BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16417 21. Wahlperiode 08.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 01.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Verfassungsfeindliche linksextremistische Aktivitäten an der Ida Ehre Schule unter Duldung des Lehrerkollegiums und der Schulleitung I. Darlegung der linksextremistischen Aktivitäten an der Ida Ehre Schule Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat von verschiedenen Personen über das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktionhamburg .de/aktion-neutrale-schulen-hamburg/) konkrete Hinweise auf Aktivitäten einer verfassungsfeindlichen linksextremistischen Antifa-Gruppierung an der Ida Ehre Schule (IES) erhalten; in diesem Zusammenhang wurden auch zahlreiche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot wie auch gegen das Verbot politischer Werbung an Schulen gemeldet. Aus Angst vor Bedrohung sowie privaten und beruflichen Nachteilen möchten sich die Hinweisgeber nicht an die Schulleitung oder die Schulbehörde wenden. Sie haben sich hilfesuchend an die AfD-Bürgerschaftsfraktion gewandt. Die Hinweisgeber berichten übereinstimmend über einen wachsenden und immer offeneren Einfluss der linksextremistischen Antifa-Gruppe „Antifa Altona Ost“ an der IES, insbesondere im Oberstufenhaus am Standort „Lehmweg“ (Lehmweg 14, 20251 Hamburg-Hoheluft-Ost), in denen die Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Sekundarstufe II unterrichtet werden. Die Gruppierung „Antifa Altona Ost“ werde von einem Teil der Schüler aktiv unterstützt und die Verbreitung/Ausstellung ihres Propagandamaterials werde von den Lehrern am Oberstufenhaus offen geduldet; außerdem versuche die Gruppe, weitere Unterstützer in der Schülerschaft zu rekrutieren. Die Gruppierung „Antifa Altona Ost“ ist vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) aufgrund hinreichend verdichteter Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Beobachtungsobjekt eingestuft; sie wird dem gewaltorientierten autonomen Spektrum zugeordnet.1 Die Aktivitäten der Gruppe „Antifa Altona Ost“ konzentrieren sich an der Ida Ehre Schule schwerpunktmäßig auf die derzeitige Klasse XXX. Im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) ist seit geraumer Zeit eine sogenannte Antifa Area eingerichtet, auf der einschlägiges linksextremistisches Propagandamaterial der Gruppe „Antifa Altona Ost“ sowie weiterer linksextremistischer Gruppierungen wie der „Antifa 309“ (ebenfalls Beobachtungsobjekt des LfV) oder der Kampagne „Ende Gelände“ (Erwähnung im aktuellen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz) unter Duldung/Erlaubnis der Tutoren und Fachlehrer an der Klassenpinnwand ausgestellt wird. 1 Vergleiche Drs. 21/16296. Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die „Antifa Area“ befindet sich direkt in der Mitte der Pinnwand des Klassenzimmers der XXX (XXXX XXX). Sie ist für alle Schüler, Tutoren und Fachlehrer sehr gut einsehbar (Abbildung 1). Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 1: „Antifa Area“ an der Pinnwand im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Die Plakate, Flyer und Aufkleber der „Antifa Area“ weisen einen klaren Bezug zur linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ auf; sie enthalten ferner AfD-feindliche Schriftzüge, Aufrufe zu linksextremistischen Demonstrationen der Kampagne „Ende Gelände“ sowie weitere einschlägig subkulturell linksextremistische Motive und Parolen. Die Abbildungen 2 bis 5 zeigen die Schriftzüge und Motive der Plakate, Flyer und Aufkleber aus näherer Perspektive: Abbildung 2: Zwei Aufkleber mit AfD-feindlichen Parolen; mehrere Logo-Aufkleber der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ sowie weitere szenetypische Parolen-Aufkleber; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 3 Abbildung 3: Drei Aufrufe zu den Klimaschutz-Protesten der linksextremistischen Kampagne „Ende Gelände“ am 25.-29.10.2018; mehrere Logo- und Themenaufkleber der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ sowie weitere szenetypische Parolen-Aufkleber; Standort : Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Abbildung 4: Weitere szenetypische Aufkleber, unter anderem mit Verwendung des linksextremistischem „Anarchosymbols“; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abbildung 5: Aufkleber der linksextremistischem Antifa-Gruppierung „Antifa 309“; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Das folgende Plakat, das sich noch im Februar 2019 vor dem Klassenraum der XXX (XXXX XXX) befand, inzwischen aber laut der Darstellung der Hinweisgeber wieder abgehangen wurde, zeigt vermummte Aktivisten der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“, mutmaßlich handelt es sich auch um Schüler der Ida Ehre Schule: Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 6: Plakat mit vermummten Autonomen der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“; Standort: Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Auf dem Instagram- sowie auf dem Facebook-Account der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ wurde jeweils ein Foto gepostet, welches im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule aufgenommen wurde.2,3 Es zeigt Unterstützer der linksextremisti- 2 Instagram-Eintrag vom 1. Dezember 2018: https://www.instagram.com/p/Bq2rliMF7RF/ (abgerufen am 21.02.