BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16433 21. Wahlperiode 12.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 04.03.19 und Antwort des Senats Betr.: „Vadder von hier! Schnack von hier! Und Dein Strom?“ – Wechselkampagne von HAMBURG ENERGIE treibt immer buntere Blüten Die Wechselkampagne von HAMBURG ENERGIE, die im letzten Herbst mit Slogans wie „Klar kann man Kohlestrom nutzen – Aber ist dann halt Kacke“ oder „Der Klimawandel ist Dir egal – Du ihm leider auch“ unter anderem mit Plakaten in ganz Hamburg gestartet wurde, wurde – wie bereits in der Drs. 21/15057 erwähnt – durch weitere Slogans wie „Vadder von hier! Schnack von hier! Und Dein Strom?“ fortgesetzt. Zugleich hat HAMBURG ENERGIE im Rahmen eines Anschreibens von HAMBURG WASSER an dessen Kunden offensichtlich für einen Wechsel des Stromanbieters mit Ökostromguthaben und Preisausschreiben geworben (siehe zum Beispiel Drs. 21/15634). Im Anschreiben wird hierzu ein Jubiläumsangebot gemacht. Bürger berichten in diesem Zusammenhang von Anrufen bei HAMBURG WASSER und Aussagen des städtischen Unternehmens in diesen Telefonaten, dass HAM- BURG WASSER zu diesen Werbeschreiben erstens berechtigt und zweitens eine Einwilligung der Kunden nicht nötig sei, da diese bereits mit dem Kundenverhältnis als erteilt gilt. Mit dem Preisausschreiben, mit dem in diesen Schreiben Werbung gemacht wurde, werden unter anderem zehn Mal ein Jahr Ökostrom als Preis ausgelobt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Preisausschreiben nicht mit einem Erwerb des beworbenen Produkts verbunden ist. Das bedeutet, dass ein Gewinner dieses Preises, die ausgelobten 5 000 kWh Ökostrom des Anbieters HAMBURG ENERGIE auch geliefert bekommen muss, ohne Strombezieher des Unternehmens zu sein. Die Lieferung der gewonnen 5 000 kWh Ökostrom müsste also über das städtische Stromnetz parallel zum Bezug von Strom eines anderen Stromanbieters möglich sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche weiteren Slogans wurden seit Beantwortung der Drs. 21/15057 im Rahmen der Kampagne von HAMBURG ENERGIE in Hamburg in welcher Form werbewirksam als Plakate, Online-Banner, Radiospots, Zeitschriftenanzeigen, App-Werbung, Werbung in sozialen Netzwerken und Werbung auf smarten TV-Geräten oder anderen Medien eingesetzt? Welche anderen Medien waren das? Nachstehend aufgeführte, weitere Slogans wurden verwendet. Deine Mudder von hier, dein Schnack von hier und dein Strom? Dein Vadder von hier, dein Schnack von hier und dein Strom? Strom darf nicht die Welt kosten. Drucksache 21/16433 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Andere Medien als die in der Frage genannten wurden nicht verwendet. 2. In welcher Anzahl wurden diese neuen Slogans eingesetzt? 3. Welche weiteren Standorte wurden zwischenzeitlich in Ergänzung zu den in Drs. 21/15057 genannten hinzugemietet? Über die in der Drs. 21/15057 genannten Standorte hinaus wurden pauschale Kontingente gemietet. Dabei liegen die Auswahl der Standorte sowie die Anzahl einzelner Slogans im Ermessen des Dienstleisters. 4. Ist es mittlerweile zu Beschwerden aufgrund der Werbekampagne gekommen? Nein. 5. Welcher Art waren diese Beschwerden? 6. In welcher Anzahl kam es zu den einzelnen Beschwerden? Entfällt. 7. Hat es mittlerweile Beschwerden über den Deutschen Werberat gegeben ? Welchen Inhalt hatten diese Beschwerden? Nein. 8. Ist die Werbeaktion über die genannten Kanäle mittlerweile beendet? 9. In welcher Form wird die Werbekampagne gegenwärtig noch fortgesetzt ? Die Werbekampagne ist beendet und wird gegenwärtig nicht fortgesetzt. 