BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16479 21. Wahlperiode 15.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 08.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Korrektur des Jahresabschlusses 2017 von HAMBURG ENERGIE Die HAMBURG ENERGIE GmbH (HE) hat am 01.03.19 erklärt, dass sie ihren Jahresabschluss 2017 aufgrund eines in den Jahren 2010 bis 2017 durchweg aufgetretenen Softwarefehlers deutlich korrigieren muss. Durch einen „nicht passenden Buchungsparameter in der Branchen-Softwarelösung “ sei bei der Verbuchung von Netznutzungsentgelten ein einmonatiger Versatz in der Finanzbuchhaltung entstanden, der nun korrigiert werden müsse.1 Der Ergebniskorrekturbedarf aufgrund dieses Abgrenzungsfehlers lag offenbar bei mehr als 3,1 Millionen Euro. Anstelle des bislang ausgewiesenen Gewinns von über 1,3 Millionen Euro ist bei HE für das Geschäftsjahr 2017 nunmehr ein Verlust von circa 1,8 Millionen Euro entstanden. Der das Eigenkapital mindernde Verlustvortrag von HE hatte sich durch die erfolgreichen Vorjahre zwar deutlich reduziert, lag aber zum Jahresende 2017 immer noch bei circa -2,1 Millionen Euro. Die 1,8 Millionen Euro Jahresverlust 2017 werden diesen Verlustvortrag nun wieder auf etwa -3,9 Millionen Euro erhöhen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HE, wie folgt: 1. Jeweils wann genau haben zum einen die Geschäftsführung und zum anderen der Aufsichtsrat von HE die Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses 2017 beschlossen? a. Wann genau wurde oder wird der korrigierte Jahresabschluss 2017 durch die Gesellschafterversammlung von HE festgestellt? Die Feststellung des korrigierten Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung ist noch nicht erfolgt. Dies geschieht zeitnah. b. Warum wurde beziehungsweise wird der notwendige Korrekturbedarf offenbar nicht als Effekt in laufender Rechnung des Geschäftsjahres 2018 verbucht, sondern der handels- und steuerrechtlich schwierigere Weg der Änderung eines bereits festgestellten Jahresabschlusses eingeschlagen? 1 Vergleiche https://www.hamburgenergie.de/ueber-uns/presse/pressemeldung/article/ hamburg-energie-korrigiert-jahresabschluss-fuer-2017/. Drucksache 21/16479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Verarbeitung des Abgrenzungseffektes im Jahresabschluss 2018 hätte eine zeitliche Verzögerung von mehreren Monaten bedeutet, was nicht im Interesse einer zeitnahen Veröffentlichung liegt. Insofern wurde der Jahresabschluss 2017 geändert. c. Inwieweit wurde die Nichtigkeit des bisherigen Jahresabschlusses 2017 sowie gegebenenfalls vorheriger Jahresabschlüsse festgestellt ? Es erfolgte keine Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2017. d. Lag in den vergangenen Jahresabschlüssen von HE durchweg eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor? Wenn nein, welche Einschränkungen sind zu machen? Ja, bis auf die Effekte aus der Abgrenzung der Netznutzungsentgelte wurde die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage zutreffend dargestellt. 2. Ist der eingangs genannte Betrag der Ergebniskorrektur in Höhe von mehr als 3,1 Millionen Euro vollumfänglich auf die fehlerhafte Verbuchung der Netznutzungsentgelte zurückzuführen? Wenn nein, welcher Betrag geht hierauf zurück und welche anderen Faktoren haben in jeweils welcher Höhe Korrekturbedarfe ausgelöst? Die erforderliche Korrektur des Ergebnisses um circa 3 100 000 Euro ist ausschließlich auf die Korrektur der Netznutzungsentgelte und die damit verbundenen Steuereffekte zurückzuführen. 3. Wann genau sind der zuständigen Finanzbuchhaltung, der Geschäftsführung von HE sowie dem Aufsichtsrat von HE jeweils erstmals entsprechende Unregelmäßigkeiten bei der periodengerechten Verbuchung der Netznutzungsentgelte aufgefallen? Was konkret wurde daraufhin jeweils wann genau veranlasst? 