BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16409 21. Wahlperiode 08.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Franziska Rath (CDU) vom 01.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Inwieweit ist Hamburg auf die Rückkehr von IS-Kämpfern vorbereitet? Der Druck vonseiten der Kurden, die von ihnen in den Kämpfen gegen den Islamischen Staat (IS) gefangen genommenen Europäer aus ihrer Obhut in die Heimatländer der Inhaftierten zu entlassen, steigt. Die Bundesregierung wird demnächst Entscheidungen treffen müssen. Auch nach Hamburg werden also Personen aus den IS-Kampfgebieten zurückkehren. Jene mit deutscher Staatsbürgerschaft müssen aufgenommen werden. Da die Sicherheit oberste Priorität hat, müssen sie aber so schnell wie möglich der Justiz übergeben werden. Hinzu kommt auch eine unbestimmte Zahl an Kindern, die die einst in IS-Kampfgebiete gezogenen Personen aus Hamburg entweder bereits mitgenommen hatten oder inzwischen bekommen haben. Die dschihadistische Sozialisation dieser Kinder bietet ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial . Nach aktueller Gesetzeslage ist jedoch der Schutz genau dieser Kinder nur sehr unzureichend möglich. Selbst wenn dem Verfassungsschutz Erkenntnisse über einen Salafisten vorliegen, der seine Kinder mit radikalem Gedankengut indoktriniert und für ideelle Zwecke missbraucht, darf er die Daten der Kinder nicht erheben und vor allem nicht an die Jugendund Sozialbehörde weitergeben. „Dieses restriktive Verbot sollte zumindest in Fällen, in denen das Kindeswohl konkret gefährdet ist und deshalb dem Datenschutz eindeutig vorgeht, aufgehoben werden“, forderte die CDU bereits in einem Antrag (Drs. 21/15845), der jedoch von Rot-Grün in der Bürgerschaft Anfang 2019 abgelehnt wurde. Unabhängig davon muss das Wohl dieser Kinder jedoch an erster Stelle stehen. Das heißt zum Beispiel, dass mögliche Traumata behandelt werden müssen, damit eine möglichst reibungslose Sozialisation bei den betroffenen Kindern schnellstmöglich stattfinden kann. Andere ehemals ins IS-Kampfgebiet Gezogene sind inzwischen bereits eigenständig nach Hamburg zurückgekehrt. Inwieweit sind aber Hamburgs Salafismus-Experten und Sicherheitsbehörden bereits auf diese Rückkehrer vorbereitet? Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Von 80 bis Ende 2017 ausgereisten Dschihadisten waren mit Stand August 2018 25 ums Leben gekommen und etwa 25 nach Hamburg zurückgekehrt. a) Wie ist der aktuelle Stand? Siehe Drs. 21/16295. b) In der Drs. 21/14037 heißt es, dass sich nach bisherigen Erkenntnissen der überwiegende Teil der Rückkehrer wieder direkt in die Drucksache 21/16409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Szene eingefügt habe. Wie ist hier der aktuelle Stand und wie reagieren die zuständigen Stellen? Die Erkenntnislage hat sich nicht verändert, siehe im Übrigen Drs. 21/14037. c) Welche verschiedenen Maßnahmen werden ergriffen, sobald die Behörden die Information über die Rückkehr eines IS-Kämpfers erhalten? Das Senatskonzept aus Drs. 20/13460 wird laufend weiterentwickelt, wie zuletzt in Drs. 21/14037 berichtet. Die Regelsysteme passen grundsätzlich ihre Ansätze und Maßnahmen unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen, neuer Erkenntnisse sowie der aktuellen Lageeinschätzungen der beteiligten Fachbehörden bedarfsgerecht an. Im Übrigen siehe Drs. 21/15550, Drs. 21/15598, 21/16295 und 21/16311. 