BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16461 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 07.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Überwachung des Glücksspiels in Hamburg Glückspiele erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Davon profitiert auch der Werbemarkt für Glücksspiele in Deutschland. Die Bruttowerbeausgaben für Glücksspiele lagen im Jahr 2018 bei 849 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 44 Prozent. Allein die Werbeausgaben der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) betrugen 82 Millionen Euro. Der Teilmarkt Sportwetten-/Online-Glücksspielanbieter (Casinospiele, Poker und andere) verfügte mit rund 542 Millionen Euro im Jahr 2018 über die mit großem Abstand höchsten Anteil (64 Prozent) der definierten Teilmärkte und hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Die Überwachung der Einhaltung glücksspielrechtlicher Vorgaben ist Ländersache. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich die Personalsituation bei der Glücksspielaufsicht in Hamburg aktuell im Allgemeinen dar und wie ist es im Speziellen beim Bereich Sportwetten und Wettbüros? Bitte die Zahl der Stellen, Beschäftigten und Vollzeitäquivalente sowie die aktuellen Vakanzen angeben. Für die Glücksspielaufsicht sind die Behörde für Inneres und Sport und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bezüglich der Überwachung von Pferdewetten zuständig. Die Personalsituation stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung Allgemein Sportwetten/ Wettvermittlungsstellen Pferdewetten Stellen 4,5 2 1 Beschäftigte 4 2 1 Vollzeitäquivalente 4 2 1 Vakanzen 0,5 0 0 2. Wie viele Anträge auf die Einrichtung von (Sport-)Wettbüros oder anderen Glückspielanbietern wurden seit 2016 gestellt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Seit 2016 wurden Anträge für die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen wie folgt gestellt: Jahr 2016 2017 2018 2019 Stand 08.03.2019 Glücksspielanbieter 97 552 185 27 Sportwetten 0 0 0 0 Pferdewetten 0 0 1 0 Drucksache 21/16461 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In 2017 war die Anzahl der Erlaubnisanträge für Glücksspielangebote besonders hoch, da die Erlaubnisse nach § 9 Absatz 4 S. 2 GlüStV zu befristen sind. Die in 2012 erteilten Erlaubnisse für die LOTTO Hamburg GmbH und ihre Annahmestellen sowie der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) waren dementsprechend bis Ende 2017 befristet worden, weshalb in 2017 eine Neuerteilung für die nächsten Jahre beantragt werden musste. 3. Wie viele Razzien durch Polizei, Ordnungsamt und/oder Steuerfahndung fanden seit 2016 in Hamburg statt und welche Rolle spielte dabei Geldwäsche ? Bitte nach Jahren, Maßnahmen und Ergebnissen aufschlüsseln . Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei Polizei und Steuerfahndung nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine manuelle Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen erforderlich. Diese ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Bezirksamt Wandsbek hat im Jahr 2018 gemeinsam mit der Glückspielaufsicht der Behörde für Inneres und Sport an zwei aufeinander folgenden Tagen eine Überprüfung zehn verschiedener Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Spielverordnung (SpielV) sowie der Umsetzung der zum 01.01.2018 erfolgten umfangreichen Änderungen des § 8 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags -Ausführungsgesetz – HmbGlüÄndStVAG) vorgenommen. Es wurden Wettvermittlungsstellen, Internetcafés, Cafés sowie Schankwirtschaften überprüft. Es wurden hauptsächlich Verstöße gegen die Gewerbeordnung, die SpielV, die Hamburgische Bauordnung, das HmbGlüÄndStVAG, den Glückspielstaatsvertrag, die Gaststättenverordnung, die Verpackungsverordnung sowie das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz festgestellt. Diese wurden mit Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Ferner wurden Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet . Zudem bestand bei sechs der zehn Betriebe der Verdacht einer Straftat nach § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels). Diese Verfahren werden von der Behörde für Inneres und Sport – Polizei – bearbeitet. Ein Verdacht der Geldwäsche konnte bei den zehn Betrieben nicht festgestellt werden . Weitere Razzien durch die Ordnungsämter erfolgten im genannten Zeitraum nicht. Unabhängig davon finden durch die Glücksspielaufsicht regelmäßige ordnungsrechtliche Kontrollen in den Glücksspielbetrieben statt. 4. Ist die Personalausstattung bei der Glückspielaufsicht in Hamburg ausreichend ? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um den Personalmangel zu beheben? Die Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht erfolgt zum Teil in einem Verbundsystem der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder. In Hamburg werden die Aufgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen derzeit angemessen wahrgenommen. Über eine veränderte Aufgabenwahrnehmung und Ausstattung kann erst in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der derzeitigen Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag entschieden werden, in dessen Rahmen unter anderem eine zentralisierte Wahrnehmung von Teilaufgaben der Glücksspielaufsicht erörtert wird.