10. Welche Auswirkungen hat diese Werbeaktion auf mögliche Gewinnabführungen an die Stadt Hamburg und damit auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte konkrete Zahlen nennen. Keine. Im Übrigen entfällt. 11. Welche Kosten hat die Werbekampagne bisher generiert? Die Veröffentlichung von Informationen zum Kampagnenetat ist geeignet, die Wettbewerbsposition von HAMBURG ENERGIE nachhaltig zu schwächen, da sie Rückschlüsse auf die Marketingstrategie des Unternehmens erlauben. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. 12. Warum hat der Senat bei der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/15057 die Wechsel-Werbung an die Kunden von HAM- BURG WASSER nicht erwähnt? Die genannte Schriftliche Kleine Anfrage bezog sich auf die Werbekampagne von HAMBURG ENERGIE zum Thema „Zeit für ehrlich guten Strom“. Die Jubiläumskampagne von HAMBURG WASSER war nicht Gegenstand der Anfrage. 13. In welchen Umfang ist es städtischen Unternehmen erlaubt, ohne explizite Einwilligung ihrer Kunden, diesen Werbung im Interesse Dritter zukommen zu lassen? Für die städtischen Unternehmen geben die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben, den Rahmen vor. 14. Welche Wirkung entfaltet in diesem Zusammenhang das DSGVO nach Ansicht des Senats? Die Mailing-Aktion wurde zuvor bei HAMBURG WASSER juristisch geprüft. Die Durchführung des vorgesehenen Werbe-Mailings für Produkte von HAMBURG ENERGIE ist im Ergebnis dieser Prüfung aus datenschutzrechtlicher Sicht korrekt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16433 3 15. Gibt es Unterschiede im Sinne der DSGVO bezüglich der Einwilligungsnotwendigkeit für Werbeschreiben an Kunden zwischen privaten und städtischen beziehungsweise staatlichen Unternehmen? Wenn ja, wie sehen diese Unterschiede aus und welche Konsequenzen haben diese für das Handeln städtischer Unternehmen in Hamburg? Nein. 16. Wie viele Haushalte haben das Werbeschreiben von HAMBURG WAS- SER bekommen, in dem ein Preisausschreiben und ein Wechsel zu HAMBURG ENERGIE beworben wird? Siehe Drs. 21/15634. 17. Laut Drs. 21/15634 fand in diesem Zusammenhang ein Abgleich der Kundendaten von HAMBURG WASSER und HAMBURG ENERGIE statt. Wer hat die beiden Datenbanken zusammengeführt? In welcher Form ist das Ergebnis dieses Abgleichs den beauftragenden Unternehmen zur Kenntnis gebracht worden? Wer speichert diesen Abgleich? Der Datenabgleich erfolgte auf der Grundlage von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung durch einen externen Dienstleister, sodass eine Weitergabe der Ergebnisse nicht stattgefunden hat. Die erzeugte Adressliste wurde vom externen Dienstleister nach der Verarbeitung gelöscht. 18. Ist es in Hamburg möglich, über einen Stromanschluss gleichzeitig von verschiedenen Anbietern Strom zu beziehen? 19. Gibt es hierbei für städtische Stromanbieter vom allgemeinen Verfahren abweichende Bestimmungen? Nein. 20. Wie beurteilt der Senat die werberechtliche Situation bezüglich des beworbenen Preisausschreibens in Hinblick auf die Möglichkeiten, Strom als Gewinn zu beziehen, ohne Kunde des liefernden Unternehmens zu werden? 21. Wie beurteilt der Senat die a) technische Umsetzbarkeit und b) rechtliche Umsetzbarkeit des Gewinnfalls (2. Preis des Gewinnspiels zehn Mal ein Jahr Ökostrom – bis zu 5 000 kWh) bei gleichzeitigem Vertragsverhältnis mit einem anderen Stromlieferanten? 22. Unter welchen Bedingungen kann der Gewinner diesen Gewinn erhalten ? Es ist Voraussetzung, dass der Gewinner Privatkunde mit einem Jahresverbrauch von bis zu 5 000 kWh jährlich ist oder wird. Nimmt der Gewinner den Gewinn an, erhält er ein Jahr kostenlosen Ökostrom von HAMBURG ENERGIE. Diese Bedingung wurde im Werbemailing kommuniziert.