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 5 schen Gruppierung mit einem Transparent gegen „rechte Hetze“. Bei den Unterstützern handelt es wiederum mutmaßlich um Schüler der Ida Ehre Schule. Die Abkürzung „AAO“ steht für „Antifa Altona Ost“. Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 7: Anhänger der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ (AAO) im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule mit politischem Transparent, Lehmweg 14, Quelle: Facebook- und Instagram-Account der „Antifa Altona Ost“ (Dezember 2018). Im Schulgebäude des Oberstufenhauses der Ida Ehre Schule befinden sich an zahlreichen, gut sichtbaren Stellen ebenfalls Propagandamaterialien der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ sowie weitere AfD- oder polizeifeindliche Schriftzüge. Die Abbildungen 8 bis 13 dokumentieren einen Teil des Materials: Abbildung 8: Innenseite der Haupteingangstür im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Lehmweg 14): AfD-feindlicher Aufkleber sowie mehrere Logo- und Themenaufkleber der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ sowie ein Aufkleber des linksradikalen Propaganda- Shops www.schwarzesocke.org (Februar 2019). 3 Facebook-Eintrag vom 1. Dezember: https://www.facebook.com/215810105824741/photos/ a.218051892267229/381822235890193/?type=3&theater (abgerufen am 21.02.2019). Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Abbildung 9: Polizeifeindlicher Schriftzug „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) im Treppenhaus des Oberstufenhauses der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Abbildung 10: Hetzaufruf gegen politisch Andersdenkende von „rechts“ im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Schulgebäude), Lehmweg 14 (Februar 2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 7 Abbildung 11: Demonstrationsfoto der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“ der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Schulgebäude ), Lehmweg 14 (Februar 2019). Abbildung 12: Themen-Plakat der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Schulgebäude), Lehmweg 14 (Februar 2019). Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Abbildung 13: Themen-Plakat der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Schulgebäude), Lehmweg 14 (Februar 2019). Sowohl im Schulgebäude als auch an der Pinnwand des Klassenraumes der XXX (XXXX XXX) befanden beziehungsweise befindet sich immer noch (ein) Flyer der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“. Die Kampagne wurde initiiert von der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und beteiligt sich gemeinsam mit Unterstützern anderer Hamburger Antifa-Gruppen als sogenannter Jugendblock an Demonstrationen des linken Spektrums. In dem Flyer wird zu zwei politischen Demonstrationen („We’ll Come United“- Demonstration am 29.09.2018 und „Merkel-Muss-Weg-Gegendemonstration am 7.11.2018) sowie für ein „Planungstreffen“ am 25.10.2018 im Gängeviertel aufgerufen. Die Abbildungen 14 – 16 zeigen den Flyer aus dem Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (ursprüngliche Position: Pinnwand, siehe Abbildung 1). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 9 Abbildung 14: Vorderseite des Flyers der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“, die von der linksextremen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ initiiert wurde; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule, Lehmweg 14 (Februar 2019). Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Abbildung 15: Innenseiten des Flyers der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“, die von der linksextremen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ initiiert wurde; mit Aufruf zu einer politischen Demonstration gegen „Rassist*innen und Rechtspopulist*innen“; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Februar 2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 11 Abbildung 16: Rückseite des Flyers der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“, die von der linksextremen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ initiiert wurde; mit Aufrufen zu Demonstrationen und Planungstreffen; Standort: Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der Ida Ehre Schule (Februar 2019). Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Die Hinweisgeber berichten über ein politisch weitestgehend uniformes Schulklima an der Ida Ehre Schule, das geprägt sei vom wachsenden Einfluss der linksextremistischen Antifa-Gruppierung „Antifa Altona Ost“. Dies würde sich im Schulalltag am wachsenden Gruppendruck zeigen und im Unterricht fächerübergreifend auf den Diskurs über politische Themen niederschlagen . Kontroverse, nicht linke Meinungsäußerungen seien zwar theoretisch möglich, würden aber aufgrund der starken Antifa-Präsenz und ihrer Duldung durch Lehrkräfte und Schulleitung unterdrückt. Letztlich überwiege die Angst vor Anfeindungen, Mobbing und sozialer Ausgrenzung, weshalb man aus Selbstschutz lieber schweige. II. Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg sowie Erkenntnisse aus öffentlich zugänglichen Quellen über die linksextremistischen Gruppierungen „Antifa Altona Ost“ und „Antifa 309“ a) „Antifa Altona Ost“ Die linksextremistische Gruppierung „Antifa Altona Ost“ gibt in ihrer Selbstbeschreibung auf ihrem Facebook-Account (https://www.facebook.com/ pages/category/Political-Organization/Antifa-Altona-Ost-215810105824741/) zu ihrer verfassungsfeindlichen, systemumstürzlerischen Agenda bekannt: „Wir setzen uns auch für Verbesserungen im Kapitalismus ein, dabei ist uns bewusst, dass sich die grundsätzlichen Probleme des kapitalistischen Systems nicht durch Reformen lösen lassen. Wir bezeichnen uns als revolutionär , da wir eine grundlegende Veränderung der Zustände wollen, welche nur durch einen Umsturz des Systems möglich ist.“4 Die „Antifa Altona Ost (AAO)“ gehört nach Einstufung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg zu den autonomen antifaschistischen Gruppierungen . Dem LfV liegen Erkenntnisse vor, dass die „Antifa Altona Ost“ (AAO) Kontakte zu anderen antifaschistischen Gruppierungen unterhält. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzberichte der zurückliegenden Jahre https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationenverfassungsschutz /231572/verfassungsschutzberichte-pdf/.5 Bei antifaschistischen Gruppierungen, so das LfV, ist zumindest Gewaltausübung gegen Personen, welche dem rechten Spektrum zugeordnet werden, grundsätzlich akzeptiert. Der AAO wird nach Erkenntnissen des LfV eine grobgeschätzte Personenzahl im mittleren zweistelligen Bereich zugerechnet. Über die Altersstruktur der Gruppierung liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor.6 Die Beschreibungen der Hinweisgeber, die Bilddokumente und die nachweislich gezielte Verbreitung von Propagandamaterial der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an der Ida Ehre Schule legen sehr nahe, dass sich eine Teil- oder Kernzelle der linksextremistischen Gruppierung aus der Schülerschaft der Ida Ehre Schule im Oberstufenhaus (Lehmweg 14) rekrutiert. 4 https://www.facebook.com/pg/Antifa-Altona-Ost-215810105824741/about/ ?ref=page_internal (abgerufen am 24.02.2019). 5 Zum Beispiel engagiert sich die „Antifa Altona Ost“ derzeit gemeinsam mit folgenden linksextremistischen oder linksextremistisch beeinflussten und zum Teil auch gewaltorientierten Gruppierungen im „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ (HBgR): Antifa 309, Antifa Bergedorf , Antifainfopool, Antifa Jugend Hamburg, AntifaTresen, Aufstehen gegen Rassismus, a2 Hamburg, Interventionistische Linke Hamburg, PRP Hamburg – Antifa, SDAJ Hamburg, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Landesverband Hamburg (vergleiche https://www.keine-stimme-den-nazis.org/impressum (abgerufen am 09.01.2018). 6 Vergleiche Drs. 21/16296. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 13 Die konsistente Indizienkette, die sich aus den Wort- und Bildbeiträgen der Facebook-Accounts der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und der Kampagnenseite „Jugend gegen rechte Hetze“ ergibt, lässt praktisch auch keine ernsthaften Zweifel zu, dass die linksextremistische Gruppierung „Antifa Altona Ost“ auch Initiator der beiden (Tarn-)Kampagnen „Jugend gegen rechte Hetze“ sowie „Schüler*Innen united! Gegen Hetzkampagnen der AfD“ ist, und versucht, über diese Kampagnen Einfluss auf Schüler an diversen Hamburger Schulen zu erlangen.7 Regelmäßig beteiligt sich die linksextremistische Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an Demonstrationen des (extrem) linken Spektrums – zumeist im Block mit anderen linksextremistischen, aber auch mit nicht extremistischen Gruppierungen /Organisationen; hierbei sind auch immer wieder Beteiligungen von nicht extremistischen Parteien des linken Spektrums, insbesondere der Partei DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen – einschließlich hochrangiger Parteifunktionäre – zu beobachten. Im Folgenden werden exemplarisch einige Demonstrationen seit Juni 2018 unter (zum Teil maßgeblicher organisatorischer ) Beteiligung der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ dargelegt: - Am 2. Juni 2018 fand in der Hamburger Innenstadt die Demonstration „Mietenmove“ statt. Zum Kreis der Unterzeichner „zum Aufruf zum MIE- TENmove“ werden auf der Homepage der Initiative unter anderem folgende linksextremistische und linke Gruppen und Abgeordnete aufgelistet (es ist davon auszugehen, dass sich Mitglieder dieser Gruppen auch an der Demonstration beteiligt haben): Interventionistische Linke, Roter Aufbau, Antifa Altona Ost, Attac Hamburg, Bündnis Zwangsräumung Verhindern (Berlin), Café Knallhart, Centro Sociale, Dachverband autonomer Wohnprojekte Hamburg, DIDF Hamburg (Föderation demokratischer Arbeitervereine), ASta der HAW, ASta der Uni Hamburg, ver.di Hamburg, DIE LINKE,8 Heike Sudmann (MdHB, DIE LINKE).9 - Am 2. September 2018 fand in Hamburg die Demonstration „Seebrücke“ statt. Auf der Abschlusskundgebung auf dem Rathausmarktplatz sprachen an gleicher Stelle mit weitergereichtem Mikrophon unter anderem Christiane Schneider (Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, DIE LINKE), Anna Gallina (Vorsitzende der GRÜNEN Hamburg) und Emily Laquer (Sprecherin Interventionistische Linke Deutschland). Auch unter den Teilnehmern wurden mehrere Fahnen der Parteien DIE LINKE und DIE GRÜNEN sowie weiterer Parteien/Parteiorganisationen (Piraten, Grüne Jugend, Sozialistische Linke (SoL)), Gewerkschaften und Organisationen aus dem (extrem) linken Spektrum geschwenkt, darunter unter anderem Fahnen in der ersten Reihe des Demonstrationszuges von der linksextremistischen SAV (Sozialistische Alternative), der linksextremen Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (ATIK), dem linksextremen Kommunistischen Jugendverband (KJV), der DKP10 und der DIDF (Föderation der Demokratischen Arbeitervereine, türkisch: Demokratik İşçi Dernekleri Federasyonu).11 Die Organisatoren der Markt- 7 Vergleiche Drs. 21/16327 (Einleitung). 