2. Unter den Rückkehrern sollen sich mit Stand August 2018 auch drei Frauen und fünf Kinder befunden haben. a) Wie viele Frauen und Kinder sind es nach aktuellem Wissensstand? Wie viele der Kinder sind davon erst im Krisengebiet geboren? Siehe Drs. 21/12086 und 21/16295. b) Welche Art der Betreuung und Beratung können die Frauen grundsätzlich erhalten und welche erhalten sie in den konkreten Fällen? Das Beratungsangebot von Legato – Systemische Ausstiegsberatung – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierungen (Legato) kann auch von Rückkehrerinnen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus stehen Angebote der Jugendhilfe in vollem Umfang zur Verfügung. Eltern und Kinder können sich zudem an die Dienststellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), in deren Zuständigkeitsbereich sie leben, wenden. Hier stehen die Unterstützung und auch die Sicherung des Kindeswohls im Vordergrund. Weiterhin haben Frauen und Kinder grundsätzlich die Möglichkeit , alle infrastrukturell vorgehaltenen Einrichtungen und Projekte der Offenen Kinderund Jugendarbeit, der Familienförderung, wie zum Beispiel Erziehungsberatungsstellen , oder aber Angebote der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) und Sozialräumliche Hilfen (SHA) zu nutzen. In Einzelfällen kann eine Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen zum Beispiel Ankerland e.V., UKE Traumaambulanz stattfinden . c) Drs. 21/14037 spricht von Indoktrination und Traumatisierung der Kinder. Welche Art der Beratung und Betreuung können die Kinder grundsätzlich erhalten und erhalten sie in den konkreten Fällen? Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)/Jugendsozialarbeit unterstützen junge Menschen in Problemsituationen. Dazu kann auch die Ermutigung gehören, eine weitergehende Beratung und Betreuung durch spezialisierte Beratungseinrichtungen aufzusuchen. Im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung erfolgt die direkte Kontaktaufnahme der Einrichtungen und Angebote zu den zuständigen Allgemeinen Sozialen Diensten der Bezirke. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c) und 2. b). 3. Welche konkreten Probleme ergeben sich in Bezug auf die Rückkehrer bei der Zusammenarbeit der Behörden und anderen zuständigen Stellen aus den Vorgaben des Datenschutzes? 4. In Drs. 21/15845 hat die CDU-Fraktion Vorschläge für eine Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) gemacht, die Rot-Grün in der Bürgerschaft allerdings abgelehnt hat. Aus welchen Gründen hält der Senat diese Vorschläge für nicht sinnvoll? Die Behörden und beteiligten Stellen arbeiten in diesem Aufgabenbereich wie in anderen Aufgabenbereichen im Rahmen der jeweiligen allgemeinen und der spezialgesetzlichen Bestimmungen zusammen, die auch Fragen der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und der Datenübermittlung umfassen. Hierbei können sich aus den unterschiedlichen Zweckbestimmungen der Datenerhebung und Datenverarbeitung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16409 3 sowie spezialgesetzlichen Beschränkungen Grenzen der Datenerhebung und des Datenaustausches ergeben, zum Beispiel aus dem Sozialdatenschutz im Verhältnis zwischen Jugendämtern und Polizei sowie LfV oder bei der Erhebung von Daten Minderjähriger durch das LfV. Im Übrigen bewertet der Senat keine parlamentarischen Vorgänge. 5. Das LKA kooperiert mit empower, Kurswechsel und MBT, betont aber, dass ein Schwerpunktthema Datenschutz in der Fallarbeit sei. Was bedeutet das konkret für diese Zusammenarbeit? Die Zusammenarbeit der Präventionsdienststelle des LKA 7 (LKA 702 – Gewaltzentrierte Ideologien) mit Beratungsstellen freier Träger sowohl im Bereich Jihadismus /Salafismus wie auch im Bereich Rechtsextremismus ist aus Sicht der Polizei vertrauensvoll und grundsätzlich unproblematisch. In Einzelfällen erfordert insbesondere der Sozialdatenschutz jedoch komplexe datenschutzrechtliche Prüfungen, inwieweit Erkenntnisse aus diesem Bereichen den Sicherheitsbehörden mitgeteilt werden dürfen. 