BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16469 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 07.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (XVII), hier: weitere Kostensteigerungen Nach jahrelangen Planungen haben die Arbeiten für die erste Ausgleichsfläche im Rahmen der Elbvertiefung begonnen. Auf der Billwerder Insel sollen mehrere Hektar Wuchsfläche für den Schierlingswasserfenchel entstehen. Im Herbst 2019 ist aber erst einmal Baustopp. Der Senat plane mit rund 10 Millionen Euro Kosten für zwei Becken, die dann bis 2021 fertiggestellt sein sollen . Dazu kommt der Kaufpreis für die Fläche, die bisher im Besitz und im Eigentum der Hamburg Wasserwerke GmbH stand. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Bauarbeiten für die Ausgleichsmaßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ begannen im November des Jahres 2018 und werden voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2021 beendet sein. Aus Gründen des Naturschutzes ruhen die Arbeiten auf der Billwerder Insel jeweils vom 1. März bis zum 31. August. Ein Baustopp im Herbst des Jahres 2019 ist nicht vorgesehen. Aus der oben genannten zeitlichen Einschränkung ergeben sich drei Bauphasen. Die erste Bauphase erstreckte sich von November des Jahres 2018 bis Februar des Jahres 2019. Es wurden vorbereitende Maßnahmen ausgeführt (Baufeldräumung, Baustraßen, Hochwasserschutz) und mit der Sohlsicherung im Entleerungsgraben begonnen. Die zweite Bauphase wird von September des Jahres 2019 bis Februar des Jahres 2020 dauern. Geplant ist der Durchstich zwischen Entleerungsgraben und Becken D sowie die Umgestaltung von Becken D. Die dritte Bauphase wird von September des Jahres 2020 bis Februar des Jahres 2021 dauern. Geplant ist der Durchstich zwischen Becken D und Becken C sowie die Umgestaltung von Becken C. Die Pflanzung von Schierlings-Wasserfenchel erfolgt in Abhängigkeit von der Witterung bis zum Frühjahr 2021. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In welchem Zeitrahmen erfolgen nun welche Schritte bis zur kompletten baulichen Fertigstellung der Kompensationsmaßnahme Billwerder Insel? a. Bis wann genau soll die gesamte Ausgleichsfläche fertig sein? Siehe Vorbemerkung. b. Wie groß ist die Fläche insgesamt, die in Anspruch genommen werden soll? Bitte Angaben in Hektar. Drucksache 21/16469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Ausgleichsmaßnahme Tideanschluss Billwerder Insel werden 9,5 ha Fläche dauerhaft in Anspruch genommen. c. Gibt es Abweichungen von bisherigen Zeitplanungen, insbesondere von denen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 20.11.2018 aufgeführten Planungen? Wenn ja, welche und warum? Nein. 2. Mit welchen Gesamtkosten für die komplette Fertigstellung der Ausgleichsfläche auf der Billwerder Insel plant der Senat? a. Gibt es dazu Abweichungen von den ursprünglichen Kostenplanungen und den bisher im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien präsentierten Zahlen? b. Wenn ja, welche und warum? c. Wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Planungen der Kosten für die gesamte Fahrrinnenanpassung aus? d. Wenn nein, warum nicht? Die HPA plant mit 11,658 Millionen Euro (Baukosten, Baunebenkosten, Ausgleich für die Fläche). Es gibt derzeit keine Abweichungen. 3. Wie stellen sich die einzelnen Kostenpositionen dar? a. Welche Kosten entstehen für welche Maßnahmen zum Bau der Ausgleichsfläche, die bis zum Herbst 2019 fertiggestellt werden sollen ? Der erste Bauabschnitt ist planmäßig zum 28. Februar 2019 fertig erstellt worden. Die Schlussrechnungen zu den Bauverträgen liegen noch nicht vor. b. Wie viele finanzielle Mittel werden für die Fertigstellung von zwei Becken bis 2021 zur Verfügung gestellt? Siehe Antwort zu 2. bis 2. d. c. Wie hoch ist der Kaufpreis beziehungsweise mit welcher Höhe rechnet der Senat für das Gelände, welches bisher der Hamburg Wasserwerke GmbH gehörte? d. Welches Unternehmen ist zur Bewertung der Fläche durch die Hamburg Wasserwerke GmbH beauftragt worden und zu welchem Ergebnis ist es gekommen? Der Kaufpreis beträgt 1 433 000 Euro. Zur Bewertung wurde ein staatlich vereidigter Sachverständiger hinzugezogen. 4. Welche Kosten entstanden beziehungsweise entstehen der HPA? Welche Kostenpositionen in welcher Höhe sind bisher bezahlt worden? Siehe Antwort zu 2. Bis zum Stichtag 28. Februar 2019 sind Mittel in Höhe von 2 216 864,70 Euro abgeflossen. 5. Wie hoch sind die aktuell geplanten Kosten der gesamten Maßnahme Fahrrinnenanpassung (Kostenschätzung beziehungsweise aktuelle Kostenberechnung )? a. Welche Kostensteigerungen sind im Vergleich zu den Vorjahren hinzugekommen? Was sind die Gründe für welche Kostensteigerungen ? Die Gesamtkosten belaufen sich auf 286 Millionen Euro. Die Kosten für die Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sind von 218,5 Millionen Euro (Wirtschaftsplan der HPA 2017) auf aktuell 286 Millionen Euro gemäß Drs. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16469 3 21/14000 angepasst und entsprechend ermächtigt. Dies beruht auf mehreren Effekten : - Zusätzlich erforderliche Gutachten und interne Leistungen für die Abarbeitung der noch offenen Punkte und die Anpassung an die neuen Auflagen aus dem Urteil des BVerwG vom 9. Februar 2017 sowie die zusätzlichen Planungsleistungen und Baukosten für die neue Kohärenzsicherungsmaßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“. - Überarbeitung der technischen Planungen aller Teilprojekte aufgrund fortgeschriebener Normungen. - Mehrkosten aufgrund der weiteren zeitlichen Verschiebung durch die Berücksichtigung der Preissteigerung. - Mehrkosten durch Kostenfortschreibung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für den Randdammbau der Unterwasserablagerungsfläche zur Aufnahme des Ausbaubaggergutes. - Mehrkosten durch Kostenfortschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. b. Wie sehen die aktuellen Planungen für die Jahre 2019 und 2020 aus? Im Wirtschaftsplan der HPA wurden 122,7 Millionen Euro für das Jahr 2019 und 55,9 Millionen Euro für das Jahr 2020 eingeplant. 6. Mit welchen Kosten für die weiteren Teilprojekte der Fahrrinnenanpassung auf Hamburger Gebiet rechnet und plant der Senat aktuell? Bitte Kostenberechnung oder Kostenschätzung für die folgenden Teilprojekte angeben: - Neubau der Richtfeuerlinie, - Neubau des Dükers bei der Insel Neßsand, - Sicherung des Ostufers des Köhlbrands, - Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne. Gemäß Wirtschaftsplan der HPA für das Jahr 2019 liegt den genannten Teilprojekten die folgende Kostenberechnung zugrunde: - Neubau der Richtfeuerlinie: circa 15,5 Millionen Euro, - Neubau des Dükers bei der Insel Neßsand: circa 6,4 Millionen Euro, - Sicherung des Ostufers des Köhlbrands: circa 80,6 Millionen Euro, - Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne: circa 130,5 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Kosten wie unter anderem für die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen und die mit den niedersächsischen Obstbauern vereinbarten Ausgleichszahlungen.