BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16416 21. Wahlperiode 08.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie und wann geht es denn nun weiter mit der baulichen Sanierung des Instituts für Hygiene und Umwelt? Seit Längerem ist der bauliche und technische Sanierungsbedarf beim Institut für Hygiene und Umwelt (HU) bekannt. Bereits im Finanzbericht 2013/2014 bezifferte der Senat den Sanierungsbedarf mit rund 15 Millionen Euro. In der Drs. 21/4497 wurde dann die Entscheidung, ob ein Neubau oder eine Sanierung erfolgt, für das Jahr 2017 angekündigt. Zuletzt hieß es dann in der Drs. 21/14283, dass sich der ursprünglich für Sommer 2018 erwartete Abschluss der Planungsphase 0 verzögert und die entsprechenden Abstimmungen spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auf Basis des Vorprojektes zur Sanierung/Neubau des Hygieneinstituts wurde das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) im Juni 2017 beauftragt, eine detaillierte Nutzerbedarfsanalyse in Form eines Funktions-, Raum- und Ausstattungsprogramms zu erstellen, die die Grundlage für eine Richtungsentscheidung der möglichen Bauvarianten „Sanierung Marckmannstraße“, „Umbau Bestandsgebäude“ oder „Neubau“ darstellt . Die Analyse wurde in Zusammenarbeit mit der Projektentwicklung der Sprinkenhof GmbH sowie dem Laborplanungsbüro LCI-Labor Concept Ingenieurgesellschaft mbH als Fachplaner durchgeführt. Die Planung der Leistungsphase 0 ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden und zeigt die Anforderungen des HU für den Betrieb eines modernen Laborgebäudes auf. Dies umfasst insbesondere die Flächenansätze, Standortanforderungen, den Gebäudezuschnitt, die Raumanforderungen, die Bauweise sowie die Betriebs- und Gebäudetechnik und wird ergänzt durch die Darstellung der Funktionsbezüge, einer Raum- und Clusterliste sowie von Raumdatenblättern (TRP). Die Ergebnisunterlagen liegen aktuell der für die Aufsicht über das Institut zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde und der Senatskanzlei zur Vorbereitung einer Entscheidung über die fachlich und wirtschaftlich sinnvollen Umsetzungsvarianten vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie sind im Einzelnen der genaue Planungsstand und der weitere Zeitplan für die Umsetzung der baulichen Sanierungs- beziehungsweise Neubaumaßnahmen für das HU? Welche baulichen Maßnahmen sind im Einzelnen geplant? 2. Mit welchem Ergebnis wurde die Planungsphase 0 abgeschlossen? 3. Sind die Abstimmungen mit dem Laborplaner inzwischen abgeschlossen ? Drucksache 21/16416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht und wann wird damit gerechnet? 4. Liegt ein fertiges Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm für das HU vor? Wenn nein, warum nicht und wann wird damit gerechnet? 5. Was waren im Einzelnen die Ergebnisse der laut Drs. 21/4497 beauftragten Machbarkeitsstudie? Zu welchem Ergebnis kam die Machbarkeitsstudie jeweils in Bezug auf die Sanierung des Bestandsgebäudes bei Optimierung der Flächennutzung sowie der alternativen Berechnung eines Neubaus? Das Ergebnis der beauftragten Nutzerbedarfsanalyse stellt die verschiedenen Bauvarianten und ihre fachlichen wie wirtschaftlichen Auswirkungen gegenüber. Eine Bewertung erfolgt im Rahmen der von den beteiligten Behörden zeitnah zu treffenden Richtungsentscheidung über das weitere Vorgehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Planungsaufträge und welche weiteren Aufträge wurden bislang im Zuge der notwendigen Sanierung des HU vergeben? Das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurde mit Leistungen der Projektvorbereitung im Sinne der Drucksachen „Kostenstabiles Bauen“ und „Optimierung des Immobilienmanagements“ beauftragt. Zudem wurden die Sprinkenhof GmbH mit der Erstellung der beschriebenen Nutzerbedarfsanalyse sowie der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit einer Markterkundung denkbarer Bau- und Anmietlösungen beauftragt. 7. Welche Kostenschätzungen und -prognosen liegen im Einzelnen mit welchem Ergebnis für die vorgesehen baulichen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen vor? 8. Welche Planungen und Überlegungen gibt es im Einzelnen zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen? 9. Laut Halbjahresbericht 2018 (Drs. 21/14050) ist in der Zentralen Investitionsreserve im Einzelplan 9.2 eine Reserveposition für die Maßnahme Hygieneinstitut enthalten. In welcher Höhe sind im Einzelplan 9.2 derzeit investive Mittel für die beim HU geplanten Maßnahmen reserviert? Die Planungen zu Kosten und Finanzierung und damit auch die Konkretisierung der benötigten investiven und konsumtiven Finanzmittel sind abhängig von der noch zu treffenden Grundsatzentscheidung über die wirtschaftlichste Bau- beziehungsweise Mietvariante. Im Übrigen siehe Drs. 21/14050 sowie Vorbemerkung.