6. Legato ist inzwischen gut vernetzt in den Fachkreisen und hat von Juli 2015 bis Ende 2017 knapp 300 Beratungsfälle gehabt. Personal ist auf 5,6 VZÄ aufgestockt worden. a) Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt Legato aktuell? Die Beratungsstelle Legato ist derzeit ausgestattet mit 6,875 VZÄ. b) Wie viele Beratungen hat Legato im Jahr 2018 durchgeführt? Legato hat im Jahr 2018 insgesamt 557 Beratungen durchgeführt. c) Von welcher Person ging im Jahr 2018 die Bitte um Unterstützung durch Legato aus (Eltern, Lehrer, Freunde, Sozialarbeiter, der Betroffene selbst)? d) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, welche Erfolge daraufhin erzielt? Legato berät Angehörige und Betroffene weiterhin nach dem in der Drs. 21/5039 beschriebenen Ansatz. Der Zugang zur Beratungsstelle erfolgte in 2018 in erster Linie über Eltern, Geschwister, Lehrkräfte, Freunde, sozialpädagogische Fachkräfte, Polizeikräfte oder Mitarbeitende von Jobcentern. Auch Betroffene selbst haben sich an die Beratungsstelle gewandt. e) Hat Legato im Jahr 2018 Rückkehrer beraten oder mit ihnen zusammengearbeitet? Wenn ja, inwiefern? Im Jahr 2018 sind keine Rückkehrer bei Legato beraten worden. 7. Die Schulbehörde hat ein Handlungskonzept zum Umgang mit religiös und politisch begründeter Radikalisierung und Extremismus aufgestellt, das den Schulen als Leitfaden dienen soll. a) Schult das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) entsprechend? b) Gibt es Radikalisierungsbeauftragte an den Schulen? Mit den Drs. 20/13460, 21/5039 und 21/14037 hat der Senat sein ganzheitliches Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit vorgestellt und weiterentwickelt. Die für Bildung zuständige Behörde hat in diesem Rahmen ein Handlungskonzept zum Umgang mit Radikalisierung und Extremismus in Schulen aufgestellt, das die Schulen in den Bereichen Prävention und Intervention umfassend unterstützt. Dabei soll im System Schule einer religiös oder politisch begründeten Radikalisierung sowie dem Entstehen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgebeugt und auf Radikalisierungstendenzen einzelner Schülerinnen und Schüler kompetent und abgestimmt reagiert werden. Die Fortbildungsangebote des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schul- Drucksache 21/16409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 entwicklung (LI) beziehen sich auf das Handlungskonzept der für Bildung zuständigen Behörde und unterstützen Schulen im Bereich der primären und sekundären Prävention , sowie in der Umsetzung von Handlungs- und Melderoutinen in der Intervention, bei der die Beratungsstelle Gewaltprävention einbezogen wird. Zu den Unterstützungsangeboten für die Schulen siehe unter anderem Drs. 21/10592. Zu den angebotenen Fortbildungsveranstaltungen siehe unter anderem Drs. 21/5039, Drs. 21/5331, Drs. 21/5711, Drs. 21/8162, Drs. 21/10592, Drs 21/11627 und Drs. 21/11759. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule entscheiden die Schulleitungen über inhaltliche und personelle Schwerpunktsetzungen sowie Zuständigkeiten. Die Prävention jeder Form der Radikalisierung ist allgemeine Aufgabe der Schule und des gesamten pädagogischen Personals, dies leitet sich aus § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes ab. Daher gibt es in der Regel keine Radikalisierungsbeauftragten an den Schulen. Die Schulen entwickeln eigene intern abgestimmte Verfahren zum Umgang mit Fragen von Radikalisierung und andere, so können zum Beispiel die Beratungsdienste in solche Fragen mit einbezogen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/11759. 