BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1648 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten (IV) – Finanzielle Förderung für Extremisten?  In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten“ (Drs. 21/1223) erklärt der Hamburger Senat: „Der Senat unterstützt Initiativen und Aktionen, die sich im gesetzlichen Rahmen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus engagieren. Die Unterstützung extremistischer Gruppierungen und Einzelpersonen lehnt er ab.“ Gleichzeitig gibt der Senat in dieser Antwort an, die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ (VVN-BdA) im Jahr 2015 mit Zuwendungen in Höhe von 5.000 Euro berücksichtigt zu haben. Weiter führt er in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten (II)“ (Drs. 21/1364) aus: „Der Senat unterstützt weder extremistische Organisationen noch entsprechende Aktivitäten. Vielmehr fördert er Maßnahmen von Vereinen und Verbänden gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.“ Mag, wie sich aus der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/1223) ergibt, der Förderungszweck im konkreten Fall auch die „Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus “ gewesen sein, so ist doch eine „extremistische Gruppierung“ unterstützt worden. Dass es sich bei der VVN-BdA um eine solche handelt, hat der Senat selbst in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/1364) erläutert, indem er als Begründung für deren Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz angab: „Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) beobachtet das LfV Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die VVN-BdA, in der Extremisten und NichtExtremisten zusammenarbeiten, ist eine Organisation, die insbesondere auf Funktionärsebene unter orthodox-kommunistischem Einfluss steht. Vor dem Hintergrund seiner ideologischen Positionierung, der anlassbezogenen Zusammenarbeit mit Linksextremisten im Aktionsfeld Antifaschismus und der Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) liegen bei der VVN-BdA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“ Drucksache 21/1648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In eben dieser Antwort heißt es ebenfalls: „Extremistisch und damit Beobachtungsobjekte des LfV sind neben der VVNBdA folgende Teilnehmer.“ Damit stellt der Senat klar, dass er die VVN-BdA erstens für eine extremistische Organisation hält und zweitens diese auch beobachtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat unterstützt weder extremistische Organisationen noch fördert er extremistische Aktivitäten. Im Übrigen siehe Drs. 21/1223 und Drs. 21/1364. Darüber hinaus ist „radikal“ kein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes. Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) extremistische Bestrebungen (siehe Drs. 21/1223). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lassen sich die Aussage des Senats, keine extremistischen Gruppierungen zu unterstützen, und die tatsächliche Förderung der vom Senat als extremistisch bezeichneten VVN-BdA miteinander in Einklang bringen? Siehe Vorbemerkung. Angesichts dieser tatsächlichen finanziellen Unterstützung einer extremistischen Gruppierung durch den Senat begehren wir ebenfalls Auskunft darüber , inwieweit weitere extremistische, radikale und verfassungsfeindliche Organisationen durch den Senat gefördert werden. Wir fragen den Senat daher weiter: 2. Welche extremistischen, radikalen und/oder verfassungsfeindlichen Organisationen erhalten Zuwendungen aus dem Haushalt des Landes Hamburg seit 2011? Bitte tabellarisch darstellen mit den jeweiligen Zuwendungsgebern, der bewilligten Zuwendung und dem Zuwendungszweck als auch der Veranstaltung/Maßnahme. Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Organisationen haben einerseits Zuwendungen der Stadt erhalten und arbeiten andererseits mit extremistischen, radikalen und/oder verfassungsfeindlichen Organisationen zusammen? 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage respektive nach welchen Kriterien entscheiden die jeweiligen Behörden über die Vergabe der Mittel im Einzelnen ? Bitte jeweils die gesetzliche Grundlage der entsprechenden Behörde als Zuwendungsgeber zuordnen. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erhoben. Im Übrigen entscheidet die jeweils zuständige Behörde unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie den einschlägigen Regelungen zur Zuwendungsvergabe in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies sind insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO), die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO, die Dienstvorschrift Zuwendungen der zuständigen Behörde sowie diverse fachliche Förderrichtlinien. 5. Wie bewertet der Senat die finanzielle Förderung an extremistische, radikale und/oder verfassungsfeindliche Organisationen? 6. Teilt der Senat die Auffassung, dass es sich verbietet, extremistische, radikale und/oder verfassungsfeindliche Organisationen finanziell zu fördern ? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1648 3 7. Welche Schritte unternimmt der Senat, um finanzielle Förderungen aus dem Haushalt des Landes Hamburg an extremistische, radikale und/ oder verfassungsfeindliche Organisationen zu verhindern? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche nachträglich korrigierenden Maßnahmen haben der Senat oder die zuständigen Behörden nach Feststellung finanzieller Förderung an extremistische, radikale und/oder verfassungsfeindliche Organisationen unternommen? Entfällt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. In welchen Einzelfällen hat der Verfassungsschutz die zuständige öffentliche Stelle über Versuche extremistischer Organisationen, Fördermittel zu erhalten, informiert? Keinen.