8 Siehe Bericht zur Demonstration: https://www.youtube.com/watch?v=Okrd5MW8p1s (abgerufen am 20.10.2018). 9 http://mietenmove.org/unterzeichnerinnen/ (abgerufen am 20.10.2018). 10 https://www.facebook.com/DKPHamburgNord/posts/297103234438224?__xts__[0]= 68.ARDWeSv5Mwso5PpVwiIQpC2VG_N_RME7bB6ad7Tlfn3cAokk04gjEF9MX3ZcDqaYuL mD9gEPf43SKkza2q359USITXPnQa08MrUC7qXljEObDx2YptBcTaWOQ6_BGF2nAMpzE9 Xq0Lgzm3Dvu8SPo9XofUfOtWrLsWy0zptz9i6ixsmURnnX&__tn__=-R (abgerufen am 12.09.2018). 11 https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/kulturjournal/Fluchtkrise-Wie-Sprache-unser- Denken-praegt,kulturjournal6240.html (abgerufen am 11.09.2018); https://www.welt.de/ regionales/hamburg/article181397278/Grossdemonstration-in-Hamburg-Eine-todbringende- Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 platzkundgebung nennen in einem Videomitschnitt unter Beifall des Publikums folgende Unterstützer des Bündnisses „Seebrücke“: „AStA Universität Hamburg, Antifa Altona-Ost, Bündnis 90/Die Grünen, Caritas Hamburg , PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Hamburg, DGB Hamburg, Diakonie Hamburg, DIE LINKE Hamburg, FC St. Pauli, GEW, Hinz und Kunzt, Interventionistische Linke, Jugend rettet, Mission Lifeline, Piraten Hamburg, Sea-Eye, Sea-Watch, Seemannsmission Hamburg Altona e.V., SOS Mediterranae, Welcome united (…)“.12 Bereits vor der Demonstration wurde die Veranstaltung auf der offiziellen Facebook-Seite www.facebook.com/seebrueckehamburg/ (mutmaßlich betrieben von den Organisatoren/Anmeldern der Demonstration) beworben und explizit auch auf die Teilnahme der Rednerin Emily Laquer von der Interventionistischen Linken hingewiesen.13 Auf dem offiziellen Twitter-Account https://twitter.com/seebrueckehh?lang=de (ebenfalls mutmaßlich betrieben von den Organisatoren/Anmeldern der Demonstration) werden Beiträge der Interventionistischen Linken Hamburg und der Sprecherin Emily Laquer retweetet.14 Unter anderem folgende Parteien oder Fraktionen riefen auf ihren Facebook- oder Twitter-Accounts zur Teilnahme an der Demonstration „Seebrücke“ auf und/oder berichteten von ihrer Teilnahme : DIE LINKE Landesverband Hamburg,15 Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft,16 Grüne Landesverband Hamburg und Bürgerschaftsfraktion,17 GRÜNE JUGEND Hamburg,18 einzelne hochrangige Vertreter der Parteien DIE LINKE19 und DIE GRÜNEN.20 - Am 14. Juli 2018 fand die Demonstration „Kein Schlussstrich im NSU- Komplex“ in der Hamburger Innenstadt statt. Die Demonstration wird dominiert von zahlreichen Parteien und Organisationen des (extrem) linken Spektrums, darunter auch linksextremistische Parteien, Organisationen und Gruppen in vorderster Reihe; unter den Spruchbändern der Demonstration ist unter anderem auch zu lesen: „Kampf dem Staatsterrorismus . Verfassungsschutz zerschlagen“. Die Auswertung von Foto- und Videoaufnahmen der Demonstration belegt die Teilnahme von mindestens folgenden Parteien, Organisationen und Gruppen unter Verwendung ihrer Flaggen oder Schriftzüge: DKP, Antifa, Antifa Altona-Ost, nika.mobi Hamburg (Nationalismus ist keine Alternative), DIDF Hamburg, DIDF- Jugend, Jugendorganisation „Neue Demokratische Jugend“ (YDG) der Spirale.html#cs-Demonstration-fuer-unbehinderte-Seenotrettung-im-Mittelmeer-2.jpg (abgerufen am 11.09.2018). 12 https://www.youtube.com/watch?v=NoFu61PLgTs (abgerufen am 11.09.2018). 13 https://www.facebook.com/seebrueckehamburg/photos/a.2078255852258417/ 2136194123131256/?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 14 https://twitter.com/seebrueckehh?lang=de (abgerufen am 11.09.2018). 15 https://www.facebook.com/DIELINKE.Hamburg/posts/2085531601471379?__xts__[0]= 68.ARCG8aEu_YmvXcCdKfJBls0ySaOlKqjc2PusAm1ITmsqFZYPUB2vn3VrZ_oX7mSYYSo gkqehyf9-_w7CghSn_DtgoaG03hH6XAHqXJs6I54jzHhLywnoDmX0Kj6FpLI43FXHdi0Mo OX4ZIF9lK220NsaTB3wP5yAfE9mPoZp-N1Mv0WExs4uA&__tn__=-R (abgerufen am 11.09.2018). 16 https://www.facebook.com/Fraktion.DIE.LINKE.Hamburg/photos/ a.406551246022904/2240324889312188/?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 17 https://www.facebook.com/gruene.hamburg/photos/a.389457282041/ 10156850435602042/?type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). 18 https://www.facebook.com/pg/gjhamburg/posts/?ref=page_internal (abgerufen am 11.09.2018). 19 Exemplarisch: https://www.facebook.com/christiane.schneider.9883/posts/ 1190264404444612?__xts__[0]=68.ARAY7quD7RpVboe-yt8rl5SiGZBtPl2Bdvw Xk-tiBy8twrD6MbCdr_QvFL9lKEIoU1R6OMoOENEM_PxRN13lwuoR4exKU pwb1OF4NF9KfNgQc0VJeTCgeQdjr2Gl3SM2iohFkneOD4E- PRBf93bt9SXVi6DSJhE0CLi8eX3JitBiO6OnrNR4Bg&__tn__=-R (abgerufen am 11.09.2018). 