BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1646 21. Wahlperiode 25.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 18.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Ex-Sicherungsverwahrte in Moorburg In Hamburg-Moorburg werden seit geraumer Zeit ehemalige Sicherungsverwahrte untergebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele ehemalige Sicherungsverwahrte leben zurzeit jeweils wo und seit wann in Hamburg? 2. Wie hat sich deren Anzahl seit Jahresbeginn verändert? Der Polizei sind aktuell zwei Personen im Sinne der Fragestellung bekannt; diese Zahl hat sich seit Jahresbeginn nicht verändert. Im Übrigen sieht der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von weiteren Angaben zu diesen Personen ab. Mit Entlassung aus der Sicherungsverwahrung können ehemals Sicherheitsverwahrte ihren Wohnsitz – gegebenenfalls unter Beachtung entsprechender Weisungen im Führungsaufsichtsbeschluss – frei wählen. 3. Werden die ehemaligen Sicherungsverwahrten weiterhin rund um die Uhr von der Polizei überwacht? Hat es seit Jahresbeginn Veränderungen beim Umfang der Überwachung gegeben und wenn ja, seit wann und welche genau? Wenn nein, aus welchem Grund wurde die dauerhafte Überwachung eingestellt und wann? Die Polizei hat bei einer Person Maßnahmen zur dauerhaften Überwachung getroffen. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 16. September 2015, das auf Antrag der Person ergangen ist, wurden die Maßnahmen mit sofortiger Wirkung beendet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Hat es seit Jahresbeginn Auffälligkeiten der ehemaligen Sicherungsverwahrten gegeben? Wenn ja, welche und wann? Den zuständigen Behörden sind keine Auffälligkeiten bekannt. 5. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde seit Jahresbeginn Beschwerden der Anwohner hinsichtlich der ehemaligen Sicherungsverwahrten bekannt geworden? Wenn ja, welche und wann? Nein. Drucksache 21/1646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Steht in absehbarer Zeit die Entlassung eines Sicherungsverwahrten an, der von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betroffen ist und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und wo genau ist eine Unterbringung in Hamburg eingeplant? Solche Entlassungen können im gesamten Bundesgebiet auftreten. Der zuständigen Behörde sind entsprechende Fälle im Sinne der Fragestellung nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 7. Wie lange soll die Unterbringung von ehemaligen Sicherungsverwahrten in der Einrichtung in Hamburg-Moorburg fortgesetzt werden? Gibt es alternative Überlegungen für die Unterbringung von ehemaligen Sicherungsverwahrten und wenn ja, welche genau? Das Haus in Hamburg-Moorburg ist aus Anlass der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für die Nutzung durch ehemals sicherungsverwahrte Personen konzipiert worden. Alternative Überlegungen bestehen nicht.