BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16418 21. Wahlperiode 08.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider, Cansu Özdemir und Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 01.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Geflüchteten mit Behinderung Die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Geflüchtete in der Oskar-Schlemmer- Straße bietet 70 Plätze und war zum Stichtag 15.02.2019 mit 41 Personen belegt. In der Erstaufnahmeeinrichtung werden Geflüchtete mit Erkrankungen und/oder Behinderungen untergebracht. Seit Monaten gibt es Spekulationen darüber, dass die EA in der Oskar-Schlemmer-Straße geschlossen werden soll. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration am 22.01.2019 wurde bestätigt, dass es entsprechende Überlegungen gibt. In der Pressemitteilung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge vom 1.2.2019 heißt es, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in der Oskar- Schlemmer-Straße bis Ende 2019 verbleiben wird. Neben der unklaren Zukunft der EA gibt es sowohl von Bewohnern/-innen als auch von Unterstützern/-innen Kritik an den Zuständen in der EA. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In der Oskar-Schlemmer-Straße (AWO-Haus) wird derzeit eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Geflüchtete, die wegen schwerer Erkrankungen und/oder Behinderungen sowie Pflegebedürftigkeit einen besonderen Unterbringungsbedarf haben, betrieben . Es stehen 70 Plätze zur Verfügung. Der derzeitige Vertrag mit dem Betreiber Arbeiterwohlfahrt Seniorenzentrum Mümmelmannsberg gGmbH (AWO) endet am 31. Dezember 2019 und wird nicht verlängert. Die zuständigen Behörden haben gemeinsam mit f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und dem Gesundheitsamt Altona entschieden, dass geeignete Plätze für Geflüchtete mit schweren Erkrankungen und/oder Behinderungen ab dem 1. Januar 2020 in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) zur Verfügung gestellt werden sollen. f & w wird dazu eine Ausschreibung durchführen, um die Leistung bis zur Bereitstellung eigener Plätze in örU für diese Zielgruppe anbieten zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der AWO und f & w wie folgt: 1. Soll die Erstaufnahmeeinrichtung an der Oskar-Schlemmer-Straße geschlossen werden? 2. Wenn ja: a. Wann soll die Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen werden? b. Aus welchen Gründen soll die Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen werden? Drucksache 21/16418 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wo und in welchen Einrichtungen sollen Geflüchtete mit Erkrankungen und/oder Behinderungen nach Schließung der EA untergebracht werden? 3. Wenn nein, a. bis wann läuft der derzeitige Mietvertrag der Erstaufnahmeeinrichtung ? b. soll der Mietvertrag über das Ende des derzeitigen Mietvertrages verlängert werden? Wenn ja, wie lang soll die neue Vertragslaufzeit sein? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie ist die EA Oskar-Schlemmer-Straße aktuell ausgestattet? a. Wie viele Zimmer gibt es, und mit wie vielen Personen sind die Zimmer jeweils belegt? b. Wie viele Waschräume stehen zur Verfügung, welche Größe haben diese, und gibt es barrierefreie Waschmöglichkeiten? Das AWO-Haus verfügt über 70 Plätze, die sich ausschließlich auf Doppelzimmer verteilen. Aktuell sind 28 Personen zu zweit und zwölf Personen einzeln untergebracht . Eine Belegung in Einzelzimmern begründet sich aus den jeweiligen Krankheitsbildern der Bewohnerinnen und Bewohner. Jedes Zimmer ist mit einem behindertengerechten Bad (4,75 qm) ausgestattet. c. Wie viele betriebsfähige Pflegebetten gibt es? d. Welche sonstigen medizinischen und/oder pflegerischen Hilfsmittel stehen zur Verfügung? Es gibt insgesamt zwölf elektrische Niederflurbetten. Diese gehören nicht zur Regelausstattung , sondern werden bei Bedarf über die Pflegeversorgung zur Verfügung gestellt. Rollatoren und Rollstühle sind vorhanden. Verordnete Hilfsmittel wie zum Beispiel Toilettenstuhl und Hebelifter können zusätzlich in Anspruch genommen werden . e. Welche Aufenthaltsräume stehen den Geflüchteten zur Verfügung, und wie sind diese ausgestattet? f. Sind alle Bereiche barrierefrei zugänglich? Es stehen ein Fernsehraum mit Sofa und Sesseln und ein weiterer Fernsehraum mit Tischen und Stühlen zur Verfügung. Weiterhin wird ein kleiner Gemeinschaftsraum mit Tischen und Stühlen als Rückzugsort angeboten. Alle Bereiche sind barrierefrei zugänglich und verfügen über WLAN. 5. Wie viele Mitarbeiter/-innen sind aktuell in der EA Oskar-Schlemmer- Straße tätig? Bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln und VZÄ angeben. Aktuell sind sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insgesamt 4,5 Vollzeitäquivalente, als Einrichtungsleitung oder Sozialpädagogen tätig. 