4. Ist der Sachverhalt der fehlerhaften Verbuchung der Netznutzungsentgelte in den Jahren seit 2010 Abschlussprüfern von HE oder HAMBURG WASSER aufgefallen? Wenn ja, wann genau erstmals? Wenn nein, warum nicht? Die Unregelmäßigkeiten in der Periodenzuordnung der Netznutzungsentgelte sind erstmals im November 2018 vom Konzernrechnungswesen von HAMBURG WASSER (HW) festgestellt worden. Daraufhin wurden umgehend die HE-Geschäftsführung, der Gesellschafter und der Aufsichtsrat informiert. Zeitgleich wurde die Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beauftragt und durchgeführt. Anschließend ist der geänderte Jahresabschluss durch den Jahresabschlussprüfer, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert worden. Bei der Verbuchung der Netznutzungsentgelte handelt sich um einen automatisierten Prozess. Die Ergebnisse aus den diesem Prozess zugrunde liegenden Modellierungen waren bisher als plausibel bewertet und vom Wirtschaftsprüfer testiert worden. 5. Was war der konkrete Anlass der „internen Systemanalyse nach dem Jahresabschluss 2017“ und der anschließenden Prüfung durch einen Gutachter, im Rahmen dessen der entsprechende Abgrenzungsfehler deutlich wurde? Im Konzernrechnungswesen von HW wurde im Rahmen einer Intercompany- Abstimmung mit Stromnetz Hamburg eine unverhältnismäßig hohe Differenz festgestellt . Daraufhin wurde auch die Datenverarbeitung an der Schnittstelle der Branchen- Software-Lösung zum Finanzbuchhaltungssystem SAP-FI analysiert und dabei der Fehler entdeckt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16479 3 a. Wer hat die interne Systemanalyse und wer die anschließende gutachterliche Prüfung jeweils wann genau durchgeführt? Die interne Systemanalyse wurde von konzerneigenen Spezialisten der Buchhaltung und des Controllings, die gutachterliche Prüfung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG durchgeführt. b. Wie hoch waren die hiermit jeweils verbundenen Kosten? Der Auftrag ist noch nicht endabgerechnet. 6. Um welchen „nicht passenden Buchungsparameter“ welcher „Branchen- Softwarelösung“, der zur fehlerhaften Verbuchung der Netznutzungsentgelte führte, handelte es sich konkret? Wann genau wurde der entsprechende Fehler wie behoben? Die Rechnungen für Netznutzungsentgelte gehen zunächst in einem Kundenbuchhaltungssystem (Branchen-Software-Lösung: SAP-IS-U) ein. Dort war ein Parameter so voreingestellt, dass die von HE zu bezahlenden Rechnungen erst mit Fälligkeit an das Finanzbuchhaltungssystem SAP-FI übergeben werden. Dadurch entsteht ein zeitlicher Versatz zwischen Leistungszeitraum und Buchungsperiode von einem Monat. Dessen Ausgleich erfolgt durch die Bildung von manuellen Abgrenzungen und Berücksichtigung der Saldenabgleiche und Hochrechnungen. Die Behebung des Fehlers erfolgte mit Änderung des Jahresabschlusses 2017. 7. Wurden die Netznutzungsentgelte in den Jahren 2010 bis 2017 von HAMBURG ENERGIE dennoch jeweils korrekt und fristgerecht an die Netzbetreiber ausgezahlt? Inwieweit wurde aufgrund der identifizierten Probleme gegebenenfalls eine „außerordentliche Nachzahlung“ durch HE wann und in welcher Höhe an jeweils wen fällig? Die Zahlungen erfolgten stets korrekt und fristgerecht. Nachzahlungen haben sich zu keiner Zeit ergeben. 8. Warum und wem ist gemäß der Pressemitteilung von HE „kein wirtschaftlicher Schaden“ entstanden, obgleich der eigenkapitalmindernde Verlustvortrag sich gegenüber dem bisherigen Stand deutlich erhöht? Die Erhöhung des Verlustvortrags verbleibt bei HE und verzögert lediglich die geplante Aufholung des Verlustvortrages. Weitere Kapitalmaßnahmen werden hierdurch nicht notwendig. 9. Wie hoch wird das in der Pressemitteilung vom 01.03.19 von HE angekündigte , „über Plan“ liegende, positive Ergebnis für das Geschäftsjahr 2018 etwa ausfallen? Die Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht derzeit von einem circa 5 Prozent über dem ursprünglich geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 1,8 Millionen Euro liegenden Ergebnis aus. Der Jahresabschluss 2018 ist noch nicht festgestellt.