BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16475 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Stellenvergabe eines „Müllkümmerers“ in der Unterkunft am Gleisdreieck In der „Veröffentlichung vergebener Aufträge gem. § 30 (1) UVgO (Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb; ab einem Gesamtauftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer)“ gibt der Auftraggeber „f & w fördern und wohnen AöR“ unter anderem die Vergabe eines „Müllkümmerers“ für die Unterkunft am Gleisdreieck vom 1.12.2018 bis 31.5.2019 an.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Welche Tätigkeiten beinhaltet die Stelle eines „Müllkümmerers“? 2. Zu welchen Zwecken hat f & w die Stelle eines Müllkümmerers an wen vergeben? 3. Wie viele Mitarbeiter und Arbeitsstunden umfasst die vergebene Tätigkeit ? 4. Welche Personal- und Materialkosten entstehen/entstanden f & w für die Vergabe und die laufenden Personalkosten der Stelle eines „Müllkümmerers “? 5. Welche Probleme mit der Müllentsorgung durch Bewohner der Anlage am Gleisdreieck sind bisher angefallen? Mit dem „Müllkümmerer“ verfolgt f & w insbesondere das Ziel, die Bewohnerinnen und Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterkunft „Am Gleisdreieck“ zu den Regelungen der Müllentsorgung aufzuklären, zu beraten und durch verschiedene Maßnahmen für ein geordnetes und sauberes Gelände zu sorgen. Damit sollen gleichzeitig etwaige Fehlbefüllungen der Müllbehältnisse und eine nicht fachgerechte Müllentsorgung vermieden und ein Beitrag zur Verringerung der Entsorgungskosten geleistet werden. Folgende Tätigkeiten sind von der Leistung „Müllkümmerer“ im Einzelnen zu einem vorgegebenen Auftragswert erfasst: Aufklärung/Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner zum Thema Müllentsorgung , 1 https://www.foerdernundwohnen.de/fileadmin/user_upload/06_Ausschreibungen/ Vergebene_Auftraege/2018/Vergeben_VOL/181214_vergebene_Auftraege_VOL.pdf (abgerufen am 01.03.2019). Drucksache 21/16475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abstimmung zwischen der HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH und der Stadtreinigung Hamburg AöR, Sicherstellung der richtigen Behälterkennzeichnung, Müll sammeln auf dem Gelände, Bereitstellung der Müllbehältnisse am Leerungstag, auch bei Feiertagsverschiebungen , Nachsortierung des Inhaltes der Müllbehältnisse zur Vorbereitung der Leerung und zur Vermeidung von Fehlbefüllungen, Beseitigung von Beistellungen inklusive Zwischenlagerung von sperrigen Abfällen in separaten Räumen, gegebenenfalls Papierkorbentleerungen und Nassreinigung der Müllboxen. f & w hat die Leistung „Müllkümmerer“ beschränkt ausgeschrieben. Mit dieser Auftragsart wird die Erfüllung oben genannter Tätigkeiten geschuldet. Die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Arbeitsstunden sind im Einzelnen nicht vorgegeben. Der Auftrag wurde an die HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH vergeben. Versehentlich wurde in der vom Fragesteller in Bezug genommenen Veröffentlichung als Auftragnehmer die URBANA Energiedienste GmbH genannt. Dies wird korrigiert. f & w vergab den Auftrag im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes; eine separate Darstellung der damit im Zusammenhang stehenden Personal- und Materialkosten ist daher nicht möglich. Bei f & w fallen außer den Kosten für die von der HEG Hamburger Entsorgungsgesellschaft mbH erbrachte Leistung „Müllkümmerer“ und deren Abrechnung keine laufenden Personalkosten an.