6. Welche externen Dienste sind in der Oskar-Schlemmer-Straße tätig (zum Beispiel Physiotherapie)? Bitte Umfang der Stunden angeben. Folgende externe Dienste werden in der Einrichtung tätig: ambulanter Pflegedienste (Stunden nach Pflegebedarf), circa zehn Stunden täglich Traumatherapie, zehn Stunden wöchentlich Coach/Supervision für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwei Stunden monatlich verordnete Physiotherapie, nach Bedarf 7. Wie viele Personen, die in der Oskar-Schlemmer-Straße untergebracht sind, haben eine Pflegestufe? Bitte nach Pflegestufen aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16418 3 Aktuell sind vier Personen in der EA untergebracht, die in einen Pflegegrad eingestuft sind. Davon sind eine Person mit Pflegegrad I, zwei Personen mit Pflegegrad II und eine Person mit Pflegegrad IV eingestuft. Weitere drei Personen erhalten Pflegeleistungen als unerlässliche Hilfe zur Sicherung der Gesundheit auf Grundlage des § 6 Asylbewerberleistungsgesetz. 8. Wie viele der Bewohner/-innen in der EA Oskar-Schlemmer-Straße sind „Überresidente“? 28 Personen. 9. Mit welchen internen und externen Beratungseinrichtungen und Vermittlungsstellen für Geflüchtete mit Erkrankung und/oder Behinderung arbeitetet die EA Oskar-Schlemmer-Straße zusammen? Die Zusammenarbeit findet mit folgenden Einrichtungen statt: Gesundheitsprojekt MiMi-Hamburg (Mit Migranten für Migranten) Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. Why not? Café Lokstedt KinderPaCT-Hamburg e.V. Segemi e.V. Hamburger Ombudsstelle in der Flüchtlingsarbeit Palliative Care Team Ost – Bezirk Wandsbek Institut für transkulturelle Kompetenz der Polizei Hamburg (ITK) Gesundheitsamt Altona 10. Welche Angebote (zum Beispiel Sprachkurse, Beratungen) werden in der EA Oskar-Schlemmer-Straße angeboten? 11. Welche Möglichkeiten bestehen für Bewohner/-innen mit Mobilitätseinschränkungen , an Angeboten (zum Beispiel Sprachkurse, Beratungen) außerhalb der EA teilzunehmen, und welche Hilfestellungen werden den Bewohnern/-innen dafür geboten? Unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Bewohnerinnen und Bewohner beraten und unterstützen täglich ein bis zwei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu auftretenden Fragen und Problemen. Bewohnerinnen und Bewohner mit Mobilitätseinschränkungen werden mit Krankentransporten oder mit dem Taxi zu den Angeboten gefahren. Sie werden begleitet durch Angehörige oder andere Kontaktpersonen oder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EA. 12. Wie viele Plätze stehen jeweils in welchen weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete mit Erkrankungen und/oder Behinderung zur Verfügung? Bitte nach Erstaufnahmeeinrichtung und gegebenenfalls der Spezialisierung auf bestimmte Arten von Erkrankungen und/oder Behinderungen aufschlüsseln. 13. Wie viele der weiteren Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete mit Erkrankungen und/oder Behinderung sind gegenwärtig belegt? Die Belegung zum Stichtag 4. März 2019 sowie die vorgehaltenen Kapazitäten ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Einrichtung Kapazität/Soll Anmerkungen Belegung Richard-Remé- Haus 80 Plätze Plätze für Bewohner/ Bewohnerinnen mit schweren Erkrankungen/Pflegebedarf/ Behinderung 42 Drucksache 21/16418 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Einrichtung Kapazität/Soll Anmerkungen Belegung Harburger Poststraße Gesamtkapazität 372 Plätze, davon 55 barrierefrei Plätze für Bewohner/ Bewohnerinnen mit Mobilitätseinschränkungen , die sich selbst versorgen können. 24 Kaltenkirchener Straße 150 Plätze Geschützte Unterkunft für Frauen, teilweise können hier Frauen mit Risikoschwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen untergebracht werden. 74 Quelle: f & w Darüber hinaus siehe Drs. 21/15179.