8. Das LI bietet Fortbildungen für Lehrer und Workshops für Schüler an und soll seit Mai 2018 Schulleiter aktiv angesprochen haben, um die eigenen Angebote bekannter zu machen. Vor allem Schulen in Problembezirken sollen für die Prävention gewonnen werden, um „Melderoutinen“ zu implementieren. a) Wie sehen diese Melderoutinen aus? Siehe Drs. 21/11759. b) Wie viele Schulleitungen wurden kontaktiert und wie viele haben daraufhin eine Zusammenarbeit welcher Art konkret zugesagt? Die Schulleitungen werden seit Mai 2018 über regionale Schulleiterdienstbesprechungen und auf Nachfrage auch auf Schulleitungsklausurtagungen über die Thematik der Radikalisierung und entsprechende Handlungsoptionen in Schule fortgebildet. Dabei werden nicht einzelne Schulleitungen angesprochen. Die Anfragen der einzelnen Schulen und Lehrkräfte zu Beratung im Einzelfall sind vertraulich. Die für Bildung zuständige Behörde sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Details zu Schulnamen, Standorten oder weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern. 9. Das LKA hat die Hinweise „Prüffälle Radikalisierung“ im Sommer 2017 eingerichtet. Wie viele Hinweise sind dort bisher eingegangen? Die Polizei hat am 8. August 2017 eine Zentrale Hinweisaufnahme (ZHA) beim LKA 721 zur Bewertung von Hinweisen auf sich radikalisierende/verhaltensauffällige Personen mit islamistischem Hintergrund eingerichtet. Bis zum Stichtag 4. März 2019 gingen dort insgesamt 847 Hinweise ein, von denen 723 Fälle jedoch ohne Konkretisierung des Hinweises bewertet wurden. 10. Ein anderes Schwerpunktthema sei seit 2017 beim LKA die „Aufhellung des Phänomens „radikalisierte Mädchen bzw. Frauen““. Gibt es bereits Erkenntnisse darüber? Und welche Maßnahmen wurden daraus entwickelt ? Der Zugang zu radikalisierten Mädchen oder jungen Frauen wird in der Regel über Bildungseinrichtungen gesucht, wo die Radikalisierung auch am ehesten auffällt. Je weiter die Radikalisierung fortschreitet, desto schwieriger ist es, in direkten Kontakt zu treten, da Mädchen- und Frauengruppen noch verschlossener agieren als entsprechende Männergruppen. Das LKA 702 weist im Rahmen der Zusammenarbeit mit Institutionen der Bildungsund Jugendarbeit regelmäßig auf die besondere Rolle von Frauen, sowohl in der Werbung für jihadistische Inhalte als auch der Anwerbung von Mitgliedern, hin. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16409 5 Im Übrigen siehe Drs. 14037. 11. Auch befasst sich das LKA mit „Bekämpfung von Rassismus und Muslimfeindlichkeit im Kontext Geflüchteter (auch in Migrantischen Communities )“. Inwieweit hat das konkret mit Salafismus zu tun und ist das Aufgabe des LKA? Gefahrenabwehr im Rahmen der Kriminalprävention gehört zu den Kernaufgaben der Polizei. Die Dienststelle LKA 702 wurde geschaffen, um die Prävention im Bereich gewaltzentrierter Ideologien zu stärken. Rassismus, Diskriminierung und Islamophobie sind ein Nährboden, auf dem radikal-islamistische Ideologen sich verbreiten und bestärkt werden. Salafismus und andere, den Islam demagogisch ausnutzende Ideologien nähren sich auch vom behaupteten Opferstatus der Muslime in der Welt. Erfolgreiche Prävention erfordert daher auch, sich mit diesen Phänomenen auseinanderzusetzen und hierzu aufzuklären. 