BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16454 21. Wahlperiode 12.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 06.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Bevorstehende Überprüfung der Luftmessstationen auch in Hamburg? Wann können die Hamburgerinnen und Hamburger wieder Vertrauen in ihre Messstationen fassen? Der Onlineausgabe des „Handelsblattes“ vom 3. März 2019 konnte entnommen werden, dass die Bundesumweltministerin Schulze die Debatte um die Luftreinhaltung in deutschen Städten und die damit verbundene Debatte um die Luftmessstationen beenden möchte (https://www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/grenzwert-debatte-umweltministerin-schulze-laesst-abgasmessstationen -ueberpruefen/24059784.html). Aus diesem Grund soll der TÜV Rheinland ein unabhängiges Gutachten anfertigen. Auch in Hamburg befinden sich mehrere Messstationen. Das bisher gelieferte Datenmaterial dieser Messstationen hat bereits zu umfangreichen punktuellen Verkehrseinschränkungen sowie zu einer Gesamtverkehrszunahme in Hamburg geführt. Umso wichtiger ist es, zu erfahren, ob diese Stationen in jeder Hinsicht den geltenden Regeln und den anerkannten Rechtsauslegungen entsprechen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Messstationen des Hamburger Luftmessnetzes werden in Hamburg regelgemäß nach der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV, Anlage 3) überprüft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat den TÜV Rheinland beauftragt, eine zusätzliche Überprüfung relevanter Messstellen durchzuführen (Pressemitteilung des BMU: https://www.bmu.de/pressemitteilung/ unabhaengiges-gutachten-zu-stickoxid-messung-geplant/). Die Überprüfung der relevanten Messstellen soll in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden erfolgen. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Fachaufgabe wird die BUE die Begutachtung konstruktiv unterstützen. Dem BMU und dem TÜV Rheinland wurde wunschgemäß die einschlägige Dokumentation nach Anlage 3 der 39. BImSchV zu den vier angeforderten verkehrsnahen Messstationen übermittelt. Die Auswahl der Stationen erfolgte durch den TÜV Rheinland im Auftrag des BMU. Der Entwurf eines ersten Zwischenberichts dieser Überprüfung liegt der zuständigen Behörde seit wenigen Tagen vor. Er dient im Wesentlichen der Auswertung der von den Ländern übermittelten Informationen zu den ausgewählten Messstationen und der Darstellung der beabsichtigten weiteren Vorgehensweise. Details zur weiteren Zeitplanung der Überprüfung sind dem Senat nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche in Hamburg befindlichen Luftmessstationen werden von dieser Überprüfung betroffen sein? Wo befinden sich diese Messstationen? Welche relevanten Parameter gelten für die einzelnen betroffenen Drucksache 21/16454 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Messstationen? Bitte genaue und relevante Positionierungsangaben der Messstationen im Verhältnis zur Fahrbahn und zu Kreuzungen sowie eventuell zu weiteren Punkten angeben. Siehe Vorbemerkung und Webseite des Hamburger Luftmessnetzes inklusive Stationsinformationen (www.luft.hamburg.de). 2. Welche besonderen a) Bestimmungen oder b) Rechtsinterpretationen bestehen für Messpunkte, die aufgrund der besonderen Umstände, wie zum Beispiel eines dauerhaften Staus am Messpunkt, eher der Situation an einer vielbefahrenen Kreuzung als einem beliebigen anderen Punkt ähneln? Keine, es gelten die allgemeinen Vorgaben der 39. BImSchV. 3. Gibt es Luftmessstationen in Hamburg, die nicht zur Überprüfung anstehen ? Wenn ja: Welche sind dies und warum stehen diese nicht zur Überprüfung an? Informationen zu Hintergrundmessstationen und Ozonmessstationen wurden vom TÜV Rheinland nicht angefragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Was wird genau Inhalt der Überprüfungen sein? Siehe Vorbemerkung. 5. Gab es bereits Kontakt mit dem Bundesumweltministerium zur Vorbereitung der Überprüfungen? Falls ja: Was war Inhalt dieser Gespräche? Falls nein: Warum waren bisher keine Gespräche notwendig? Es gab bereits den für solche Vorgänge üblichen allgemeinen schriftlichen Kontakt, in dem das BMU die Auftragsvergabe an den TÜV Rheinland erklärte. Darüber hinaus fanden keine Gespräche statt. 6. Gab es bereits Kontakt mit den durchführenden Prüfinstanzen (TÜV Rheinland)? Falls ja: Was war Inhalt dieser Gespräche? Falls nein: Warum waren bisher keine Gespräche notwendig? Ja, der Vorbemerkung entsprechend wurden die erwünschten Angaben unverzüglich geliefert. 7. Sind a) Bundesumweltministerium, b) TÜV Rheinland oder c) eine andere Instanz auf Hamburg zwecks Terminfestlegung zugekommen ? Welche Termine wurden festgelegt? Nein. 8. Ist Hamburg auf eine der unter 7.a. und 7.b. genannten Institutionen zugegangen, um eine Terminfestlegung oder Terminvorbereitung zu erreichen? Falls ja: Welche Behörde ist hier wann gegenüber wem tätig geworden und was ist das Ergebnis dieser Gespräche? Wenn nein: wieso nicht? Nein, siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16454 3 9. Wann werden die Prüfungen in Hamburg voraussichtlich a) frühestens und b) spätestens stattfinden? Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? 10. Werden die Ergebnisse für jedes Bundesland beziehungsweise jede Stadt separat veröffentlicht beziehungsweise kommuniziert oder wird es am Ende einen Gesamtbericht für ganz Deutschland geben? 11. Wer ist für die Veröffentlichung verantwortlich (TÜV, Bundesumweltministerium oder Freie und Hansestadt Hamburg) und bis wann hat die Veröffentlichung gegenüber wem zu erfolgen? 12. Wie wird die BUE die Prüfungen unterstützen? 13. Welches Personal stellt die BUE für die Durchführung der Prüfungen zu Verfügung? Siehe Vorbemerkung. 14. Wird das Personal dabei eigenverantwortlich arbeiten? Welche Weisungsverhältnisse werden für dieses Personal gelten? Ja, siehe Vorbemerkung. 15. Welche Kompetenzen billigt Hamburg den zuständigen Prüforganen zu? Gibt es Einschränkungen und welche sind dies? Siehe Vorbemerkung. 16. Wer trägt die Kosten für die Prüfmaßnahmen? Siehe Vorbemerkung. 17. Gibt es Bedenken seitens des Senats und/oder der BUE zur Durchführung dieser Überprüfung? Worin bestehen diese Bedenken? 18. Hat es zu einem früheren Zeitpunkt Bedenken des Senats und/oder der BUE gegeben? Worin bestanden diese Bedenken? Nein. 19. Was hat zu einer Änderung der Meinung des Senats geführt und seit wann gilt diese Änderung? Entfällt. 20. Bereits im November 2018 hat das Bundesumweltministerium angekündigt , dass der TÜV bundesweit die Stickoxid-Messstellen überprüfen soll. Nachzulesen unter anderem in der Ausgabe des „Handelsblattes“ vom 30. November 2018 (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ luftverschmutzung-tuev-soll-stickoxid-messstellen-ueberpruefen/ 23704632.html). Welche Maßnahmen zur Überprüfung hat es nach dieser Ankündigung zu welchen Zeitpunkten in Hamburg gegeben? Siehe Vorbemerkung. 21. Ist zu damaliger Zeit das Bundesumweltministerium oder der TÜV auf Hamburg zugegangen oder ist Hamburg auf den Bund zugegangen, um eine Überprüfung der Luftmessstationen einzuleiten? Das BMU hat die bundesweite Überprüfung übernommen und sich an die Länder gewandt. Siehe auch Pressemitteilung des BMU: https://www.bmu.de/ pressemitteilung/unabhaengiges-gutachten-zu-stickoxid-messung-geplant/. 22. Falls es zu Frage 20. und Frage 21. keine Maßnahmen oder Aktivitäten in Hamburg gegeben hat, was waren die Gründe dafür? 23. Falls einzelne Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können: Bis wann kann mit einer Antwortfähigkeit des Senats Drucksache 21/16454 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 gerechnet werden? Bitte zu jeder nicht zu beantwortenden Frage separat angeben. Entfällt.