BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16484 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Welche Fortschritte gibt es bei der organisatorischen Restrukturierung der Wohn-Pflege-Aufsicht WPA? Nachdem im Rahmen einer Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes organisatorische Mängel und Kontrolldefizite in der bezirklichen Wohn-Pflegeaufsicht WPA offenbar geworden waren, kündigte der Senat mit dem Vorhaben, das HmbWBG zu novellieren, unter anderem grundlegende Restrukturierungen in den Arbeits- und Kontrollprozessen der WPA an.1 Das Ziel bestand darin, die WPA im Sinne einer effektiveren und gleichzeitig bürgernahen Aufgabenwahrnehmung neu aufzustellen und damit sicherzustellen , dass jedes Pflegeheim mindestens einmal im Jahr im Rahmen der rechtlichen Vorgaben geprüft wird. Zu den wesentlichen organisatorischen Neuerungen gehörte die Einrichtung einer Gemeinsamen Koordinierungsstelle GKS zur bezirksübergreifenden Vereinheitlichung der WPA-Prüfungsaktivitäten und zwecks einer gemeinsamen WPA-Steuerung durch die BGV2 und die Bezirksämter. Die GKS soll nach den Vorstellungen des Senats:3 1. die Einheitlichkeit der WPA-Aufgabenwahrnehmung gewährleisten, 2. in der Personaldisposition die Funktionsfähigkeit kleinerer WPA-Arbeitseinheiten vor Ort durch punktuelle Personalverstärkung(en) erhöhen, 3. zusammen mit den Leitungsebenen der Bezirksämter und der BGV in eine Kommunikationsstruktur eingebunden werden,4 um unter anderem rechtliche und organisatorische Grundsatzfragen zu klären, 4. den fachlichen Austausch zwischen den WPAen der sieben Bezirksämter sicherstellen, 5. den Bezirksämtern Unterstützung bei der Interpretation der fachlichen Rahmenvorgaben und Verfahrensbeschreibungen der BGV leisten und 1 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: Evaluation und Änderung des HmbWBG, Drs. 21/13125 vom 22.05.2018. 2 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. 3 Drs. 21/13125 vom 22.05.2018. 4 Ebenda. Das Konzept für diese Kommunikationsstruktur war von der BGV zu erstellen. Drucksache 21/16484 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. die Schnittstelle zum MDK Nord5 bilden, dessen Prüfberichte entgegennehmen und generell den wechselseitigen Informationstransfer zwischen dem MDK Nord und den Bezirksämtern übernehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die GKS mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen beziehungsweise wann wird die GKS die vorgesehenen Funktionen ausüben können? Es wird um detaillierte Beantwortung anhand der oben genannten Punkte 1. – 6. gebeten. Ja, die Gemeinsame Koordinierungsstelle (GKS) hat ihre Arbeit aufgenommen und übt die Funktionen im Sinne der oben genannten Punkte 1. bis 6. aus. 2. Ist die Übertragung der Regelprüfungen von der WPA auf den MDK Nord bereits abgeschlossen und verfügt der MDK Nord inzwischen überhaupt nachweislich über ausreichende personelle Kapazitäten6 für die Übernahme dieser Aufgaben? Ja. Die Personalkapazitäten werden aufgebaut. 3. Sind die Senatsziele, die WPA zu optimieren und sicherzustellen, dass jedes Pflegeheim mindestens einmal im Jahr im Rahmen der rechtlichen Vorgaben geprüft wird, inzwischen erreicht beziehungsweise wann wird nach Einschätzung des Senats absehbar ein Prüf- und Kontrollniveau erreicht werden, in dem die jährliche Prüfung von Heimen zum Normalfall geworden ist? Die Prüfungen beginnen 2019. Wie viele Prüfungen im Jahr 2019 durchgeführt worden sind, wird Anfang 2020 festgestellt. 5 Der MDK Nord soll zukünftig die bisherige WPA-Aufgabe der Regelprüfungen übernehmen, Drs. 21/13125 vom 22.05.2018. 6 „Hamburger Abendblatt“, 04.12.2017, Norddeutschlands Pflegegutachter beklagen Überlastung .