BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16472 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 08.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefahren von Windkraftanlagen Windkraftanlagen (WKA) sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Die Technologie der Windenergienutzung hat hohe Wachstumsraten und setzt auf immer leistungsstärkere Technik. Wie auch bei anderer Energiegewinnung müssen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Insbesondere im dicht besiedelten Hamburg müssen Belange der in unmittelbarer Nähe wohnenden Anwohner berücksichtigt werden. Dies gilt umso mehr, als dass der SPD-geführte Senat die Abstände der WKA zu Wohn- und Arbeitsstätten trotz ausdrücklicher Kritik der CDU und der Bürger in Hamburg deutlich geringer als in anderen Bundesländern ausweist. Damit werden die Anwohner einem Risiko ausgesetzt. Das Herzstück von WKA mit Generator, Getriebe, Bremsen, Schaltschränken, Transformatoren und Umrichtern kann in Brand geraten. Egal ob durch Überhitzung an Bauteilen , elektrischen Störungen oder Blitzschlag ein Brand ausgelöst wird, das Feuer kann sich durch Mineralöle, Schmier-, Kunststoffe und elektronische Komponenten schnell ausbreiten. Diesem Risiko stehen Hersteller, Betreiber und Feuerwehren bislang hilflos gegenüber. Die Einsatzkräfte sind gegen solche Brände fast machtlos, da das Löschen von Windenergieanlagen wegen ihrer großen Höhe (Probleme: Leitern und Wasserdruck und so weiter ) schier unmöglich ist. Entsprechend brennen die Anlagen meist kontrolliert ab. Die Wirtschaft hat zur Minimierung des Risikos aber technische Maßnahmen des Brandschutzes und der Brandmeldung entwickelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind in Hamburg technische Lösungen zur Verringerung der Brandgefahr bei WKA vorgeschrieben? Wenn ja, seit wann und welche sind das? (Bitte ausführen.) Wenn nein, wieso nicht? WKA sind mit Gesamthöhen über 30 m nach der Hamburgische Bauordnung (HBauO) Sonderbauten, für die ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, das mit den Antragsunterlagen zur Anlagengenehmigung eingereicht werden muss. Zur Begrenzung von Gefahren der Brandausbreitung wird bei den heutigen Windkraftanlagen der Megawatt-Klasse neben dem Einsatz feuerwiderstandsfähiger Bauteile insbesondere die Brandfrüherkennung durch automatische Brandmeldeanlagen eingesetzt . So kann der Beginn eines Brands einer Windkraftanlage hier über eine Wärmemeldeanlage frühzeitig erkannt werden. Die Windkraftanlage schaltet sich dann ab und die Meldung wird online übertragen. Zur serienmäßigen Ausrüstung moderner Windkraftanlagen gehören heute nach Stand der Technik auch entsprechende Blitz- Drucksache 21/16472 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutzsysteme der höchsten Schutzklasse (1), welche Gondel, Rotorblätter und elektrische Einrichtungen wirksam vor den Folgen eines Blitzeinschlages schützen können. Außerdem verfügen die modernen WKA üblicherweise über Condition Monitoring Systeme (CMS), mit denen Zustandsänderungen im Antriebsstrang frühzeitig erkannt und damit auch die davon ausgehenden Gefahren der Brandentstehung vermieden werden können. 2. Welche sonstigen Maßnahmen und Auflagen sieht der Senat beziehungsweise sehen die zuständigen Behörden vor, um Anwohner vor den Gefahren des Betriebs von WKA in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu schützen? Alle Windkraftanlagen in den gängigen MW-Klassen weisen heute die folgenden Sicherheitsmerkmale auf: Blitzschutz der Rotorblätter wie auch der gesamten Anlage, redundante Bremssysteme, Überwachung aller Betriebsparameter online, Schwingungsüberwachung, Chassis, Getriebe, Generator, Kühlung von Generator und Getriebeöl, Überspannungsschutz für die Schalt- und Regeleinrichtungen Darüber hinaus werden in den Inhalts- und Nebenbestimmungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Auflagen zum Lärmschutz, Schattenwurf und Eiswurf /Eisabfall festgelegt. Für den Brandfall sieht die Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes einen Sicherheitsabstand von mindestens 500 m um eine brennende Windkraftanlage vor. In Hamburg wird in der Regel dieser Abstand zur Wohnbebauung sicher eingehalten . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie viele Windkraftanlagen befinden sich aktuell auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie stellt sich die zahlenmäßige Verteilung auf die Bezirke und hier wiederum auf die Stadtteile mit mindestens einer WKA dar? In Hamburg befinden sich derzeit 67 Windkraftanlagen: Bezirk Hamburg-Mitte Wilhelmsburg 5 Steinwerder 1 Waltershof 6 Bezirk Harburg Altenwerder 5 Francop 13 Neuenfelde 2 Neuland 4 Bezirk Bergedorf Ochsenwerder 7 Curslack 6 Altengamme 10 Neuengamme 8