20 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10216937042088740&set= a.1305483727623&type=3&theater (abgerufen am 11.09.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 15 Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten, ver.di. An der Demonstration nahm auch Christiane Schneider (DIE LINKE, MdHB, Vizepräsidentin) teil.21 - Am 31.10.2018 fand die Demonstration „Antifaschistisches Halloween. Dem rechten Spuk entgegentreten.“ in Hamburg-Altona, Spritzenplatz, statt. Neben der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“, die als maßgebliche Organisatorin fungierte, nahmen an der Demonstration auch Vertreter der linksextremistischen und gewaltorientierten Gruppierung „Roter Aufbau“ teil. Demonstrationsteilnehmer zeigten auch Schilder der von der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ initiierten Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“. 22,23 b) „Antifa 309“ beziehungsweise „Antifa 22309“ Die Gruppierung „Antifa 309“ ist seit 2016 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (vergleiche Drs. 21/15989, Frage 4.); im Bericht des Jahres 2017 wird die „Antifa 309“ als Gruppierung aufgeführt, „bei der die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt “.24 Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beschreibt in Drs. 21/4611 umfassend die ideologische Ausrichtung, das Agitationsfeld und die Gewaltbereitschaft der linksextremistischen Gruppierung „Antifa 309“: „Die Bezeichnungen „Antifa 309“ und „Antifa 22309“ beziehen sich auf dieselbe Gruppe. Es handelt sich um eine insbesondere im Raum Farmsen, Steilshoop, Bramfeld und Barmbek-Nord aktive Antifa-Gruppierung, die angesichts ihrer inhaltlichen und aktionistischen Ausrichtung der linksextremistischen autonomen Antifa-Szene zuzurechnen ist. Ihre Aktivitäten beinhalten häufig das Anbringen von Aufklebern und die Begehung von Sachbeschädigungen durch das Anbringen von Graffiti. Die nummerischen Bezeichnungen werden von der Postleitzahl des Stadtteils Steilshoop abgeleitet. In ihrer Gründungserklärung hat die Gruppe angegeben, „antifaschistische Kultur “ in ihren Stadtteil integrieren zu wollen. Hierzu werden unter anderem Musik, öffentliche Veranstaltungen und das Prägen des Straßenbildes genannt. Die Gruppe berichtet mittels Facebook, Twitter und YouTube über regionale und überregionale antifaschistische Veranstaltungen und teilt dabei auch häufig antifaschistische Publikationen ähnlich ausgerichteter Gruppen. (…) Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg geht von einem seit Bestehen der Gruppe vorhandenen Anhängerpotenzial von circa 15 bis 20 Personen aus. Als gewaltorientiert ist eine Gruppierung bereits dann anzusehen, wenn ihre Aktivitäten als gewaltbefürwortend zu werten sind. Die „Antifa 309“ unterstützte in der Vergangenheit mehrfach gewaltbefürwortende Protestaufrufe anderer autonomer AntifaGruppen, die bereits Gewaltstraftaten verübt haben. In ihren Publikationen nutzt die Gruppe Parolen der autonomen Antifa-Szene wie „Nazis auf‘s Maul“, „Nazis boxen“ und „Nazis angreifen “. Als Bildmotive werden zum Teil vermummte, auch Steine werfende Aktivisten gezeigt. Zudem begrüßte „Antifa 309“ Meldungen auf der linksextremistischen Internetplattform linksunten.indymedia über massive Ausschreitungen gegen die französische Polizei. (…) Die „Antifa 309“ hat seit ihrer 21 https://www.youtube.com/watch?v=BPffmCdCDj4 (abgerufen am 14.09.2018). 22 https://www.facebook.com/pg/Antifa-Altona-Ost-215810105824741/ posts/?ref=page_internal (abgerufen am 27.02.2019). 23 https://www.youtube.com/watch?v=EkdNN3ArHko (abgerufen am 27.02.2019). 24 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2017, Seite 265. Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Gründung Kontakte zu anderen linksextremistischen Gruppierungen in Hamburg und im Umland, insbesondere zur autonomen Antifa-Szene.“25 III. Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die linksextremistisch beeinflusste Kampagne „Ende Gelände“ Die Kampagne „Ende Gelände“ wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Rubrik „Linksextremismus“ im aktuellen Verfassungsschutzbericht geführt.26 Darin heißt es: „Für Linksextremisten war die Kampagne „Ende Gelände“ zur Umsetzung ihrer Positionen auch im Jahr 2017 von strategischer Bedeutung. Mithilfe von Aktionsbündnissen versuchen Linksextremisten tagespolitische Themen – zum Beispiel das Thema Klima- und Umweltschutz – aufzugreifen, diese nachhaltig in der Szene zu verankern und ihre Anschlussfähigkeit an das demokratische Spektrum zu stärken.“27 Zum Einfluss der linksextremistischen und gewaltorientierten Gruppierung „Interventionistische Linke“ (IL) auf die Kampagne stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Homepage fest: „Für die IL ist die Kampagne „Ende Gelände“ aufgrund ihres Bekanntheitsgrades und der Verortung im zivilgesellschaftlichen Spektrum von entscheidender Bedeutung. Insbesondere junge Menschen sollen über das populäre Thema „Klimaschutz“ sowie über die Protestaktionen gegen die „Profitmaximierung der Großkonzerne“ angesprochen , politisiert und langfristig an die linksextremistische Szene gebunden werden.“28 Der jüngste Schwerpunkt der Kampagne lag auf den Protesten gegen die Rodung des Hambacher Forstes, zu dessen Protest auch an der Ida Ehre Schule im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus an der Pinnwand aufgerufen wurde (siehe zum Beispiel Abbildung 4). „Neben Sympathiebekundungen für eine Wiederbesetzung des geräumten Waldes mobilisiert(e) „Ende Gelände“ zu (dieser) „Massenaktion zivilen Ungehorsams “ vom 25. bis 29. Oktober 2018.“29 IV. Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot Die Chancengleichheit der politischen Parteien ist durch Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich abgesichert. Dadurch ist es dem Staat verwehrt, bestimmte Parteien bevorzugt zu behandeln oder zu benachteiligen. In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit folgt hieraus ein striktes Gebot der Neutralität. Der Staat darf weder für bestimmte Parteien werben noch sie abwertend behandeln. Das Neutralitätsgebot hat besondere Bedeutung für Zeiten des Wahlkampfes, gilt aber auch darüber hinaus. Es ist streng formal zu verstehen und gilt für alle Formen der Kommunikation , also für mündliche Äußerungen ebenso wie für Publikationen oder den Inhalt von Internetseiten. Neutralität gegenüber allen nicht durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen Parteien ist demnach ein Wesensmerkmal aller Verwaltungsarbeit im demokratischen Rechtsstaat.30 Die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) (vom 17.01.1974 mit den ab 01.03.1980 geltenden Änderungen) ist eine behördeninterne Anordnung und betrifft die politische Werbung in Diensträumen. Danach ist die Werbung für politische Parteien 25 Vergleiche umfassend Drs. 21/4611. 26 Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seite 125 fortfolgende. 27 Ebenda, Seite 125. 28 https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2018-08- linksextremisten-instrumentalisieren-klimaschutz-proteste (abgerufen am 27.02.2019). 29 Ebenda. 30 Quellen: Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses Berlin zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten sowie Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung, in: Drs. 21/15134 und 21/12825. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 17 und Organisationen in den Diensträumen der für Bildung zuständigen Behörde , zu denen auch Schulgebäude und Schulgrundstücke gehören, grundsätzlich untersagt (Ziffer 1). Die nicht zulässige Werbung erstreckt sich gemäß Ziffer 2.1 insbesondere auch auf die Verteilung von Druckschriften, Flugblättern oder Plakaten von politischen Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, in welchen zu Aktivitäten aufgerufen wird, die die politische Neutralität der Schule und die Loyalität von Schulleitern und Lehrern infrage stellen .31 Gemäß des Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) richtet sich der Unterricht und die Erziehung „an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus“. In Drs. 21/13734 stellt der Senat darauf Bezug nehmend fest, dass Äußerungen oder Positionen, die den Rahmen der freiheitlich -demokratischen Grundordnung (FDGO) überschreiten von den Lehrern aufgezeigt und mit den Schülern diskutiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Politische Werbung an Schulen ist verboten. Schülerinnen und Schülern steht es jedoch frei, ihre persönlichen politischen Ansichten im Unterrichtsgespräch oder in Klassenarbeiten zu formulieren, bewertet wird nicht die geäußerte Ansicht, sondern die Qualität der Begründung, insbesondere der Bezug auf und die kritische Würdigung empirischer Befunde. Lehrerinnen und Lehrer haben dafür zu sorgen, dass alle im Rahmen der Verfassungsordnung formulierbaren politischen Positionen geäußert werden können. Sie haben beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und zu unterbinden. Erziehungsziel ist die mündige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes (§ 2 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz), deren Erreichung dienen die Bildungspläne für die jeweiligen Bildungsgänge und Klassenstufen, die Lehrerinnen und Lehrer auch die Gelegenheit geben, Schülerinnen und Schüler mit den Konsequenzen verfassungsfeindlicher Positionen zu konfrontieren. Schulgebäude dienen dem Unterricht, sie dienen nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler in der Pause dort Fotografien für politische Zwecke herstellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat, die Fragen wie folgt: 1. Wann hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Kenntnis von der „Antifa Area“ im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) im Oberstufenhaus der IES und der darin präsentierten Plakate, Flyer und Aufkleber mit eindeutigem Bezug zu den linksextremistischen Gruppierungen „Antifa Altona Ost“ und „Antifa 309“ sowie zu den AfD-feindlichen Schriftzügen und den Aufrufen zu Demonstrationen der linksextremistisch beeinflussten Kampagne „Ende Gelände“ erhalten? Mit Eingang der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/16417. 2. Wie hat die BSB nach Kenntnisnahme reagiert? Insbesondere: Hat sie die Schule angewiesen, die Inhalte der „Antifa Area“ unverzüglich aus dem Klassenraum zu entfernen? Die zuständige Schulaufsicht hat eine Begehung des Schulgebäudes Lehmweg 14 durchgeführt. Die genannten Plakate wurden nicht vorgefunden. Die Schulaufsicht hat die Hausverwaltung beauftragt, die genannten Aufkleber im Klassenraum und hinter der Eingangstür zu entfernen beziehungsweise die Wandaufschrift zu übermalen und hat sich von der unverzüglichen Aufnahme dieser Arbeit überzeugt. 