BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16466 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 07.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Begegnungsplätze im Neubaugebiet Ohlendiekshöhe In dem Quartier nach der „Perspektive Wohnen“ befinden sich laut Drs. 21/15054 genau 118 Wohneinheiten für öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU), 137 Sozialwohnungen und 61 frei finanzierte Wohnungen. Neben einem Begegnungshaus, für das 600 000 Euro aus dem Integrationsfonds bereitgestellt werden, sollen nun weitere 210 000 Euro aus dem investiven Quartiersfonds für Sportflächen, Grillhütte und Spielplatz zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im November und Dezember 2018 hat das zuständige Bezirksamt Wandsbek im Zusammenwirken mit der Bauherrin f & w fördern und wohnen AöR (f & w) Vorüberlegungen zur Nutzung der Außenfläche angestellt. Zur Kostenkalkulation für die Beantragung von Mitteln wurde von einer möglichen, aber nicht abschließend festgelegten Gestaltung der Außenfläche ausgegangen. Das Bezirksamt Wandsbek hat am 23. Januar 2019 einen Antrag auf investive Ermächtigungen aus dem Quartierfonds für die Gestaltung der Außenfläche gestellt. Am 27. Februar 2019 hat die Finanzbehörde auf diesen Antrag Mittel in Höhe von 210 000 Euro bewilligt. Daher beginnt nun die endgültige Planung der Außenfläche. Hierbei werden sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch der Quartiersbeirat beteiligt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Was genau sehen die Pläne für das Außengelände vor? 2. Wer hat diese von wann bis wann erstellt? 3. Inwieweit wurden die Anwohner, speziell der Quartiersbeirat, an der Ausarbeitung der Pläne beteiligt? 4. Welche Gremien haben diese Pläne wann beraten und wann beschlossen ? 5. Wann soll von wann bis wann mit den Bauarbeiten begonnen werden? 6. Welche Gesamtkosten sind damit verbunden? 7. Wann wurde von wem ein Antrag in welcher Höhe für die Förderung aus dem investiven Quartiersfonds gestellt und wann wurde er in welcher Höhe genehmigt? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/16466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. In wessen Eigentum befindet sich das Außengelände des Quartiers? Das Außengelände befindet sich im Eigentum von f & w. 9. Inwiefern gibt es Vorgaben für die Gestaltung eines Außengeländes für den Eigentümer des Quartiers? Beispielsweise Vorgaben, auf wie viel Wohnungen ein Spielplatz gebaut werden muss? Nach § 10 Hamburgische Bauordnung (HBauO) ist bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem Grundstück oder auf einem anderen geeigneten Grundstück in unmittelbarer Nähe, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck durch Baulast gesichert ist, eine ausreichend große Spielfläche mit geeigneter Ausstattung für Kinder herzustellen. Die Kinderspielfläche muss eine Größe von mindestens 10 m² je Wohneinheit haben, mindestens aber 100 m². Im Übrigen sind der Bebauungsplan Poppenbüttel 43 und etwaige Vorgaben aus der Baugenehmigung zu beachten. 10. Wieso ist es in diesem Fall nicht Aufgabe des Eigentümers, für die Gestaltung des Außengeländes Sorge zu tragen? Das Begegnungshaus ist als ein besonderer Ort des gemeinsamen Lebens im Quartier vorgesehen und daher von übergeordneter Bedeutung für den Sozialraum. Der Senat unterstützt im Rahmen der Gesamtverantwortung für dieses Quartier die Gestaltung des Umfeldes des Begegnungshauses durch die Zurverfügungstellung zusätzlicher Finanzmittel. 11. Ist das über Steuergelder finanzierte Außengelände nur für Bewohner des Quartiers gedacht oder auch für Anwohner? Das Außengelände steht nach seiner Fertigstellung – genau wie das Begegnungshaus – allen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers und anderen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung.