BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16476 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 08.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Eulenkrugstraße (Stand: 28.02.2019) Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ hat als Bauherr die „Einrichtung von temporären Wohnunterkünften in Modulbauweise zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in der Eulenkrugstraße 199, 22359 Hamburg-Volksdorf, Gemarkung Volksdorf, Flurstück 270“ fertiggestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Standort Eulenkrugstaße werden Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) bereitgestellt, die dringend erforderlich sind, um Obdachlosigkeit zu vermeiden . Es handelt sich um Personen, die nach dem Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) einen Anspruch auf Unterbringung haben, siehe Drs. 21/4569. Auch im letzten Jahr kamen durchschnittlich rund 750 Personen monatlich nach Hamburg, von denen jeweils knapp 250 Personen in örU unterzubringen waren. Mit der Errichtung des Standortes im Stadtteil Volksdorf wurde zugleich ein Beitrag geleistet, die unterzubringenden Personen gleichmäßiger in der Stadt zu verteilen. Für die untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner gilt der Standard der öffentlichen Unterbringung. Das heißt, sie sind zum Teil mit fremden Personen in Zweibettzimmern untergebracht und leben nicht in abgeschlossenem eigens eingerichtetem Wohnraum mit entsprechender Privatsphäre. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist nicht kostenfrei: Wer sie in Anspruch nimmt, hat eine Gebühr zu entrichten, siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/10014362/ 69c2ad89fa7264a9c82354823432bff5/data/gebuehrenordnung-oeffentlichveranlasste -unterbringungen.pdf. Ist eine Person mittellos, übernehmen die zuständigen Leistungsträger die Gebühr bis auf Weiteres. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: Entstehungskosten 1. Wie viel hat die Errichtung der Anlage einschließlich sämtlicher Planungs -, Erschließungs- und Baukosten insgesamt gekostet? 2. Wie viel wurde der Architektenpartnerschaft „G2R Gäde Rückner Rückner “ bezahlt? Drucksache 21/16476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viel wurde dem Bauleiter der „G2R Gäde Rückner Rückner“ bezahlt? 4. Wie viel wurde dem „Fachplaner TGA Ing.-Büro Uwe Lindemann GmbH“ bezahlt? 5. Wie viel wurde der „Erd-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten EGGERS Umwelttechnik GmbH“ bezahlt? 6. Wie viel wurde der „Betonarbeiten Rolfes Bau GmbH + Co. KG“ bezahlt? 7. Wie viel wurde der „Heizung + Sanitärarbeiten HARTMANN Haustechnik GmbH“ bezahlt? 8. Wie viel wurde der „Modulgebäude HARMS HOLZBAU GmbH“ bezahlt? 9. Wie viel wurde der „Elektroinstallation SPIE Hartmann GmbH“ bezahlt? 10. Wie viel kostete die Planung und Errichtung der Kindertagesstätte auf dem Gelände? Bitte die separaten Kosten angeben. 11. Wie viel kostete die Planung und Errichtung des großen Kinderspielplatzes auf dem Gelände? Bitte die separaten Kosten angeben. 12. Wie viel kostete die Errichtung des Fußball- und Basketballplatzes sowie der Tischtennisanlagen? Bitte die separaten Kosten angeben. Zu den Kosten der Errichtung der Anlage siehe Drs. 21/15693. Darüber hinaus sind die nachgefragten Einzelkosten (als Teilmenge der Gesamterrichtungskosten ) aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Vertragspartner Kosten in Euro, gerundet Anmerkungen Architektenpartnerschaft „G2R Gäde Rückner “ davon Bauleiter 202 201 99 359 Fachplaner TGA Ing.-Büro Uwe Lindemann GmbH 101 905 Schlussrechnung steht noch aus. Erd-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten EGGERS Umwelttechnik GmbH 1 802 238 Betonarbeiten Rolfes Bau GmbH + Co. KG 384 911 Heizung + Sanitärarbeiten HARTMANN Haustechnik GmbH 103 275 Modulgebäude HARMS HOLZBAU GmbH 5 677 964 Elektroinstallation SPIE Hartmann GmbH 445 440 Die Planung und Errichtung der Kindertagesstätte ist aufgrund laufender Mängelbeseitigungen noch nicht schlussgerechnet worden. Die Planungskosten des Kinderspielplatzes betragen etwa 2 054 Euro, die Baukosten etwa 81 000 Euro. Weiterhin belaufen sich die Baukosten für die Errichtung des Fußball - und Basketballplatzes sowie der Tischtennisanlagen auf etwa 30 000 Euro. Diese Kosten sind auch Bestandteil der in der Tabelle genannten Kosten für Erd-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten. Laufende Kosten 13. Auf welchen Betrag belaufen sich die monatlichen laufenden Kosten der gesamten Anlage einschließlich sämtlicher Personalkosten (Hausmeister , Betreuer, Erzieherinnen in der Kita et cetera), der Energie-, Wasserund Abfallentsorgungskosten, der Reparatur- und Wartungskosten, der Internet- und Telefonkosten, der Betriebskosten für den Waschsalon, der Betriebskosten für das Café, der Sprachkurse auf dem Gelände und Hausaufgabenbetreuung auf dem Gelände et cetera? Bitte für sämtliche bislang angefallenen kompletten Monate separat aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16476 3 14. Wie viele Hausmeister arbeiten in der Anlage und auf welchen Betrag belaufen sich deren monatliche Personalkosten? 15. Wie viele Betreuer (f & w – Mitarbeiter oder externe Mitarbeiter) arbeiten in der Anlage und auf welchen Betrag belaufen sich deren monatliche Personalkosten? 16. Wie viele KiTa-Erzieherinnen/Erzieher arbeiten in der KiTa und auf welchen Betrag belaufen sich deren monatliche Personalkosten? Die für den Betrieb der Unterkunft anfallenden Kosten für Telefon und Internet werden bei f & w zentral und nicht einrichtungsweise abgerechnet. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen ihre Internet- und Telefonkommunikation selbst sicherstellen und bezahlen. Auf dem Gelände stattfindende Angebote wie Café, Sprachkurse und Hausaufgabenhilfe werden von Ehrenamtlichen durchgeführt. Zu den weiteren Kosten siehe Anlage. In der Einrichtung sind tätig (Stand Februar 2019): - eine Person des technischen Dienstes (TD), - drei Personen des Unterkunfts- und Sozialmanagements (UKSM). Das UKSM wird gemäß TV-AVH EG 9 b und der TD gemäß TV-AVH EG 6 bezahlt. In der Kita an der Eulenkrugstraße sind vier Erzieherinnen und Erzieher, ein Erzieher in der dualen Ausbildung, eine Person, die ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, sowie eine Leitungskraft mit Anteilen im Gruppendienst eingesetzt. Der Betreiber Hamburger Schulverein von 1875 e.V. ist dem Arbeitgeberverband „Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.“ angeschlossen und vergütet sein Personal nach dem Tarifvertrag TV-AVH. Belegung, demografische Fakten 17. Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnungen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt? 18. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Derzeit sind 232 Plätze belegt (Stand: Flüchtlingsmonitoring Januar 2019). An diesem Standort sind ausschließlich Zuwanderinnen und Zuwanderer untergebracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/16284. 19. Welche Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asylbeziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen . Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Der Asyl- und Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Asyl-/Aufenthaltsstatus Personen Asylberechtigung (§ 2 Asylgesetz (AsylG)) - Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG) 9 subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) 13 aufenthaltsberechtigt aufgrund der Bestimmungen zum Familiennachzug (§§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) - Duldung (§ 60a AufenthG) 40 ausreisepflichtig ohne Duldung - Sonstige* 157 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 11. März 2019) Drucksache 21/16476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 * Dies umfasst insbesondere Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung (§§ 55, 63 AsylG) oder einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen als den genannten Gründen (zum Beispiel Abschiebungsverbote, §§ 25 Absatz 3, 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG) sind. * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. 20. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Personen Iran 47 Syrien 39 Afghanistan 38 Irak 29 Türkei 16 Russische Föderation 15 Somalia 13 Libyen 8 Armenien 6 Nigeria 3 Eritrea 2 Algerien, Marokko, ungeklärt je 1 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 11. März 2019) Im Übrigen siehe Antwort zu 19. 21. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen ? Die Geschlechter der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Geschlecht Personen männlich 158 weiblich 61 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 11. März 2019) Im Übrigen siehe Antwort zu 19. 22. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Der Familienstand der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Familienstand Personen ledig 141 verheiratet 70 geschieden 7 verwitwet 1 (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 11. März 2019) Im Übrigen siehe Antwort zu 19. Abschiebungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16476 5 23. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund (einschließlich aller Duldungssachverhalte nach Aufenth G) wohnen derzeit in der Anlage? Derzeit wohnen 40 formal ausreisepflichtige (geduldete) Personen in der Unterkunft. 24. Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland werden aus welchem Grund geduldet? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/13466. Mit einer Duldung verbindet sich formal eine Ausreisepflicht, tatsächlich sind in einer Reihe von Duldungsfällen aber Sachverhalte gegeben, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen einer Durchsetzung der Ausreise entgegenstehen. Die Duldungsgründe und Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Anschrift der Einrichtung erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungsgrund Personen Staatsangehörigkeit Passlosigkeit/kein Passersatz 14 Armenien (6) Afghanistan (3) Iran (1) Libyen (1) Nigeria (1) Russische Föderation (1) Somalia (1) Folgeantragstellung 7 Russische Föderation (6) Türkei (1) offenes Asylverfahren eines Familienangehörigen 6 Irak Situation Afghanistan 5 Afghanistan Termin beim ärztlichen Dienst 2 Afghanistan (1) Nigeria (1) Eilrechtsschutzantrag (§ 123 VwGO) anhängig 1 Irak Aufnahme qualifizierte Berufsausbildung 1 Iran verwaltungsgerichtlicher Hängebeschluss 1 Afghanistan Nachfrage/Anfrage beim BAMF 1 Somalia Reiseunfähigkeit 1 Russische Föderation Zweitantragstellung 1 Somalia (Quelle: Einwohner-Zentralamt, Stand: 11. März 2019) 25. Wie viele der a) Ausreispflichtigen ohne Duldung, b) Ausreisepflichtigen mit Duldung kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Keine der Personen stammt aus einem sicheren Herkunftsstaat. Qualifikation, Arbeitsstatus 26. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? 27. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/11447. Drucksache 21/16476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 28. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, waren oder sind eingebunden in das Programm W.I.R – work and integration for refugees? 29. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben eine Ausbildung in Deutschland begonnen, diese aber wieder abgebrochen? 30. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen? 31. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen, dieses aber inzwischen wieder abgebrochen? Siehe Drs. 21/14040. Renovierungen, Reparaturen, Neuanschaffungen 32. Auf welche Beträge belaufen sich die Renovierungs-, Reparatur- und Neuanschaffungskosten, die bislang in der Anlage angefallen sind? Bitte differenziert aufschlüsseln nach: a) Kosten für Renovierungsarbeiten, b) Kosten für Reparaturen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der reparierten Geräte, Gebäudeteile benennen), c) Kosten für Neuanschaffungen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der Neuanschaffungen benennen), d) sonstige Kosten für bauliche Maßnahmen seit Bezug der Anlage /seit der letzten Anfrage. 33. Wer verursachte die in Frage 32. angefallenen Kosten? Bitte aufschlüsseln nach Bewohnern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und anderen Personen. 34. Wer kam für die in Frage 32. angefallenen Kosten auf? Bitte für sämtliche Kostenarten wie in Frage 32. differenziert aufschlüsseln. Bisher wurden weder Renovierungsarbeiten oder Reparaturen noch Neuanschaffungen bei externen Firmen in Auftrag gegeben. Kleinere Reparaturen werden vom hausinternen technischen Dienst durchgeführt. Siehe hierzu Antwort zu 13. bis 16. Im Übrigen wurden bauliche Maßnahmen an Trinkwasserleitungen sowie Rohrreinigungen vorgenommen, die zur Objektübergabe aus Hygienegründen erforderlich wurden . Die Gesamtkosten betrugen hierfür 1 399,81 Euro. Für die angefallenen Kosten kam f & w als Betreiber der Unterkunft auf. Gebäudereinigung/Hausordnung 35. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Reinigung der Treppen und Hausflure getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Reinigung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Reinigung? 36. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Müllentsorgung getroffen? Siehe Drs. 21/14040. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16476 7 37. Welche Verstöße gab es bisher hinsichtlich der ordnungsgemäßen Müllentsorgung und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen? Beim Einzug werden Bewohnerinnen und Bewohner über die Mülltrennung informiert und erhalten mehrsprachige Flyer der Stadtreinigung. Verstöße hinsichtlich der ordnungsgemäßen Müllentsorgung werden statistisch nicht erfasst. 38. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Räumung der Fußwege/Bürgersteige im Winter getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Räumung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Räumung? Siehe Drs. 21/14040. Rundfunkgebühren, Internet 39. Werden für die Bewohner der Anlage die Rundfunkgebühren gezahlt? Wenn ja: a) Wer übernimmt/bezahlt die Rundfunkgebühren? b) Wie viel Rundfunkgebühren wurden bislang für die Bewohner seit Belegung der Anlage gezahlt? c) Auf welchen Betrag belaufen sich die monatlichen Kosten für die Rundfunkgebühren in der Anlage, die von der öffentlichen Hand übernommen werden? Siehe Drs. 21/608 und 21/2501. 