3. Ist die Präsentation der dargelegten Inhalte der „Antifa Area“ im Klassenraum vereinbar mit den folgenden Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot ? Bitte buchstabenweise erläutern: 31 Drs. 21/12825. Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 a) die aus dem Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 20 und Artikel 21 Absatz 1) abgeleitete Verpflichtung zur Neutralität (hierbei bitte Bezug nehmen auf die AfD-feindlichen Aufkleber), b) die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (Verbot politischer Werbung in den Diensträumen der BSB) (hierbei bitte Bezug nehmen auf die Demonstrationsaufrufe), Nein. c) die Hervorhebung von Äußerungen und Positionen im Unterricht, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten (§ 2 HamSG) (hierbei bitte Bezug nehmen auf die extremistischen Organisationen). Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Klassen/Profilgruppen haben seit dem laufenden Schuljahr Unterricht im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) an der IES erhalten? In dem Klassenraum wurden verschiedene Klassen beziehungsweise Kurse unterrichtet , nähere Auskünfte hierzu lehnt der Senat im Hinblick auf den erforderlichen Schuldatenschutz ab, da hierdurch der geschützte Raum der Schule für die betroffenen Schüler verletzt würde. 5. Wird in dem Klassenraum der XXX auch regelmäßig das Unterrichtsfach PGW (Politik Gesellschaft Wirtschaft) unterrichtet? Wenn ja, bitte den wöchentlichen Umfang angeben. Ja, mit drei Unterrichtsstunden in der Woche. 6. Wie haben sich Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung rechtmäßig zu verhalten, wenn Sie, zum Beispiel als unterrichtende Lehrkraft, Kenntnis von den Inhalten der „Antifa Area“ im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) erhalten? Bitte Bezug nehmend auf die zutreffende(n) Rechtsvorschrift (en) umfassend erläutern. Siehe Vorbemerkung. 7. Wann hat die BSB Kenntnis von den Plakaten und Aufklebern der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ im Schulgebäude sowie dem AfD-feindlichen Aufkleber an der Innenseite der Haupteingangstür der Schule (Standort: Lehmweg 14) erhalten? Siehe Antwort zu 1. 8. Wie hat die BSB nach Kenntnisnahme reagiert? Insbesondere: Hat sie die Schule angewiesen, die Plakate und Aufkleber mit Bezug zur linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und den Aufkleber mit dem AfD-feindlichen Schriftzug unverzüglich zu entfernen? Siehe Antwort zu 2. 9. Ist der Aushang/das Anbringen von Plakaten und Aufklebern der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ sowie eines AfDfeindlichen Aufklebers in sehr gut einsehbaren Bereichen des Schulgebäudes vereinbar mit den folgenden Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot? Bitte buchstabenweise erläutern: a) die aus dem aus dem Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 20 und Artikel 21 Absatz 1) abgeleitete Verpflichtung zur Neutralität, b) die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (Verbot politischer Werbung in den Diensträumen der BSB). Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 19 10. Wann hat die BSB Kenntnis von dem polizeifeindlichen Schriftzug „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) im Treppenhaus der Schule (Standort : Lehmweg 14) erhalten? Siehe Antwort zu 1. 11. Wie hat die BSB nach Kenntnisnahme reagiert? Insbesondere: Hat sie die Schule angewiesen, den polizeifeindlichen Schriftzug zu entfernen? Siehe Antwort zu 2. 12. Wann hat die BSB Kenntnis davon erhalten, dass Mitglieder/Unterstützer der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“, mutmaßlich Schüler der Ida Ehre Schule, im Klassenraum der XXX (XXXX XXX) mindestens ein Foto mit einem politischen Transparent unter Benutzung des Erkennungszeichens der „Antifa Altona Ost“ (AAO) angefertigt und dieses über die Instagram- und Facebook-Accounts der Gruppierung „Antifa Altona Ost“ öffentlich verbreitet haben? Siehe Antwort zu 1. 13. Ist es zulässig, dass Schüler (oder gegebenenfalls andere Personen) Räumlichkeiten der Schule benutzen, um politische Statements einer, vom Verfassungsschutz wegen hinreichend verdichteter Anhaltspunkte zu Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung beobachteten linksextremistischen Gruppierung, abzugeben, diese zu fotografieren und anschließend im Internet zu verbreiten? Nein. Siehe Vorbemerkung. 14. Wie haben sich Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung rechtmäßig und auch unter pädagogischen Gesichtspunkten zu verhalten, wenn sie von der Unterstützung einer linksextremistischen Gruppierung wie der „Antifa Altona Ost“ unter den Schülern der Ida Ehre Schule erfahren? Bitte hierbei auch die Vorgaben aus dem Hamburgischen Schulgesetz einfließen lassen. Siehe Vorbemerkung. 15. Welche schulinternen oder schulbehördlichen Interventionsstrategien sind bei linken Radikalisierungsentwicklungen einzelner Schüler oder Schülergruppen vorgesehen? Bitte detailliert erläutern. Regelhaft wird die Schulleitung einbezogen. Sollte aufgrund der Risikoeinschätzung, zum Beispiel bei Gewaltvorfällen, eine Intervention notwendig sein, so ist die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde einzuschalten. Darüber hinaus muss bei einem Straftatbestand eine entsprechende polizeiliche Meldung erfolgen. 16. Sind die Eltern einzelner Schüler oder die Elternvertreter nach Kenntnisnahme der linksextremistischen Aktivitäten durch die Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an der Ida Ehre Schule informiert worden beziehungsweise soll dies noch erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Gemäß Hamburgischem Schulgesetz werden die Sorgeberechtigten von der Schule regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung ihrer minderjährigen Kinder informiert und bei Erziehungskonflikten zeitnah und vertrauensvoll einbezogen. Dies ist auch an der Ida Ehre Schule der Fall. 17. Hat die BSB das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg gebeten, mögliche personelle Überschneidungen zwischen der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und einzelner Schüler sowie gegebenenfalls einzelner Lehrer der Ida Ehre Schule zu überprüfen sowie weitere Erkenntnisse über das Ausmaß und die Art der linksextremistischen Aktivitäten an der IES anzufordern? Drucksache 21/16417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Antwort zu 1. 18. Sind dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg die Aktivitäten der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an der Ida Ehre Schule bereits bekannt gewesen? Wenn nein, werden die Erkenntnisse insbesondere auch hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und ihrer Rekrutierungsstrategie an Schulen weiter untersucht? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet keine Schulen, sondern Bestrebungen im Sinne des § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz. Darüber hinaus ist dem LfV Hamburg bekannt, dass der „Antifa Altona Ost“ auch einige Jugendliche im schulpflichtigen Alter angehören. Auch künftig wird das LfV seinen gesetzlichen Aufklärungsauftrag wahrnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16296. 19. Die Ida Ehre Schule schreibt in ihrem pädagogischen Leitbild, dass „Gewalt“ an ihrer Schule „keinen Platz“ habe.32 Wie ist es mit diesem Leitbild vereinbar, dass eine linksextremistische, dem gewaltbereiten autonomen Spektrum zugeordnete Gruppierung schon seit geraumer Zeit personell und ideologisch unter Duldung des Lehrerkollegiums und der Schulleitung an der Schule agieren kann? 20. Die Ida Ehre Schule wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter anderem aufgrund ihrer „Tradition der Demokratieerziehung“ als vorbildhaft gepriesen; Schulleiter Kevin Amberg schwärmt, dass er „noch nie ein fachlich und didaktisch so gut aufgestelltes Kollegium erlebt“ habe.33 Wie verträgt sich dieser Anspruch beziehungsweise diese Kompetenzselbstzuschreibung mit der monatelangen Duldung linksextremistischer Propaganda und diesbezüglicher politischer Aktivitäten an der Ida Ehre Schule durch die Gruppierung „Antifa Altona Ost“? Von einer Duldung kann nicht die Rede sein. Die Schulaufsicht und die Schulleitung werden nach den Ferien eine Befassung der Fachkonferenz „Politik, Gesellschaft, Wirtschaft“ und des Klassenkollegiums mit möglichen Inkonsequenzen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Beutelsbacher Konsenses sowie bei der Beachtung des schulischen Leitbildes einschließlich der schulischen Schwerpunktsetzung „Schule ohne Diskriminierung“ anordnen. 21. Welche unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Inhalte hat die Ida Ehre Schule in den vergangenen zwei Schuljahren in welchem Umfang vermittelt, die sich mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus auseinandersetzen? 22. Insbesondere: Inwieweit wurden typische Radikalisierungsverläufe von Jugendlichen des linken Spektrums thematisiert? Für die Beantwortung dieser Frage wäre es erforderlich, sämtliche Klassenbücher und Kurshefte der Schule für die vergangenen zwei Jahre händisch auf die tatsächliche Vermittlung der genannten Inhalte durchzusehen und Inhalte und Umfang aufzulisten. Dies ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Im Übrigen wird auf den Bildungsplan für die Stadtteilschule Jahrgangsstufen 5 – 11 (dort insbesondere im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften) und den Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe (dort insbesondere Politik/Gesellschaft/Wirtschaft) verwiesen. 23. Hat sich die Ida Ehre Schule in den vergangenen zwei Schuljahren an das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung gewandt, um sich hinsichtlich geeigneter Präventionsstrategien gegen Linksextremis- 32 https://www.idaehreschule.de/index/unsere-schule/leitbild/ (abgerufen am 21.02.2019). 33 https://www.ganztagsschulen.org/de/29266.php (abgerufen am 21.02.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16417 21 mus beraten zu lassen? Inwieweit soll dies unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse zukünftig erfolgen? Nein. 24. Welche unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Inhalte hat die Ida Ehre Schule in den vergangenen zwei Schuljahren in welchem Umfang vermittelt, die sich mit der verfassungsfeindlichen Ideologie des Rechtsextremismus und ihrer Erscheinungsformen auseinandersetzen? Siehe Antwort zu 21. und 22.