BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16483 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Sexualisierte Gewalt im Sport/Vorkommnisse im Hamburger Boxverband Seit Jahren berichten Medien immer wieder von (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten.1 In Hamburg wurden im Jahre 2017 nie vollständig aufgeklärte Beschuldigungen gegen einen Trainer des Hamburger Boxverbandes wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf eine von ihm betreute Sportlerin publik.2 In dem Bericht der Studie „Safe Sport“ der Deutschen Sportjugend (dsj) ist zu lesen, dass rund 37 Prozent der Befragten aus 128 Sportarten und 57 Sportverbänden Opfer solcher Übergriffe geworden sind (https://www.dsj.de/ fileadmin/user_upload/Handlungsfelder/Praevention_Intervention/ sexualisierte_Gewalt/SafeSport-Ergebnisbericht_23.11.2016-Final.pdf). Auffallend ist, dass bereits in der 2010 abgegebenen „Münchener Erklärung“ des DOSB (https://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Handlungsfelder/ Praevention_Intervention/sexualisierte_Gewalt/Erklaerung_DOSB_ Praevention_und_Schutz_vor_sexualisierter_Gewalt.pdf) diese Missstände angesprochen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat verurteilt alle Formen sexualisierter Gewalt, auch die im Sport, eindeutig und ausdrücklich. Er setzt sich dafür ein, dass in der gesamten Gesellschaft und somit auch im organisierten Sport die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Schutzmechanismen weiter verstärkt werden. Dem Senat sind grundsätzlich alle Schritte, Maßnahmen und Überlegungen, die das Ziel haben, Sportlerinnen und Sportler – insbesondere Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis – vor den Gefahren sexueller Übergriffe zu schützen, besonders wichtig. Vergleiche dazu Drs. 21/13221. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Sportjugend (HSJ) im Hamburger Sportbund e.V. wie folgt: 1. Wie viele Straftaten von (sexualisierter) Gewalt mit Bezug „Sport“ wurden nach Kenntnis des Senats in den letzten zehn Jahren registriert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Art der Straftat, Alter der Opfer, 1 https://www.deutschlandfunk.de/sexualisierte-gewalt-im-fussball-potentielle-raeumefuer .1346.de.html?dram:article_id=434175, https://www.deutschlandfunk.de/sexuellermissbrauch -im-turnen-schwer-darueber-zu-sprechen.1346.de.html?dram:article_id=423018. 2 https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Missbrauchs-Vorwurf-Seltsamer- Umgang-im-Boxverband,boxverband104.html. Drucksache 21/16483 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geschlecht der Opfer, Alter der Täter, Geschlecht der Täter, Sportart/ -bereich.) Siehe Drs. 21/13221. 2. Wie hoch wird die Dunkelziffer dabei geschätzt? Dem Senat sind keine Dunkelfeldstudien bekannt, aus denen belastbare Aussagen abgeleitet werden können. Eine Schätzung der Dunkelziffer ist daher nicht möglich. 3. Welche Instrumente, Gesetze, Initiativen und Projekte brachte der Senat in den letzten zehn Jahren auf den Weg, um (sexualisierter) Gewalt im Sport vorzubeugen beziehungsweise diese zu bekämpfen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Name der Initiative, Partnerorganisationen, Beginn und Auslaufdatum der Initiative/des Projekts, Höhe der Fördermittel.) 4. Welche Wirkungen erzielten die Maßnahmen aus Frage 3.? Wie wurde die Nachhaltigkeit und Durchsetzung der einzelnen Maßnahmen kontrolliert und evaluiert? Der Senat beschreibt im Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 20/10994) diverse Maßnahmen , um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, unabhängig davon, in welchem Kontext diese begangen wurde. Das Konzept wird aktuell fortgeschrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/13221. 5. Welche Anzeige- beziehungsweise Meldemöglichkeiten gibt es für diesen Bereich außen denen von Polizei und Staatsanwaltschaft? In der HSJ gibt es geschulte Ansprechpersonen sowohl für Betroffene als auch für Vereine. Darüber hinaus kooperiert die HSJ mit der Fachberatungsstelle Zündfunke e.V. (V.i.S.d.P) – Verein zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen. 6. Gab es Projekte oder Maßnahmen, die aufgrund schlechter Umsetzung, Mittelveruntreuung oder anderer Verfehlungen eingestellt werden mussten oder deren Förderung zurückgefordert wurde? Wenn ja, welche? Wie hoch war die Summe der Rückforderungen? Wurden in dem Zusammenhang Verfahren gegen Einzelpersonen/ Organisationen eingeleitet? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht erfasst, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Veruntreuung von Geldern begangen wurde, die für Projekte oder Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurden, um (sexualisierter) Gewalt im Sport vorzubeugen beziehungsweise diese zu bekämpfen. Die Beiziehung und händische Auswertung sämtlicher Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften Hamburg wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 266 StGB (Untreue) – dabei handelt es sich (soweit die Akten nicht bereits infolge Ablaufs der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet werden mussten) um weit über 100 Verfahren pro Aktenzeichenjahrgang – ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Welche Maßnahmen plant der Senat nach den Erklärungen der Sportminister des Europarates in Tiflis am 15.10.2018 und dem Beschluss des DOSB vom 01.12.2018 im weiteren Vorgehen gegen (sexualisierte) Gewalt im Sport? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.