BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1641 21. Wahlperiode 16.10.15 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 18.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Militärische beziehungsweise sicherheitstechnische Forschungsprojekte Mangelnde Informationen über militärische beziehungsweise sicherheitstechnische Forschungsprojekte sind ein in der Öffentlichkeit mehr und mehr diskutiertes Thema. Staatliche Auftraggeber wie das Bundesministerium der Verteidigung sowie private Auftraggeber lassen an zivilen öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschen. Die Öffentlichkeit ist über diese Vorgänge nicht informiert, genauso wenig gibt es Transparenz innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen. So werden Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen regelmäßig unter Geheimschutz gestellt, über Hochschulen wird mit Bezugnahme auf Zuständigkeit der Länder keine Auskunft erteilt (siehe BT.-Drs. 18/851, 17/3337). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im Rahmen der Hochschulautonomie liegt die Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung von Forschung und Lehre bei den Hochschulen und ihren Mitgliedern. Angesichts der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten von Forschungsergebnissen muss diese Verantwortung stets in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext wahrgenommen werden. Der Senat setzt insoweit auf den kritischen Diskurs in den Hamburgischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Militärische, wehrtechnische und rüstungsrelevante Lehre wird nach derzeitigem Kenntnisstand an keiner der Einrichtungen in hamburgischer Zuständigkeit durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen, des Universitätsklinikums HamburgEppendorf (UKE) und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie folgt: A) Überblick über die militärische, wehrtechnisch und rüstungsrelevante Forschung und Lehre unter Verwendung staatlicher Gelder 1. Welche Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen den Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, a) und dem Bundesministerium der Verteidigung, Drucksache 21/1641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) und der Bundeswehr, Keine. c) und wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen ) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung (bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung , Laufzeit und finanziellem Auftragsvolumen), Technische Universität Hamburg Harburg (TUHH): An der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) gibt es Forschungsprojekte mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr , der Wehrtechnischen Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung sowie mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien . Der Umfang dieser zehn Forschungsprojekte beträgt in dem genannten Zeitraum seit 2010 885.000 Euro. d) und der Europäischen Rüstungsagentur (bitte jeweils Projektname und Projektdauer – bitte so genau wie möglich , nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer beziehungsweise Identifizierungsnummer –, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich angeben)? Keine. 2. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)? Siehe Antworten zu 1.a) bis c). B) Überblick über die militärische, wehrtechnisch und rüstungsrelevante Forschung unter Verwendung privater Gelder 1. Welche Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz -Institute und Fraunhofer-Institute), a) und privaten Rüstungsfirmen, Keine. b) und privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind, c) und Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- beziehungsweise Rüstungsforschung, Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind, TUHH: An der TUHH gibt es keine „Rüstungsforschung“, die mit privaten Geldern finanziert wird. Die TUHH führt Forschungsprojekte mit einzelnen Unternehmen, die auch Rüstungssparten haben durch. Diese Projekte verfolgen Fragestellungen, die grundlagenorientierter Natur und daher auch für zivile Zwecke von großer Bedeutung sind (zum Beispiel in der Schifffahrt, Containerwirtschaft) – Vorhaben, die der sogenannten DualUse -Kategorie zuzuordnen sind. An den Vorhaben waren die Firmen ThyssenKrupp Marine Systems GmbH und Rheinmetall AG beteiligt. Der Umfang dieser Projekte beträgt in dem genannten Zeitraum seit 2010 2.242.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu B) 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1641 3 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Das UKE kooperiert in zwei Projekten mit der Drägerwerk AG, die neben dem Unternehmensbereich Medizintechnik auch einen Unternehmensbereich Sicherheitstechnik unterhält. Die beiden Projekte des UKE haben rein medizinischen Inhalt: Projektnummer 0821/111, #9876 ‐ Projektpartner: Dräger Medical ‐ UKE-Projektleiter: Prof. Reuter/Klinik für Anästhesiologie ‐ Volumen 70.000 Euro ‐ Projektname: „Smart Alarms II“ ‐ Laufzeit: 01.12.2011 bis 30.06.2013 ‐ Inhalt: Entwicklung eines Überwachungssystems zum Monitoring der Ventilation und Hämodynamik bei chirurgischen Eingriffen Projektnummer 0485/103, ,#9877 ‐ Projektpartner: Dräger Medical ‐ UKE-Projektleiter: Prof. Zöllner/Klinik für Anästhesiologie ‐ Volumen 36.700 Euro ‐ Projektname: „Pulmovista“ ‐ Laufzeit: 15.11.2011 bis 14.11. 