12. Am dem 1. Juli 2018 wurde von der Staatsanwaltschaft damit begonnen, Straftaten statistisch zu erfassen, bei deren Begehung antisemitische, antichristliche, antiislamische, behindertenfeindliche oder fremdenfeindliche Motive eine Rolle spielten sowie Taten, die wegen der sexuellen Orientierung des Geschädigten begangen wurden. Welche Erkenntnisse haben sich aus der Erfassung ergeben? Auf Betreiben Hamburgs hat die Justizministerkonferenz im Juni 2016 beschlossen, die statistische Erfassung der Hasskriminalität künftig zu verbessern, um Ausmaß und Entwicklung des Phänomens der Hassstraftaten auch anhand justizieller Daten besser einschätzen zu können. Bislang wurden in der Justizstatistik nur rechtsextreme/ fremdenfeindliche Taten gesondert erfasst (sogenannte REX-Statistik). Ergänzend konnte bisher auf die polizeiliche PMK-Statistik (politisch motivierte Kriminalität) zurückgegriffen werden, aber auch diese Statistik war nicht erschöpfend und beleuchtete nicht den Bereich der justiziellen Verfahren. Unter Beteiligung der Justizbehörde wurde daher von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein neuer Statistikbogen entwickelt , der nunmehr bei den Staatsanwaltschaften in den Ländern zur Anwendung kommt. Seit Juli 2018 werden daher bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (erstmals) folgende Kriterien der Hasskriminalität erfasst: antisemitisch, anti-christlich, antiislamisch , behindertenfeindlich, fremdenfeindlich sowie wegen sexueller Orientierung/ Identität. Mit der Erfassung kann die Motivforschung verbessert und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Zudem können gesellschaftspolitische Entwicklungen anhand von validen Daten besser beurteilt werden. Für eine belastbare Auswertung der Statistik sind zwar weitere Berichtszeiträume abzuwarten, allerdings lassen sich bereits Tendenzen erkennen: Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, die als Hasskriminalität zu klassifizieren sind Erfassungszeitraum 01.07.2018 – 31.12.2018 (1) (2) (3) (5) (6) (7) (8) (9) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB 86a 130, 131 185 bis 187 211, 212 223 ff. 340 306 ff. Sonstige Delikte Insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) (A) insgesamt 2 46 14 5 10 77 darunter: (Mehrfachnennungen sind möglich) (B) - antisemitisch 1 21 1 1 24 (C) - behinderten-feindlich 0 (D) - christenfeind-lich 1 1 2 (E) - fremden-feindlich 1 22 12 2 7 44 (F) - islamfeindlich 2 1 1 4 Drucksache 21/16409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, die als Hasskriminalität zu klassifizieren sind Erfassungszeitraum 01.07.2018 – 31.12.2018 (1) (2) (3) (5) (6) (7) (8) (9) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB 86a 130, 131 185 bis 187 211, 212 223 ff. 340 306 ff. Sonstige Delikte Insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) (G) - sexuelle Orientierung/ Identität 1 1 1 3 (J) - mittels Inter-net 1 28 1 5 35 13. Legato PäsJus sollte ab Juni 2018 endlich mit der Schulung der Justizvollzugsmitarbeiter beginnen und „bis Jahresende 2019 … die Mehrheit der Bediensteten mit Gefangenenkontakt geschult“ haben. a) Wie viele Justizvollzugsmitarbeiter haben bereits an den Schulungen teilgenommen und wie viel Prozent der Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen sind somit bereits geschult? Die Anzahl und den Anteil der zum Stichtag 3. März 2019 bereits geschulten Bediensteten (ausgenommen Anstaltsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsgeschäftsstellen , der Zahlstellen sowie der kaufmännischen Abteilungen), zu deren Aufgaben im Rahmen des Resozialisierungsauftrages häufige, direkte Kontakte mit Gefangenen gehören, aufgeschlüsselt nach den Justizvollzugsanstalten und der Justizvollzugsschule betragen: Einrichtung In Ausbildungsmodul oder Fortbildung durch Legato geschulte Bedienstete in Prozent HS* 30 