BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16488 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof: Aktueller Sachstand Bis heute gibt es keinen abschließenden Bericht der ICOMOS-Beratungsmission zum City-Hof. Jedenfalls hat der Senat nichts dergleichen verkündet. Am 27. November 2018 hatte der Senat in einer Pressemitteilung die – wie sich herausstellte falsche – Behauptung aufgestellt, dass laut ICOMOS/ UNESCO das Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel durch die Planungen zum Abriss und Neubau des City-Hofs nicht betroffen sei. Mit der Antwort zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/15105 vom 30.11.2018 wurde öffentlich belegt, dass der Senat den Berichtsentwurf von ICOMOS schon seit Wochen kannte; wusste, dass ICOMOS Bedenken zum Abriss und Neubau des City-Hofs hat; trotz einer am 6. November 2018 in Paris auf Wunsch des UNESCO- Welterbezentrums vereinbarten Vorbereitung einer gemeinsamen Erklärung des UNESCO-Welterbezentrums, ICOMOS und der Stadt Hamburg zu den Ergebnissen der Beratungsmission am 27. November alleine per Pressemitteilung grünes Licht für den Abriss erteilt. Laut Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15431 vom 03.12.2018 wird „der Austausch mit ICOMOS (…) fortgesetzt, das weitere Vorgehen abgestimmt“. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der abschließende Bericht über die Beratungsmission von ICOMOS International zum City-Hof hat die zuständige Behörde am 14. März 2019 erreicht. Er wird am 20. März 2019 in der Originalversion veröffentlicht werden. In den zentralen Aussagen wurde die fachliche Bewertung durch die Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (HIA) vom März 2018 sowie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bestätigt, nämlich dass der Welterbestatus von Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus durch einen Abbruch nicht gefährdet sei. Für zukünftige Projekte im Bereich des Welterbes soll unter anderem die Pufferzone klarer definiert und der Denkmalpflegeplan weitergeführt werden. Der vorliegende Bericht bestätigt die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen der FHH. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es keine Beschäftigung im Rahmen des State of Conservation Reportings (SOC) durch das Welterbekomitee 2019 zu dieser Fragestellung geben. Drucksache 21/16488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Form hat der weitere Austausch von Senatsvertretern/-innen, Beauftragten des Senats, Behördenmitarbeitern/-innen, dem Welterbe- Koordinator oder anderen mit ICOMOS seit dem 27. November 2018 stattgefunden? Bitte jeweils das Datum, Form der Kommunikation (E-Mail, Telefonat, Treffen, ...), Beteiligte an der Kommunikation, Thema und gegebenenfalls Ergebnis angeben. 2. Falls es keinen weiteren Austausch gab: weshalb nicht? 3. In welcher Form hat es seit dem 27. November 2018 einen Austausch mit Vertretern/-innen des UNESCO-Welterbezentrum ohne Beteiligung von ICOMOS gegeben? Bitte jeweils das Datum, Form der Kommunikation (E-Mail, Telefonat, Treffen, ...), Beteiligte an der Kommunikation, Thema und gegebenenfalls Ergebnis angeben. 4. In welcher Form hat es seit dem 27. November 2018 einen Austausch mit dem Auswärtigen Amt gegeben? Bitte jeweils das Datum, Form der Kommunikation (E-Mail, Telefonat, Treffen, ...), Beteiligte an der Kommunikation , Thema und gegebenenfalls Ergebnis angeben. Vor und nach dem 27. November hat es einen regelmäßigen fachlichen Austausch zum Welterbe mit dem Auswärtigen Amt, ICOMOS Deutschland, ICOMOS International und dem UNESCO-Welterbezentrum, sowohl schriftlich als auch telefonisch, gegeben . So wurde unter anderem auf Nachfrage des UNESCO-Welterbezentrums die Entwurfsfassung des Berichts von ICOMOS International hinsichtlich der Fakten überprüft, siehe zum Ablauf vor dem 27. November auch Drs. 21/15431, 21/14954,21/15105 und 21/15182, am 11. Dezember 2018 schriftlich bei ICOMOS International nachgefragt und um Gespräche gebeten, um die Bewertung der Ergebnisse der Beratungsmission durch die FHH abschließen zu können und eine Veröffentlichung des Berichts zu ermöglichen, um für Klarheit im weiteren Verfahren zu sorgen, am 23. Januar 2019 eine Bewertung der vorliegenden Argumente aus der Entwurfsfassung des Berichts und der vorliegenden Korrespondenzen an das UNESCO-Welterbezentrum und ICOMOS International übermittelt. Am 1. März 2019 fand dazu ein Gespräch bei ICOMOS International in Paris unter Teilnahme des für Kultur und Medien zuständigen Senators, des Hamburger Welterbekoordinators sowie Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes und des UNESCO-Welterbezentrums statt. In diesem Zuge hat ICOMOS International in Aussicht gestellt, dass der überarbeitete Bericht zeitnah vorgelegt werden würde. Andere Treffen mit Beteiligung der FHH haben nach dem 27. November nicht stattgefunden. Die Kommunikation mit ICOMOS International erfolgt im Regelfall über das Auswärtige Amt und das UNESCO-Welterbezentrum. Die Einbindung von ICOMOS International liegt im Ermessen des UNESCO-Welterbezentrums. Die FHH wird hierzu nicht über Details informiert. Für die Beratungsmission, die von der FHH angeboten wurde, gab es einen direkten Austausch mit ICOMOS International. 5. Wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats das Welterbekomitee im Sommer 2019 mit dem City-Hof beziehungsweise der Planung am Klosterwall befassen? 6. Entspricht es den Tatsachen, dass jedes Mitglied des Welterbekomitees das Recht hat, bis kurz vor der nächsten Sitzung (in diesem Fall bis zum Sommer 2019) die Aufnahme eines Tagesordungspunktes beantragen zu können? Falls nein: Wer hat das Recht, die Aufnahme von Tagesordnungspunkten zu beantragen? Bis wann muss dieser Antrag spätestens gestellt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16488 3 7. Wann rechnet der Senat mit dem abschließenden Beratungsbericht von ICOMOS? Die Tagesordnung wird durch das UNESCO-Welterbezentrum in Absprache mit den Beratungsorganisationen auf der Grundlage der gesammelten und bewerteten Informationen erstellt. Im Falle akuter Gefährdungen durch Naturkatastrophen oder grundlegender neuer, vorher nicht bekannter Gefährdungen des außergewöhnlichen universellen Werts können auch ad-hoc Themen durch das Welterbekomitee während der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das Welterbekomitee selbst kann sogenannte SOC-Berichte für spätere Sitzungen anfragen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .