BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16427 21. Wahlperiode 12.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 04.03.19 und Antwort des Senats Betr.: f & w fördern und wohnen AöR 2018 – Überfordert der Senat das städtisches Unternehmen? (II) Leider beantwortet der Senat die Fragen der Drs. 21/16101 unzureichend. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Auf die vielen Fragen nach dem geplanten Neubau eines ganzjährigen Tagesaufenthalt für Obdachlose in Altona heißt es in Drs. 21/16101: „Das Gebäude soll an der Stresemannstraße 178 entstehen. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.“ Allerdings war der Tagesaufenthalt bereits Thema im Fachausschuss in der Bezirksversammlung Altona, wo sich Senatsvertreter durchaus in der Lage gesehen haben, dort mehr als die oben genannten Informationen zu geben. Damit die Bürgerschaft nicht schlechter informiert ist als die Bezirksversammlung in Altona: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen in Bezug auf Zeitplan, Konzept, Kosten, Untermieter, Platzzahl und andere Details? Hat eine Ausschreibung für die neue Tagesaufenthaltsstätte stattgefunden? Wenn ja, welchen Inhalts, mit welchen Bewerbern mit jeweils welchem Konzept und im Ergebnis mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Fachausschuss der Bezirksversammlung Altona wurden lediglich Vorüberlegungen der zuständigen Fachbehörde geäußert. 2. Auf die Frage, wie viele Wohnungen f & w im Jahr 2018 für vordringlich Wohnungssuchende fertiggestellt hat, verweist der Senat auf sechs Wohnungen am Standort Ohlendiekshöhe und führt in einer Tabelle Standorte an, die allerdings laut Übersicht der Drs. 21/11205 bereits im Jahr 2018 fertiggestellt werden sollten, hier aber für das Jahr 2019 mit „in Planung“ angegeben sind. Daher möge der Senat bitte an dieser Stelle ohne Verweis auf sich teilweise widersprechende Drucksachen folgende Fragen beantworten: a. Welche Standorte mit jeweils wie vielen Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende hat f & w im Jahr 2018 und 2019 fertiggestellt? 2018 wurden sechs Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende am Standort Ohlendiekshöhe fertigstellt. Drucksache 21/16427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welche Standorte mit jeweils wie vielen Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende hat f & w im Jahr 2018 und 2019 im Bau? 2018 und 2019 waren beziehungsweise sind an den Standorten Am Dänenstein 2 bis 12 (Holsteiner Chaussee 395) 55 Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende zuzüglich einer Einheit für anderweitige Nutzung im Bau. 2019 sind am Standort Sophie-Schoop-Weg 50 Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende im Bau. c. Welche Standorte mit jeweils wie vielen Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende hat f & w im Jahr 2018 und 2019 bisher nur in Planung? 2018 und 2019 waren beziehungsweise sind folgende Standorte mit insgesamt 146 Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende in Planung; der Baubeginn soll 2019 sein: Standort Zahl der Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende Lohkampstraße 45 (zuzüglich einer Einheit für anderweitige Nutzung) Rennbahnstraße 23 Wandsbeker Zollstraße 59 (zuzüglich dreier Einheiten für anderweitige Nutzung) Ihlestraße 19 Quelle: f & w d. An welchen Standorten gab es jeweils aus welchen Gründen Verzögerungen beziehungsweise Änderung bei der Anzahl der geplanten Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende? Standort Verzögerungen und Änderungen bei Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende Am Dänenstein 2 bis 12 (Holsteiner Chaussee 395 prV) Sechs Wohneinheiten mussten wegen mangelnder Kapazitäten an Kindertagesstättenplätzen zu einer Kindertagesstätte umgeplant werden . Rennbahnstraße Eine Wohneinheit entfiel auf Grund umfangreicher Vorabstimmungen; Verzögerung wegen langandauerndem Genehmigungsverfahren. Wandsbeker Zollstraße Verzögerung wegen Umplanungen u.a. für Nutzungskonzept und Schallschutz; Genehmigungsverfahren läuft. Ohlendiekshöhe Ursprünglich 14 Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende geplant; aufgrund förderrechtlicher Anforderungen nur noch sechs Wohneinheiten speziell für vordringlich Wohnungssuchende umsetzbar. Ihlestraße Verzögerung des Baubeginns aufgrund mangelnder Kapazitäten der Bauunternehmen. Sophie-Schoop-Weg Verzögerung wegen Auflage aus der Baugenehmigung für einen notwendigen Fassadenwettbewerb . Quelle: f & w e. Wie viele Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende soll f & w laut Senatsplänen pro Jahr bauen? Warum wurde das Ziel bisher nicht erreicht und ab wann soll es erreicht werden? f & w soll jährlich mindestens 200 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende bauen (vergleiche Drs. 21/9607 und 21/7690). f & w verfügt derzeit noch nicht über Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16427 3 ausreichend Wohnungsbauflächen, um in diesem Umfang Wohnungsbau zu realisieren . Die zuständigen Behörden werden f & w künftig bevorzugt städtische Grundstücke im Wege der Direktvergabe bereitstellen. Darüber hinaus ist die Zielerreichung auch von den Kapazitäten der Bauunternehmen abhängig. 