40. Werden für die Bewohner der Anlage Internet-Gebühren bezahlt oder dürfen die Bewohner einen W-LAN-Zugang der Anlage kostenfrei nutzen /haben sie einen Zugangscode? Es ist kein WLAN und auch keine anderweitige Internetanbindung für die untergebrachten Personen vorhanden. Straftaten, Polizeieinsätze 41. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden lediglich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Verfahren und deren Ausgang erfasst. Daten über Verurteilungen werden verfahrensbezogen über eine Auskunft des Bundeszentralregisters eingeholt und zur Akte genommen. In elektronischer Form stehen die vom Bundeszentralregister übermittelten Daten lediglich kurzzeitig zur Verfügung. Zum Zwecke der Feststellung, ob hinsichtlich der genannten Personen ein Verfahren in der Vergangenheit geführt wurde oder wird, müsste ein Abgleich von 232 Personendatensätzen durchgeführt werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wird von Angaben abgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12634. 42. Wie viele Polizeieinsätze gab es in der Anlage bisher und welche Straftaten /Ordnungswidrigkeiten wurden dabei erfasst? Grundlage für die Beantwortung ist das von der Polizei genutzte Hamburger Einsatzleitsystem (HELS). Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum seit der Inbetriebnahme der Einrich- Drucksache 21/16476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 tung am 7. August 2018 bis 28. Februar 2019 sind im HELS insgesamt zwölf Polizeieinsätze registriert. Die HELS vermerkten Einsatzrubren sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Anlassart Amtshilfe Körperverletzung Schlägerei Anzeigenaufnahme Notfall - Tür verschlossen Sexualdelikt – Täter am Einsatzort Körperverletzung Körperverletzung Körperverletzung Anzeigenaufnahme Bucheintrag für Durchsuchung Anzeigenaufnahme Die Einsatzrubren bilden lediglich die bei der Einsatzmeldung an die Polizei in HELS erfassten Anlässe ab, die vor Ort von den Beamten gemachten Feststellungen können im Ergebnis vom gemeldeten Anlass abweichen. Zu diesen vor Ort gemachten Feststellungen wäre zunächst eine manuelle Einzelauswertung aller zwölf Polizeieinsätze in HELS, eine Recherche nach hierzu gefertigten Aktenzeichen und daran anschließend eine Auswertung der erstellten Vorgänge erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bei f & w erfolgt im Übrigen keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Rückkehrberatungen 43. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund nehmen derzeit Angebote der Rückkehrberatungen in Anspruch? 44. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben überhaupt schon einmal ein Angebot der Rückkehrberatungen in Anspruch genommen? 45. Finden durch Mitarbeiter der entsprechenden Behörde oder des BAMF (regelmäßig) Rückkehrberatungsveranstaltungen in der Anlage statt? Siehe Drs. 21/14040. Deutsch- und Integrationskurse 46. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund haben an der Abschlussprüfung eines BAMF-Integrationskurses in Hamburg teilgenommen? Bitte wie folgt aufschlüsseln: a) Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? b) Wie viele zum wiederholten Male? c) Wie viele haben einen BAMF-Integrationskurs abgebrochen? d) Wie viele haben das Sprachniveau B1 erworben? e) Wie viele A2 und niedriger? f) Gibt es auch Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die ein höheres Niveau als B1 erreicht haben? Siehe Drs. 21/14040. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16476 9 Standortbetreuung 47. Wie viele Mitarbeiter von f & w arbeiten derzeit am Standort? 48. Welche Aufgaben/Funktionen übernehmen die Mitarbeiter derzeit? Bitte umfassend erläutern. 49. Welche Kosten entstehen f & w derzeit monatlich für die Anstellung der am Standort arbeitenden Mitarbeiter? Siehe Antwort zu 13. bis 16. sowie Drs. 21/16040. Eulenkrugstr. 2018 August September Oktober November Dezember Wasser-und Sielgebühren 0 0 0 0 1.336 Strom 0 679 2.164 2.830 6.325 Gas 0 0 3.102 0 3.102 Müllabfuhr (auch Container) 0 0 2.650 2.650 2.650 Kommunikationsmedien (z.B. Drucker, Toner) 0 351 0 33 67 Reparatur beweglicher Wirtschaftsgüt./Wartungskosten 766 0 0 0 356 Reparaturmaterial, Werkstattbedarf 1.552 2.814 820 2.492 170 Instandsetzung/Rückbau 0 0 0 0 111.910 Instandsetzung/laufend 0 0 1.400 0 0 Mietaufwendungen 7.042 7.042 7.042 7.042 7.042 Sonst-Aufwendungen (z.B. Reinigungs- und Büromaterial) 2.321 4.185 1.248 290 1.222 Für Jan und Feb 2019 liegen die Zahlen noch nicht vor. Drucksache 21/16476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 16476ska_Text 16476ska_Anlage