BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16426 21. Wahlperiode 12.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 04.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie sehen die konkreten Pläne des Senats bei der Umsetzung der Bürgerverträge in Bezug auf die Standortreduzierungen aus? Am 1. Februar stellte der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) seine Prognose für das Jahr 2019 vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der SAGA wie folgt: 1. Wie der ZKF in seiner Pressemitteilung darlegte, wird zur Einhaltung der Bürgerverträge an vier Standorten nach dem Konzept „Perspektive Wohnen“ die Zahl der Plätze in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) um 924 Plätze reduziert. In Drs. 21/15653 hieß es hierzu noch: „Die Verfahrens - und Zeitpläne befinden sich noch im Entwurfsstadium und werden die jeweiligen Vorgaben der Bürgerverträge, die Unterbringungsbedarfe , bauliche Vorgaben und Vereinbarungen mit den Vermietern berücksichtigen.“ a) Wann wurden die Verfahrens- und Zeitpläne von wem beschlossen? b) Welche genauen Verfahren und Zeitpläne sind hierin konkretisiert? c) Auf welcher Grundlage wurde die Zahl von 924 Plätzen ermittelt? Was bedeutet das in der Praxis seit wann für welchen Standort? d) Inwiefern werden welche Vorgaben der Bürgerverträge darin berücksichtigt? Welche werden nicht berücksichtigt? e) Welche Unterbringungsbedarfe ergeben sich daraus? f) Welche baulichen Vorgaben müssen noch an welchem Standort umgesetzt werden? g) Welche Vereinbarungen mit jeweils welchem Vermieter für jeweils welchen Standort wurden getroffen und welche stehen noch aus? Die Verfahrens- und Zeitpläne konkretisieren sich sukzessive durch Eckpunktevereinbarungen und Beschlüsse der Sitzungen der Lenkungsgruppe „Integration öffentlichrechtliche Unterkunft (örU) und Erstaufnahme (EA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“, siehe Drs. 21/5733. Zum Standort Hörgensweg wurde eine Eckpunktevereinbarung mit der Fewa Mobil Verwaltungs GmbH und zu den Standorten Rehagen, Duvenacker, Elfsaal und Suurheid wurde eine Eckpunktevereinbarung mit der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg geschlossen. Beide Eckpunktevereinbarungen sind im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht worden. Zum Standort Mittlerer Landweg sind die Verhandlungen noch nicht endgültig abgeschlossen . Drucksache 21/16426 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Anzahl von 924 Plätzen ergibt sich aus den Vorgaben der Bürgerverträge. An vier Standorten mit der Perspektive Wohnen sind in 2019 folgende Platzreduzierungen und Vorgehensweisen geplant: Am Gleisdreieck: 550 Plätze, Reduzierung ab Januar um circa 50 Personen pro Monat bis Ende des Jahres. Duvenacker: 114 Plätze, voraussichtliche sukzessive Reduzierung ab Oktober 2019. Butterbauernstieg: 60 Plätze, voraussichtliche sukzessive Reduzierung ab Juli 2019. Ohlendiekshöhe: 200 Plätze,voraussichtliche sukzessive Reduzierung ab September 2019. Alle Vorgaben der Bürgerverträge für 2019 werden eingehalten. Beim Standort Am Gleisdreieck kann allerdings die zweite Lärmschutzwand erst 2020 fertiggestellt werden . Im Übrigen siehe Drs. 21/15653 Die Umsetzung der geplanten Reduzierungen (924 Plätze) wird hauptsächlich durch Auszüge in privaten Wohnraum angestrebt. 