3. In Drs. 21/16101 heißt es, dass f & w die Geschäftsbereiche neu gegliedert habe. Was genau wurde geändert? Aufgrund des Kapazitätsabbaus im ehemals eigenständigen Geschäftsbereich „Erstaufnahme “ und des gleichzeitigen Kapazitätsaufbaus in den Folgeunterkünften und den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen wurden die betroffenen operativen Geschäftsbereiche neu organisiert und den Erfordernissen des Betriebs angepasst. Der ehemalige Geschäftsbereich „Erstaufnahme“ ist seitdem Teil des Geschäftsbereichs „Aufnahme und Perspektive“. 4. Bei den für das Jahr 2019 geplanten Neueinstellungen werden fünf VZÄ Unterstützung des Einzugs- und Begleitteams angeführt. Wie viele VZÄ sind dort aktuell tätig und sollen es Ende 2019 sein? Was genau sind die Aufgaben dieses Teams und wie viele Klienten sollen sie jeweils betreuen? Das Einzugs- und Begleitteam (EBT) wird voraussichtlich aus fünf Vollzeitkräften (Sozialberatungskräfte und Teamleitung) zuzüglich einer Vollzeitkraft als Teamassistenz bestehen; dabei muss es sich nicht um Neueinstellungen handelt. Das Aufgabenfeld des EBT umfasst Folgendes: Für Wohnungssuchende: Begleitung bei der Integration in Wohnraum, zum Beispiel Unterstützung bei der Wohnungssuche, Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen, Hilfestellung bei wohnungsbezogenen Vertragsabschlüssen (zum Beispiel Strom), Aufklärung über die Anbahnung eines Mietverhältnisses sowie über Rechte und Pflichten als Mieterin und Mieter, Betreuung auch nach Wohnungsbezug. Zielgruppen sind im Einzelnen • Personen aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften (Inhaberinnen und Inhaber einer Dringlichkeitsbestätigung). Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über das Unterkunfts- und Sozialmanagement, • in Einzelfällen sonstige anerkannt vordringlich Wohnungssuchende (Inhaberinnen und Inhaber eines Dringlichkeitsscheins) mit individuellen persönlichen oder sozialen Problemen, die die Wohnungssuche erheblich erschweren, und denen kein anderes Hilfesystem zur Verfügung steht. Die Kontaktaufnahme erfolgt nur über die bezirklichen Wohnungsabteilungen, nachdem diese die Zugangsvoraussetzungen geprüft haben. Für Vermieter: Ansprechbarkeit für Vermieterinnen und Vermieter, die eine Wohnung an einen anerkannt vordringlich wohnungssuchenden Haushalt vermietet haben; dies gilt ohne Einschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber von Dringlichkeitsbestätigungen und Dringlichkeitsscheinen. Das EBT steht für die Bearbeitung von Problemen während des Mietverhältnisses (zum Beispiel fehlende Mietzahlung, unangemessenes Verhalten) zur Verfügung. Dies schließt Schlichtungsgespräche mit Vermieterinnen und Vermietern und Nachbarinnen und Nachbarn ebenso ein wie die Begleitung der Mieterin bzw. des Mieters in andere Hilfesystem (zum Beispiel Schuldnerberatung, Suchtberatung et cetera). Das EBT steht sowohl Wohnungssuchenden als auch Vermieterinnen und Vermietern bis zu einem Jahr nach Abschluss des Mietvertrags zur Verfügung; erfasst sind auch Mietverhältnisse, die bei Einrichtung des EBT bereits bestehen. Über die Zahl der zu erwartenden Klientinnen und Klienten liegt keine Prognose vor. Darüber hinaus soll das EBT Gruppenangebote machen und Akzeptanzarbeit zugunsten vordringlich Wohnungssuchender leisten. Drucksache 21/16427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Auch sind rund 40 Stellen zur Nachbesetzung der Unterkunfts- und Sozialmanagements geplant. Wie viele Personen sind in dem Bereich bei f & w insgesamt tätig und wie ist die Fluktuation? Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterkunfts- und Sozialmanagement Summe Wohnunterkünfte und Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen Erstaufnahme* Stand 01.01.2018 490 404 86 Stand 31.12.2018 512 448 64 Quelle: f & w. * In der Erstaufnahme sind die Funktionen Unterkunftsmanagement und Sozialmanagement klar voneinander getrennt. Im Laufe des Jahres 2018 haben 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Funktionsgruppen f & w verlassen; 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden eingestellt. Darüber hinaus kommt es zu Wechsel innerhalb des Unternehmens und zwar schwerpunktmäßig aus den Erstaufnahmen heraus in zentrale Verwaltungsbereiche oder andere Geschäftsbereiche. Die Fluktuation aufgrund von unternehmensinternen Wechseln kann in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Zusätzlich wird die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe (SPEH) von 6,5 auf 14 VZÄ aufgestockt. 6. Im Jahr 2018 ist im Vergleich zu den Vorjahren der Umsatz von f & w gesunken. In welchen Bereichen ist jeweils warum der Umsatz gesunken ? Da der Jahresabschluss von f & w noch nicht geprüft und festgestellt ist, liegen bislang nur vorläufige Umsatzzahlen für das Jahr 2018 vor. Der erwartete Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Gründen: Erstens konnten im Jahr 2018 aufgrund des geringeren Zugangs an Geflüchteten mehrere Erstaufnahmestandorte geschlossen werden. Zweitens entfiel der Einmaleffekt aus dem Verkauf von Wohncontainern. 7. Im Jahr 2017 wurde der in Drs. 21/16101 erwähnte Neubau des Pik AS verkündet. Wie ist hier der aktuelle Zeitplan und was sehen die konkreten Planungen bezüglich Platzzahl, Konzept und Kosten vor? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.