitige Behördenbeteiligung 5. Oktober 2018 1,5 Drucksache 21/16404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirk Planbezeichnung bzw. Vorhabenbezeichnung Planungsstand voraussichtliche Fläche der MU- Ausweisung in ha ggf. ursprünglich vorgesehene Ausweisung Hamburg- Nord Barmbek-Süd 2 Mesterkamp Öffentliche Auslegung 25. Februar bis 31. März 2019 1,1 Hohenfelde 11 Hohenfelder Allee frühzeitige Behördenbeteiligung 22. Februar 2010 noch nicht abschätzbar Gross Borstel 31 Petersenpark Öffentliche Plandiskussion 7. Juni 2018 0,9 Wandsbek Bramfeld 71, Bramfelder Chaussee / Moosrosenweg (Süd) Öffentliche Plandiskussion 4. Juni 2018 0,4 Bramfeld 72, Bramfelder Chaussee / Moosrosenweg (Nord) Öffentliche Plandiskussion 4. Juni 2018 0,3 Wandsbek 83, Am Neumarkt Öffentliche Plandiskussion 15. Mai 2017 0,9 Bergedorf Bergedorf 105, "Stuhlrohrquartier", Stuhlrohrstraße / Weidenbaumsweg Öffentliche Plandiskussion 10. Oktober 2017 5.0 Mischgebiet und Gewerbegebiet Bergedorf 111, südwestlich Brookdeich Öffentliche Plandiskussion 19. November 2018 4,0 Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet Oberbillwerder geplant noch nicht abschätzbar Harburg Harburg 68, Hannoversche Straße (Eco City) Öffentliche Plandiskussion 3. Mai 2017 noch nicht abschätzbar Kerngebiet Harburg 69, Innenstadt Harburg geplant noch nicht abschätzbar Harburg 71, Am Sand Öffentliche Auslegung 23. Juli bis 31. August 2018 0,2 Harburg 72, Kanalplatz geplant noch nicht abschätzbar Kerngebiet Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16404 5 Bezirk Planbezeichnung bzw. Vorhabenbezeichnung Planungsstand voraussichtliche Fläche der MU- Ausweisung in ha ggf. ursprünglich vorgesehene Ausweisung Harburg 73, Neuländer Quarree, Neuländer Straße Öffentliche Plandiskussion 19. September 2018 noch nicht abschätzbar Harburg mögliches Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Harburg 61 und ggf. weitere Pläne im Harburger Binnenhafen geplant noch nicht abschätzbar Neugraben-Fischbek 67, Fischbeker Reethen Öffentliche Plandiskussion 8. Mai 2017 noch nicht abschätzbar Neugraben-Fischbek 73, südliches Bahnhofsumfeld, nördlich Cuxhavener Straße , Zentrum Neugraben Einleitungsbeschluss 18. Juni 2018 1,4 Neugraben-Fischbek 75, Königswiesen, Vogelkamp Neugraben geplant 2,5 3. Wie bewertet der Senat den neuen Baugebietstyp Urbanes Gebiet (MU)? Insbesondere im Hinblick auf Fragen der kleinteiligen Differenzierung der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen Dichte sowie dem Mischnutzungsverhältnis. Das „Urbane Gebiet“ (MU) wird seitens des Senats positiv bewertet. Es erweitert die Handlungsspielräume bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und ist hinsichtlich der Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe und sonstigen Einrichtungen flexibel, weil es keine quantitativen Vorgaben zu jeweiligen Mindestanteilen enthält. Ein „Urbanes Gebiet“ kann durch Wohnungen oder überwiegend durch Gewerbebetriebe geprägt sein. Es bietet insbesondere auch Spielraum für die Integration nicht wesentlich störender Betriebe, die in Allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig wären. Hierdurch kann der Einsatz „Urbaner Gebiete“ die Etablierung oder Entwicklung gemischt genutzter Quartiere fördern. Die dem „Urbanen Gebiet“ in § 17 Baunutzungsverordnung zugeordneten Obergrenzen zur Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl 0,8 und Geschossflächenzahl 3,0) sind im Grundsatz zu begrüßen und bilden in vielen Plankonstellationen eine angemessene bauliche Dichte ab. Damit steht nun ein Baugebiet zur Verfügung, mit dem auch für den Wohnungsbau verdichtete Bauweisen regelhaft neu geplant werden können, so wie sie zum Beispiel in den beliebten Gründerzeitquartieren bereits bestehen. Vor Einführung der „Urbanen Gebiete“ waren solche Dichten nur in Kerngebieten – überwiegend mit Büro- und Handelsnutzungen – zulässig. Allerdings reichen diese Dichtewerte an Standorten in Citylagen der Metropolen wie der inneren Stadt Hamburgs nicht in allen Plangebieten aus und müssen daher zur angemessenen Integration der jeweiligen Bauvorhaben in das städtebauliche Umfeld sowie zur wirtschaftlichen Grundstücksausnutzung teilweise noch überschritten werden. Da bei einer Überschreitung der Nachweis der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu erbringen ist, muss dieser in jedem betroffenen Bebauungsplan einzelfallbezogen und individuell geführt werden.