2. In der Pressemitteilung ist auch von einer halboffenen Kinderbetreuung auf dem Gelände der EA Schmiedekoppel die Rede. a) Wer ist Träger der halboffenen Kinderbetreuung? b) Wer ist Zielgruppe der halboffenen Kinderbetreuung? c) Wie sind die Öffnungszeiten der halboffenen Kinderbetreuung? d) Wie viel Plätze sind vorgesehen? e) Ist das Angebot der halboffenen Kinderbetreuung befristet oder unbefristet? Wenn es befristet ist, bis wann und warum? Das Angebot der halboffenen Kinderbetreuung (HOB) mit rund 30 Plätzen am ehemaligen Standort der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel ist noch nicht eingerichtet . Die Behörde für Arbeit, Soziales und Integration (BASFI) führt aktuell Gespräche mit dem potenziellen Träger Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. Das geplante Angebot richtet sich an Kinder im Alter von drei Jahren bis Eintritt der Schulpflicht, die insbesondere in der nahe gelegenen öffentlich-rechtlichen Folgeunterkunft Alma-Ohlmann-Weg (Hagendeel) untergebracht sind. Geplant sind Öffnungszeiten von 3,5 bis vier Stunden täglich an mindestens fünf Tagen in der Woche. Die Betreuung wird mindestens 48 Wochen im Jahr angeboten. Derzeit ist eine Förderung über eine Zuwendung bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen , sofern der Antrag auf Zuwendung positiv geprüft wird. Bei Bedarf ist auch eine zeitlich darüber hinausgehende Förderung möglich. 3. Zukünftig soll die örU Loogestraße für besonders schutzbedürftige Asylsuchende zur Verfügung stehen. Wie erfolgt aktuell die Unterbringung der Zielgruppe im Ankunftszentrum und für wie viele besonders schutzbedürftige Asylsuchende gibt es hier Plätze? Bei festgestelltem besonderem Schutzbedarf erfolgt die Unterbringung nicht im Ankunftszentrum, sondern in den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Ob besonders schutzbedürftige Personen während des Registrierungsprozesses im Ankunftszentrum verbleiben können oder anders untergebracht werden müssen und nur für die notwendigen Prozessschritte ins Ankunftszentrum kommen, wird im Einzelfall entschieden . Im Übrigen siehe Drs. 21/15179. 4. Ziel des Senats ist der Umzug von mindestens 4 300 Zuwanderern in Wohnraum. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16426 3 a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2018 aus örU in privaten Wohnraum vermitteln? Wie viele davon waren Flüchtlinge, wie viele Obdachlose? b) Hier wurde vermutlich vor allem die SAGA stark in Anspruch genommen. Wie viele Wohnungen gingen im Jahr 2018 bei der SAGA in die Neuvermietung, wie viele davon gingen an Flüchtlinge, wie viele an vordringlich Wohnungssuchende? Wie viele davon wohnten vorab in örU? c) Welche anderen Wohnungsunternehmen nahmen im Jahr 2018 aus örU jeweils wie viele Flüchtlinge in jeweils wie viele Wohnungen auf? d) Jeweils welche Vermittlungsstellen haben jeweils wie viele Personen aus örU in regulären Wohnraum vermittelt? In 2018 sind nach Auswertung von f & w insgesamt 4 762 Personen aus öffentlichrechtlichen Folgeunterkünften in privaten Wohnraum gezogen, davon 3 746 Zugewanderte und 1 016 Wohnungslose. Eine Erfassung der Vermieter erfolgt nicht. Aus dem Bestand der SAGA Unternehmensgruppe wurden 7 801 Neuvermietungen durchgeführt, davon 2 084 an vordringlich Wohnungssuchende. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Merkmale „Flüchtling“ beziehungsweise „vorab in ÖrU“ bei einer Vermietung nicht erfasst werden. Zur Vermietung anderer Wohnungsunternehmen an Geflüchtete liegen keine Informationen vor. Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle haben in 2018 2 153 Haushalte in Wohnraum vermittelt: Bezirk Anzahl der Haushalte Hamburg-Mitte 413 Altona 412 Eimsbüttel 168 Hamburg-Nord 254 Wandsbek 460 Bergedorf 218 Harburg 228 2 153 5. Drs. 21/16100 ist zu entnehmen, dass in der örU Paul-Stritter-Weg bis zu 44 Personen mit Köperbehinderung, geistiger Behinderung oder seelischer Behinderung leben. Vor Ort sind 0,5 VZÄ Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) und 0,5 VZÄ Technischer Dienst tätig. Wieso gibt es in der Unterkunft kein Pflegepersonal? Den Bewohnerinnen und Bewohnern aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung steht die Versorgung über die Regelangebote offen. Die im Paul-Stritter-Weg untergebrachten Personen nehmen daher je nach Bedarf und Pflegegrad ambulante Pflegedienste und Institutionen des Regelsystems in Anspruch.