BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16480 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: 17 Millionen Euro Mehrbedarf 2017 – 33 Millionen Euro Investitionskosten insgesamt oder gibt es erneut weitere Kostensteigerungen beim Umbau der JVA Glasmoor – Wie ist der aktuelle Sachstand? Der offene Vollzug muss dringend erweitert werden, da die Haftplätze in der JVA Glasmoor seit Jahren bis zum Anschlag belegt sind. Aus diesem Grund beschloss die Bürgerschaft im Frühjahr 2013 die Drucksache zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs und bewilligte 17 Millionen Euro für die Um- und Neubaukosten in der JVA Glasmoor. Am 6. November 2015 erklärte der Justizsenator am Ende der Sitzung des Justizausschusses (Vorgangnummer 21/2307, Ausschussprotokoll Nummer 21/3) unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, dass die veranschlagten und bewilligten 17 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichend seien und sich Mehrbedarfe in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Mit der Drs. 21/6706 teilte der Senat dann ein Jahr später mit, dass der offene Vollzug für männliche erwachsene Strafgefangene in der JVA Glasmoor im Rahmen von mehreren Teilprojekten modernisiert und auf 231 Haftplätze ausgebaut wird und mit der Planungsverfeinerung eine Steigerung der Gesamtauszahlung von 16 942 000 Euro auf 33 155 000 Euro verbunden sein werde. Mit Beschluss des Senatsantrags vom 21.11.2017 (Drs 21/11057) wurden am 20.12.2017 schließlich zusätzlich zu den bewilligten 16 144 000 Euro weitere 17 149 000 Euro für die Weiterentwicklung der JVA Glasmoor bewilligt , insgesamt also 33 293 000 Euro. Der Baubeginn war für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Zu Ziffer II. der Drucksache hieß es nach überarbeiteter, vertiefter und um rund 17 Millionen teurerer Planung: „Nach Fertigstellung des Neubaus des Hafthauses III und der Grundsanierung der Küche soll im Sommer 2019 mit dem Umbau des Hafthauses I begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 vorgesehen.“ Der Senat teilte den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft nun im Rahmen des Berichtswesens Bau-Monitoring 2018 am 08.01.2019 mit, dass Anfang September 2018 mit dem Umbau der Küche begonnen worden sei, der circa zwölf Monate dauern solle (Drs. 21/15693, Anlage 2, Seite 63). Auch die Bauarbeiten für das Hafthaus III seien begonnen worden. Die Abweichung der Kostenprognose zu den veranschlagten Kosten im Haushalt betrage 0 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/16480 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat betrachtet den offenen Vollzug als wichtigen Bestandteil eines modernen Strafvollzugs. Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung dar. Der offene Vollzug trägt dazu bei, dass die berufliche Perspektive und die Wohnungssituation nach der Haft gefördert, soziale Bindungen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden und damit eine reibungslose Wiedereingliederung gelingt. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Glasmoor mit dem Neubau von Haus III und der Sanierung von Haus I ist damit elementarer Bestandteil der laufenden Strukturreformen im Justizvollzug. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Sachstand der Weiterentwicklung des offenen Vollzuges in der JVA Glasmoor? a. Läuft alles plangemäß? Falls nein, welche Probleme sind aufgetreten und zu welchen Auswirkungen führen diese? b. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang umgesetzt? c. Wann werden nach derzeitigem Sachstand jeweils welche konkreten Maßnahmen umgesetzt sein? 2. Wie soll die Küche nach dem Umbau ausgestattet sein und welche Kapazität wird sie haben? 3. Inwiefern ist die Nutzung der Küche während des Umbaus eingeschränkt ? a. Wie und durch wen erfolgt die Essensbelieferung während der Umbauphase? b. Wann wird der Umbau der Küche voraussichtlich abgeschlossen und diese wieder für Warm- und Kaltverpflegung voll nutzbar sein? 4. Wann wird der Neubau des Hafthauses III abgeschlossen sein? 5. Sind die mit der Drs. 21/11057 bewilligten Mittel auskömmlich? Falls nein, in welcher Höhe wird es aus welchen Gründen weitere Mehrbedarfe geben, die sich wann offenbart haben? Der Rohbau des Neubaus des Hafthauses III wurde im November 2018 fertigstellt. Die witterungsunabhängigen Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung wurden bisher zu circa 65 Prozent hergestellt. Der Dachstuhl und die untere Dachhaut wurden im März 2019 fertiggestellt. Das Verblendmauerwerk wurde im Januar 2019 begonnen. Die Verblendarbeiten befinden sich jedoch in Terminverzug. Dies, in Verbindung mit witterungsbedingten Verzögerungen, wirkt sich auf die Bauausführung der nachfolgenden Ausbaugewerke aus. Nach gegenwärtigem Stand der Planung soll der Neubau des Hafthauses III nunmehr im Oktober 2019 fertiggestellt sein. Mit der erforderlichen Sanierung der Küche in Hafthaus I wurde im September 2018 begonnen. Die Schadstoffsanierung und erste Rückbauarbeiten wurden vorgenommen . Im Zuge der inneren Rückbauarbeiten und Schadstoffsanierung wurden statischkonstruktive Schäden am denkmalgeschützten Außenmauerwerk festgestellt. Aufgrund der statischen Probleme wurden die Bautätigkeiten zunächst unterbrochen. Die denkmalgerechte Behebung dieser Schäden führt zu einem Flächenverbrauch, der eine Umsetzung der bisherigen Küchenplanung nicht mehr ermöglicht. Derzeit ist die Küche in einem entkernten Zustand außer Betrieb. Nach einer mit dem Denkmalschutz abgestimmten Behebung der konstruktiven Schäden an der Außenmauer soll sie für einen Speise- und Aufenthaltsraum, insbesondere für die Bediensteten hergerichtet werden. Die Gefangenen essen in anderen Räumlichkeiten beziehungsweise bei gewährtem Freigang außerhalb des Anstaltsgeländes. Die Versorgung der JVA Glasmoor mit warmen Speisen erfolgt derzeit durch zwei externe Unternehmen. Im weiteren Verlauf wird eine Neuausschreibung für die externe Versorgung erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16480 3 Diese Planungsanpassung erfolgte zur Vermeidung von Mehrkosten infolge der statisch -konstruktiven Schäden am denkmalgeschützten Außenmauerwerk des Hafthauses I, zumal auch während der Ausführungsphase – entsprechend § 7 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den Vorgaben der Drucksache zum Kostenstabilen Bauen – die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu überprüfen war. Der Umbau und die Sanierung der anderen Teile des Hafthauses I sollen im November 2019 begonnen werden und im Juli 2022 abgeschlossen sein. Nach gegenwärtigem Stand der Maßnahmen sind die Mittel auskömmlich.