2012 ‐ Inhalt: Evaluation der elektrischen Impedanztomographie zur Optimierung des postoperativen Outcomes nach laproskopischen Eingriffen in der Adipositaschirurgie d) und Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung, der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung (bitte jeweils Projektname – bitte so genau wie möglich, nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer beziehungsweise Identifizierungsnummer –, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät beziehungsweise Fachbereich angeben )? Keine. 2. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)? TUHH: Im Rahmen der grundlagenorientierten Forschungszusammenarbeit führt die TUHH Forschungsprojekte mit einzelnen Unternehmen zu Themen wie Schwingfestigkeit, Festigkeitsprüfungen und Windkanaluntersuchungen durch. Der Umfang dieser 22 Forschungsprojekte seit 2010 beträgt 2.242.000 Euro. C) Überblick über die sicherheitstechnische Forschung gerade im Hinblick auf Dual-Use 1. Welche Hamburger Hochschulen und/oder hochschulnahe Forschungsinstitute (An-Institute) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“? a) An welchen Programmlinien und Forschungsprojekten innerhalb des Forschungsprogramms sind welche Fakultäten der Hamburger Drucksache 21/1641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Programmlinie, Forschungsprojekt , Projektlaufzeit und finanziellem Projektvolumen)? Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH): Im ersten Bewilligungszeitraum des Programms Forschung für zivile Sicherheit (2007 – 2012) wurden zwei Projekte am IFSH gefördert, die sicherheitsrelevant (aber nicht sicherheitstechnischer Natur) sind: ‐ Piraterie und maritimer Terrorismus als Herausforderungen für die Seehandelssicherheit : Indikatoren, Perzeptionen und Handlungsoptionen(PiraT) o Programmlinie: Sicherheit von Logistikketten o Laufzeit: 2009 – 2013 o Volumen: 954.059 Euro (Anteil IFSH: 535.050,00 Euro) o Partner: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Technische Universität Hamburg/Harburg (TUHH), Bucerius Law School (BLS), Institut für Strategische Zukunftsanalyse (ISZA) der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung UG ‐ TERAS-INDEX. Terrorismus und Radikalisierung – Indikatoren für externe Einflussfaktoren o Programmlinie: Indikatoren für Sicherheit o Laufzeit: 2010 – 2014 o Volumen: 620.000 Euro (Anteil IFSH: 505,700 Euro) o Partner: Universität Augsburg, Lehrstuhl für Soziologie; Landeskriminalamt Hamburg ; Bonn International Center for Conversion; (BICC); Universität Erfurt, Lehrstuhl für Islamwissenschaft; Universität Jena, Institut für Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients. b) Mit welchen Partnern (zum Beispiel anderen Hochschulen oder Unternehmen) kooperieren die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils in den in Frage C) 1. a) genannten Forschungsprojekten? Siehe Antwort zu Frage C) 1.a). 2. Welche Kenntnisse hat die Landessregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind? Keine, die über die Antworten in der vorliegenden Anfrage sowie die in den Drucksachen 20/9057 und 20/10081 hinausgehen. 3. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)? Keine. D) Überblick über verschiedenste Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit militärischen oder sicherheitspolitischen Organisationen und Institutionen 1. Welche Kooperationen (beispielsweise Veranstaltungen, Lehre, Stiftungsprofessur et cetera) oder andere Arten des Zusammenwirkens bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1641 5 a) und der Bundeswehr, Universität Hamburg (UHH): Es besteht eine Kooperation im Studiengang „Master of Peace and Security Studies“, der von der UHH und dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) gemeinsam betrieben wird. An der Lehre beteiligt sind: i) ein an das IFSH abgestellter Offizier der Bundeswehr, der als Fellow an der Forschung im IFSH eingebunden ist, aber auch an der Lehre beteiligt ist sowie ii) die Führungsakademie der Bundeswehr und iii) die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr an der Lehre. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg ist als Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Fakultät ein Kooperationspartner des UKE in der medizinischen Ausbildung . Studierende im Praktischen Jahr werden im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg entsprechend § 3 und § 4 der ÄApprO praktisch ausgebildet und geprüft. Eine Vergütung der Lehrleistungen aus Landesmitteln erfolgt nicht. Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM): Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) ist an dem EU-Projekt „EMLab – Establishment of Mobile Laboratories for Pathogens up to Risk Group 4 in combination with CBRN Capacity Building in sub-Saharan Africa“ beteiligt. Im Rahmen dieses durch EU-Mittel finanzierten Drittmittelprojekts (Laufzeit 2001 – 2015) wurden mobile Diagnostiklabore entwickelt und im Zuge der Bekämpfung der Ebola-Epidemie in West-Afrika eingesetzt. Das Projektkonsortium besteht aus diversen europäischen Partnern, die einen Kooperationsvertrag für dieses Projekt geschlossen haben (siehe www.emlab.eu). Einer der Kooperationspartner ist neben dem BNITM das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (insbesondere für Laborplan und Trainings). Für den Betrieb der mobilen Laboreinheiten wurden auch Bundeswehrangehörige in WestAfrika eingesetzt. Zum 1. Januar 2006 wurde zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bundesministerium für Verteidigung ein Kooperationsvertrag über das Zusammenwirken auf dem Gebiet der Tropenmedizin und Infektionsepidemiologie geschlossen. Bestandteil dieser Kooperation ist insbesondere die Zusammenarbeit des Fachbereichs Tropenmedizin des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg mit dem BNITM. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird im Zeitraum 2013 – 2016 das vom Auswärtigen Amt geförderte Drittmittelprojekt „Diagnostik und Surveillance von Krim-KongoHämorrhagischer Fieber (CCHF) im Kosovo“ gemeinsam durchgeführt. HZG, Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH: Es besteht eine Rahmenkooperationsvereinbarung mit der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg für die Bereiche Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung auf dem Gebiet der Werkstoffforschung. Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH): Es bestehen folgende Kooperationen, im Rahmen derer dem IFSH keine Geldmittel zur Verfügung gestellt werden: o Die Bundeswehr stellt regelmäßig einen Offizier der Bundeswehr ab, der als Fellow an der Forschung im IFSH eingebunden ist. o Im Rahmen des Studiengangs „Master of Peace and Security Studies“, der von UHH und IFSH gemeinsam betrieben wird, bestehen Kooperationen mit der Führungsakademie der Bundeswehr und der Helmut-Schmidt-Universität in der Lehre. Konkret bieten beide Institutionen je eine Seminarveranstaltung an und betreuen bis zu drei Studierende in der zweiten Studienphase. Die Bundeswehr unterstützt Exkursionen des Studienganges logistisch. Maximal einem Bundeswehroffizier, der Drucksache 21/1641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 am Studiengang teilnehmen möchte und gemäß Studienordnung qualifiziert ist, kann von der Bundeswehr diese Möglichkeit gegeben werden. o Die Führungsakademie der Bundeswehr unterstützt das „Baudissin-Fellowship“- Programm des IFSH, in dem Offiziere aus osteuropäischen Ländern mit dem Konzept der „Inneren Führung“ vertraut gemacht werden sollen, dadurch, dass diese dort kostenfrei wohnen können. b) und anderen rüstungsnahen Institutionen und Organisationen im militärischen oder sicherheitspolitischen Bereich (bitte mit Angabe des Fachbereiches, Studienganges, der Form der Kooperation, Projektbezeichnung, Finanzvolumen und dem Jahr des Bestehens)? Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Die Klinik und Poliklinik für Neurologie des UKE ist an einem vom US Department of Defense im Rahmen des „Congressionally Directed Medical Research Programs“ geförderten Forschungsprojekt im Bereich der Neurofibromatose, einer seltenen erblich bedingte Tumorerkrankung, beteiligt (siehe Drs. 20/10081). 2. Wie viele Kooperationen, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)? Keine. E) Allgemein 1. Inwiefern betrachtet der Senat die Stärkung der militärisch relevanten sowie sicherheitstechnischen Forschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen als zukunftsweisenden Kurs? Der Senat betreibt keine Stärkung der militärisch relevanten oder (militärisch-)sicherheitstechnischen Forschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen . Aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ) kann aber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Forschung für militärische oder militärnahe Zwecke nicht ausnahmslos verboten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Hamburger Hochschulen verfügen derzeit über Zivilklauseln, Friedensklauseln, auch auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien oder vergleichbare Regelungen – und wie sind diese ausgestaltet? Siehe dazu Drs. 20/9057 sowie die ergänzenden Antworten im Wissenschaftsausschuss seitens der Vizepräsidentin der UHH, Frau Prof. Leopold, am 21. November 2013. Darüber hinaus werden alle Klinischen Studien des UKE an Menschen der Ethikkommission bei der Hamburger Ärztekammer zur Genehmigung vorgelegt. Die Ethik-Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen und die allgemein anerkannten ethischen Grundsätze zugrunde, insbesondere die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG), die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (StrSchVO), die „Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln" des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom 30.12.1987, die „Gute Klinische Praxis für die klinische Prüfung von Arzneimitteln in der Europäischen Gemeinschaft (GCP)", berufsrechtliche Regelungen sowie die Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki in der jeweils geltenden revidierten Fassung. Darüber hinaus sieht das UKE keinen Bedarf für die Festlegung weiterer Klauseln, Richtlinien und Regelungen.