19% UH* 66 17% BW (inkl TAF)* 129 38% FB* 24 9% SothA* 36 37% GM* 11 15% Justizvollzugsschule 21 14% gesamt 317 22% * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, FB= JVA Fuhlsbüttel, GM=JVA Glasmoor, HS = JVA Hahnöfersand, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, TAF= Teilanstalt für Frauen; UH=Untersuchungshaftanstalt b) Wie viele Schulungen sind im Jahr 2019 bereits geplant? Sechs Fortbildungen haben in 2019 bereits stattgefunden. Kapazitäten für circa 25 weitere Fortbildungen sind vorhanden, von denen neun bereits terminiert sind. Daneben werden in 2019 sechs Ausbildungslehrgänge geschult. c) Wie viele Stunden umfasst die Schulung jeweils und was sind die Kernthemen? Für eine Schulung sind 180 Minuten angesetzt. Die Kernthemen derselben lauten wie folgt: Basiswissen Islam Unterschiede Islam und Islamismus Zentrale Elemente des Islam Islam in Deutschland und international Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16409 7 Radikalisierung Prozesshaftigkeit der Radikalisierung Ursachen, Faktoren und Merkmale für Radikalisierung Umgang mit Stereotypen Kommunikation und Bindung als Gegenmittel Radikalisierung in Haft Einordnung des Phänomens, Zahlen, Beispiele Spezifische Gründe für Radikalisierung in Haft Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Radikalisierung Salafismus als Jugendkultur Attraktivität der salafistischen Szene für junge Menschen Propagandamaterialien salafistischer Gruppen Strömungen innerhalb der Bewegung Praxisbezogene Fallarbeit Erarbeitung möglicher Verhaltensweisen gegenüber Radikalisierten Umgang mit konflikthaften religiösen Situationen Vorstellen der Arbeit von Legato in der JVA Beschreibung des Angebots Mit welchen Anliegen können und sollen sich Beamtinnen und Beamte an Legato wenden? 14. Die Kinder- und Jugendhilfe wird speziell für die Verdachtsfälle „Kindeswohl im Kontext von (islamistisch) radikalisierten Familien“ eine fachliche Orientierungshilfe erhalten. Diese wurde von der Jugend- und Familienministerkonferenz in Auftrag gegeben und soll auch den Hamburger Jugendämtern zur Verfügung gestellt werden. a) Liegt die Orientierungshilfe bereits vor? b) Wie wird sie an welche Träger in der Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben ? Die von der Jugend- und Familienministerkonferenz in Auftrag gegebene Orientierungshilfe liegt noch nicht vor. c) Wie viele Verdachtsfälle „Kindeswohl im Kontext von (islamistisch) radikalisierten Familien“ haben die Jugendämter im Jahr 2018 an welche Stelle gemeldet? Eine Meldung eines Verdachtsfalles erfolgte von keinem bezirklichen Jugendamt. Es handelte sich in drei Fällen (Wandsbek) um einen Fachaustausch mit dem Landeskriminalamt und weiteren Dienststellen sowie in zwei Fällen (Altona) um eine Mittleitung an die BASFI. d) Wie viele Verdachtsfälle „Kindeswohl im Kontext von (islamistisch) radikalisierten Familien“ haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2018 an welche Stelle gemeldet? In den bezirklichen Jugendämtern erfolgt keine entsprechende statistische Erfassung. Nach Mitteilung des Bezirksamtes Wandsbek ist dort eine Meldung einer stationären Wohngruppe an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst bekannt. e) Bei wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 die Kinderschutzkoordinatoren hinzugezogen? Drucksache 21/16409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Im Jahr 2018 wurden in 17 Fällen die Kinderschutzkoordinatoren eingeschaltet. 15. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) plante seine Analyse- und Öffentlichkeitsarbeit laut Drs. 21/14037 im Bereich Salafismus-Prävention zu verstärken. In welchem Umfang und mit welchem Schwerpunkt ist das im Jahr 2018 erfolgt? Durch personelle Rekrutierungen – zum Teil mit wissenschaftlicher Ausbildung – wurde die Analysekompetenz des LfV Hamburg gestärkt. Für die Öffentlichkeitsarbeit des LfV Hamburg war das Thema „Islamismus“, inklusive der Information über Entwicklungen , Strukturen und die verschiedenen Gruppierungen, eine Hauptaufgabe. Die Öffentlichkeit, Bürgerinnen und Bürger, Medien sowie Behörden, Institutionen und Einrichtungen wurden durch zahlreiche Internetbeiträge, Interviews, Medienstatements und Vorträge informiert. Auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht und auf der Pressekonferenz im Juli 2018 anlässlich seiner Vorstellung bildete das Arbeitsfeld „Islamismus“ einen Schwerpunkt. 16. 2017 wurde eine zweite Befragung von etwa 150 Jugendeinrichtungen zur möglichen Radikalisierung im Umfeld und innerhalb von Einrichtungen sowie zu Qualifizierungsbedarfen durchgeführt. Erfolgte im Jahr 2018 ebenfalls eine solche Befragung? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ein Ergebnis der in 2017 in ausgewählten Einrichtungen und Angeboten der OKJA/ Jugendsozialarbeit durchgeführten Befragung ist, dass Vorfälle mit religiös-provokativ auftretenden jungen Menschen in den Häusern von 2014 auf 2017 leicht rückläufig sind. Von 2014 auf 2017 haben zudem die Kooperationen der Einrichtungen und Angebote mit anderen Institutionen und Initiativen im Stadtteil zur Thematik sehr zugenommen . Es haben sich gute Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten und ein offener Diskurs in den Stadtteilen unter den dortigen Akteuren entwickelt. Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte zur Thematik werden auch weiterhin über das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) angeboten. Die zuständige Fachbehörde befindet sich zudem in einem regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Bezirksvertretungen . Da keine Hinweise auf Veränderungen der Sachlage in den Einrichtungen vorliegen, wurde für 2018 nicht erneut eine Befragung durchgeführt. 17. Im Jahr 2017 standen knapp 4 Millionen Euro zur Salafismus-Prävention zur Verfügung, abgerufen wurden aber nur 2 Millionen Euro. Begründet wird das mit „Die Differenz zwischen Plan- und Istwerten ist v.a. bedingt durch langwierige Stellenbesetzungsverfahren bei Behörden und Freien Trägern. Zudem werden die Projekte mit den zivilgesellschaftlichen Partnern sukzessive aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt. Dies dient auch der Qualitätssicherung.“ a) Wurde das Stellenbesetzungsverfahren im Jahr 2018 abgeschlossen ? Wenn nein, warum wo nicht? b) Mittel in welcher Höhe wurden im Jahr 2018 wofür jeweils abgerufen ? c) Mittel in welcher Höhe wofür stehen im Jahr 2019 aus jeweils welcher Quelle (inklusive Bundesmitteln) zur Verfügung? 18. Welche inhaltlichen Anpassungen sind im Bereich der Salafismus- Prävention für das Jahr 2019 geplant? Welche finanziellen und personellen Auswirkungen bei jeweils welchen Stellen sind damit verbunden? Die in Drs. 21/14037 beschriebenen Schwerpunkte sind weiterhin aktuell. Das Controllingverfahren für 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Für die Haushaltsjahre 2019/ 2020 haben die beteiligten Fachbehörden ihre Ressourcenplanungen (Personal- und Sachkosten) verstetigt und in den Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 im bisherigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16409 9 Umfang entsprechend der Drs. 21/5039 und Drs. 21/9538 eingebracht. Darüber hinaus werden die Planungen und Ressourcen stetig aktuellen Entwicklungen angepasst.