BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16425 21. Wahlperiode 12.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 04.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich bestmöglich aufgestellt? (III) Aus Drs. 21/16139 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) zielt auf eine begründete Berufswahlentscheidung und die Integration in Ausbildung. Durch die Verknüpfung von betrieblichen Praktika, schulischem Angebot und durch Mentoring und intensive Sprachförderung werden die Jugendlichen wirkungsvoll auf den Arbeitsmarkt vorbereitet . Sie erwerben wichtige allgemeine, fachliche, personale und soziale Kompetenzen in den Lernfeldern „Im Betrieb lernen und handeln“, „Betriebliche Erfahrungen reflektieren “, „Den eigenen Übergang in Ausbildung und Arbeit gestalten“ sowie im berufsübergreifenden Unterricht Sprache und Kommunikation, Mathematik, Fachenglisch, Werte und Leben in Deutschland, Gesundheit und Bewegung, Wahlpflicht. Ein Abschlusszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzung des § 7 Absatz 3 Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) erfüllen. Mit dem Abschlusszeugnis kann der Gleichwertigkeitsvermerk des ersten allgemeinbildenden oder mittleren Schulabschlusses erworben werden (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufliche Schulen – allgemeiner Teil (APO-AT) sowie APO-BVS § 9 und 10). Für das Erreichen dieses Gleichwertigkeitsvermerks legen die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche und mündliche Prüfung – entweder mit einem Prüfungssatz zum Erlangen des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder einem Prüfungssatz zum Erlagen des mittleren Schulabschlusses – ab. Ein Abgangszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang vollständig durchlaufen, ihre Leistungen jedoch nicht für die Vergabe eines Abschlusszeugnisses ausreichen, siehe § 10 APO-AT. Gemäß § 7 Absatz 4 der APO-BVS kann ein Abgangszeugnis ebenfalls vergeben werden, wenn nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang frühzeitig verlassen, um in eine Berufsvorbereitungsmaßnahme in schulischer Teilzeitform (zum Beispiel Einstiegsqualifizierung für Migrantinnen und Migranten (EQ-M), Perspektiven für junge Geflüchtete im Handwerk (PerJuF-H) oder Praktikerqualifizierung in der Jugendberufshilfe (PQ))) wechseln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Es heißt in Drs. 21/16139, dass 283 ohne neu erworbenen Abschluss AvM-Dual beendet hätten, während 107 mit Abschlusszeugnis, aber ohne ESA und MSA, abgegangen seien. Was ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten? Drucksache 21/16425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die 283 Schülerinnen und Schüler „ohne neu erworbenen Abschluss“ haben den Bildungsgang AvM-Dual 2018 mit einem Abgangszeugnis beendet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. 81 Schülerinnen und Schüler konnten nach Beendigung von AvM-Dual über eine Härtefallregelung im Bildungsgang verbleiben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um unter die Härtefallregelung zu fallen? Sofern nach Beendigung des Bildungsganges AvM-Dual im folgenden Jahr der Erwerb eines höheren, das heißt mittleren Schulabschlusses zu erwarten ist, kann bei Vorliegen eines Härtefallantrags im Einzelfall, analog der Regelung in § 45 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz, der weitere Verbleib im Bildungsgang durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des zweijährigen Bildungsganges in AvM-Dual den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben und sie in mindestens zwei der Fächer Sprache und Kommunikation, Mathematik, Englisch und „Im Betrieb lernen und handeln“ mindestens mit der Note „gut“ und in keinem der Fächer schlechter als mit der Note „befriedigend“ bewertet wurden. 3. Warum hat mit 659 Personen fast die Hälfte der Abgänger nicht an den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz für berufsbildende Schulen (DSD I PRO) teilgenommen? Warum ist die Prüfung in Hamburg nicht verpflichtend? Die Stufenprüfung (A2/B1) zum Deutschen Sprachendiplom der Kultusministerkonferenz für berufsbildende Schulen (DSD I Pro) wird durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen für Schülerinnen und Schüler ab etwa 16 Jahren, die eine berufliche Schule besuchen und ihre berufsorientierten Deutschkenntnisse nachweisen möchten , angeboten. Der einmal jährlich stattfindende Prüfungstermin wird zentral durch diese zuständige Stelle angeboten. Daher hat Hamburg keine Möglichkeit, auf die Prüfungstermine Einfluss zu nehmen. Auch eine nachträgliche Teilnahme an der DSD-I-Pro-Prüfung ist nach Verlassen der berufsbildenden Schule nicht möglich. Allen Schülerinnen und Schüler der AvM-Dual wird die Teilnahme an der DSD-I-Pro- Prüfung angeboten. Sie ist jedoch nicht Bestandteil der für den Bildungsgang anzuwendenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO-AT und APO-BVS) und damit freiwillig. Die Gründe der Nichtteilnahme werden statistisch nicht erfasst. In dem Bildungsgang AvM-Dual gibt es pro Schuljahr wiederum zwei regelhafte Entlassungszeitpunkte , den 31. Januar und den 31. Juli. Diese korrespondieren mit der Möglichkeit, je nach Zuzugstermin der neu zugewanderten Jugendlichen auch unterjährig in den Bildungsgang eintreten zu können. Deswegen kann es vorkommen, dass AvM-Dual-Schüler den Bildungsgang bereits beenden, bevor sie am zentral gesetzten DSD-I-Pro-Prüfungstermin teilnehmen können. In diesen Fällen wird dafür gesorgt, dass den AvM-Dual Absolventinnen und Absolventen je nach Voraussetzung geeignete Möglichkeiten zur Verfügung stehen, anschließend ein Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) abzulegen: im Rahmen von Basisberufssprachkursen gemäß Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) oder bei Teilnahme eines Angebots der Volkshochschule (VHS) Hamburg. Die VHS Hamburg ist Lizenznehmerin der telc gGmbH und des Goethe-Instituts und bietet im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) verschiedene Prüfungsformate auf den Niveaustufen A1 – C2 an. 11,4 Prozent der AvM- Dual Abgängerinnen und Abgänger (148 absolut) besuchen beispielsweise vertiefende Deutschkurse, die zum Teil verpflichtend vermittelt wurden (siehe Pressemitteilung der BSB vom 7. Februar 2019).