BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16489 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Gamm und David Erkalp (CDU) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Energieversorgung für den Hamburger DOM und das Heiligengeistfeld – Vorgaben der Stadt bei der Stromversorgung und Beteiligung der betroffenen Schausteller Jahr für Jahr findet nunmehr seit Jahrzehnten der Hamburger DOM auf dem Heiligengeistfeld statt. Ergänzt wird diese dreimal im Jahr stattfindende und zu Hamburg gehörende Einrichtung durch eine Reihe weiterer Veranstaltungen , die ebenfalls das Heiligengeistfeld als Veranstaltungsort nutzen. Die Veranstaltungen, die über das Jahr verteilt stattfinden, wären ohne eine sichere und kostengünstige Energieversorgung nicht möglich. Leider scheint es wenige Bestrebungen seitens der Stadt zu geben, dies zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Veranstaltungen fanden auf dem Heiligengeistfeld statt? Bitte für die Jahre 2015 – 2018 angeben. Im Jahr 2015 Frühlingsdom, Schlagermove, Play 15, Sommerdom und Winterdom, im Jahr 2016 Frühlingsdom, FanFest, Schlagermove, Sommerdom und Winterdom, im Jahr 2017 Frühlingsdom, Schlagermove, Sommerdom, Reeperbahn Festival und Winterdom und im Jahr 2018 Frühlingsdom, FanFest, Schlagermove, Sommerdom, Big Beat Show, Reeperbahn Festival, Zirkus Krone und Winterdom. 2. Für welche dieser Veranstaltungen wurde eine Stromversorgung benötigt ? Alle diese Veranstaltungen benötigten eine Stromversorgung. 3. Wie viele Schausteller nahmen mit wie vielen Geschäften in den vergangenen Jahren am Hamburger DOM teil? Bitte für die Jahre 2015 – 2018 angeben und unterteilen nach Frühlings-, Sommer- und Winter-DOM. Siehe Anlage 1. 4. Wie ist die Stromversorgung dieser Veranstaltungen geregelt? Das Heiligengeistfeld ist eine städtische Fläche, Eigentümerin ist die Finanzbehörde, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Bewirtschafterin ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Für die Stromversorgung der Fläche gilt der von der Finanzbehörde ausgeschriebene Poolvertrag mit der Firma Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für die Stromversorgung der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Der Stromversorger rechnet den Gesamtverbrauch der Veranstaltungsfläche mit dem LIG ab, der wiederum einen Dienstleister für die Anschlussarbeiten vor Ort sowie die Verbrauchsabrechnung beauftragt hat. Der Dienstleister rechnet die Anschluss- und Verbrauchskosten direkt mit den Einzelverbrauchern (BWVI, externe Veranstalter, Schausteller) ab. Drucksache 21/16489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Vorgaben gibt es seitens der Stadt für die Stromversorgung generell und für den Hamburger DOM im Speziellen? 6. Wer wählt den Stromversorger aus? 7. Welche Kriterien gelten hierbei? 8. Welche Rolle spielt das DOM-Referat bei der Auswahl der Stromversorger ? 9. Welche Vorschriften gibt es seitens der Stadt bei der Auswahl des Stromversorgers? Gibt es städtische Beschränkungen bei der Auswahl des Stromlieferanten und wenn ja, welcher Art sind diese? 10. Welche Rolle spielt bei der Auswahl des Stromlieferanten die Herkunft des gelieferten Stroms? Die Vergabe von Aufträgen zur Belieferung mit Strom durch die FHH unterliegt einem diskriminierungsfreien, transparenten und wettbewerblichen Verfahren. Es wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise den Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG ausgeschrieben. Von der Finanzbehörde erhält jeweils der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag. Die FHH orientiert sich dabei an der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beziehungsweise der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Das DOM-Referat ist nicht an der Vergabe beteiligt. 11. Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es bei der Auswahl für Schausteller und weitere Veranstalter? Schausteller und Veranstalter haben, wie bei allen Eventflächen, Messen und Märkten auch, bei der Anmietung einer Standfläche keine Beteiligungsmöglichkeiten bei der Auswahl des Stromanbieters. 12. Welche darüber hinausgehenden Beteiligungsmöglichkeiten sieht der Senat für die Zukunft als möglich an? Plant der Senat hier Änderungen? Eine Beteiligung der Schausteller und Veranstalter ist auch zukünftig technisch nicht realisierbar, da alle Nutzerinnen und Nutzer des Heiligengeistfeldes von einem einzigen Hausanschluss versorgt werden. Dieser wird von dem Rahmenvertragspartner der FHH versorgt. 13. Besteht bei der Stromversorgung des DOMs die Möglichkeit des Bezuges über den Stromterminmarkt beziehungsweise die Strombörse? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Welche Modalitäten wären hierzu nötig? Nein, die Beschaffung der Energie obliegt dem Energieversorger. 14. Wer ist Stromversorger auf dem Heiligengeistfeld? Siehe Antwort zu 4. 15. Zu welchen Konditionen erfolgt die Strombelieferung? Bei einem kalkulierten Verbrauch von circa 3,1 Millionen kW/h beträgt der Einheitspreis circa 15,6 ct/kWh netto (Arbeitspreis und Grundpreis) beziehungsweise 18,58 ct/kWh brutto inklusive Mehrwertsteuer. 16. Wie hoch war der Stromverbrauch des Hamburger DOMs jeweils in den letzten Jahren? Bitte für die Jahre 2015 – 2018 jeweils nach Frühlings-, Sommer- und Winter-DOM getrennt aufführen und ebenfalls durchschnittliche Tagesverbrauchswerte angeben. Siehe Anlage 2. 17. Wann wurde die Stromversorgung für das Heiligengeistfeld und insbesondere den Hamburger DOM zuletzt ausgeschrieben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16489 3 18. Wie viele Angebote gab es im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens? 19. Was waren die Gründe für die erfolgte Auswahl? 20. Handelte es sich dabei um den günstigsten Anbieter? 21. Wurde aktiv nach günstigeren Angeboten gesucht? Wenn ja: Wer hat diese Suche vorgenommen? Wenn nein: Warum fand eine derartige Suche nicht statt? Die Stromversorgung erfolgt aus dem Poolvertrag der FHH (siehe auch Antwort zu 4). Daher werden weder eigens für das Heiligengeistfeld noch für einzelne DOM- Veranstaltungen gesonderte Ausschreibungen zum Energieeinkauf vorgenommen. 22. Wie lange gilt der gegenwärtige Liefervertrag und wann endet dieser? Der Poolvertrag gilt drei Jahre bis zum 31. Dezember 2021. 23. Wann findet die nächste Ausschreibung statt? Rechtzeitig im Laufe des Jahres 2021, um eine nahtlose Anschlussversorgung sicherzustellen . 24. Plant der Senat, die Vorgaben für die nächste Ausschreibung zu ändern? Wenn ja: in welcher Form? Wenn nein: warum nicht? Für die Versorgung des Heiligengeistfeldes werden lediglich die Energiebedarfe in Form eines Lastprofils, bestehend aus dem Lastgang, der Spitzenlast und dem Gesamtverbrauch, als Vorgabe für die Ausschreibung des Rahmenvertrages bei der BUE gemacht. Wenn sich dieses Lastprofil ändert, werden Anpassungen zu diesem Punkt bei der Ausschreibung aufgenommen. 25. Wer ist für das Controlling der Stromlieferungen auf dem Heiligengeistfeld zuständig und was waren die Ergebnisse für die Jahre 2015 bis 2018? Mit dem technischen Controlling des Stromnetzes hat der LIG die Firma WISAG GmbH beauftragt. Diese überwacht und steuert die Netzauslastung, die Netzplanung und die Energiezentrale samt Sicherheitseinrichtungen. Der Firma O. Busch obliegt das technische Controlling der mobilen Veranstaltungstechnik und das Finanzcontrolling in Bezug auf die Stromabrechnung mit dem Schausteller. Das Vertragscontrolling dieser beiden Dienstleister obliegt dem LIG. Da das gesamte Elektroversorgungsnetz inklusive Hausanschluss und Energiezentrale auf dem Heiligengeistfeld im Zuge der Gesamtsanierung vollständig erneuert und erst im März 2018 in Betrieb genommen wurde, liegen für die Jahre 2015 bis 2018 keine belastbaren Ergebnisse vor. Drucksache 21/16489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 2015 Frühlingdom Sommerdom Winterdom Anzahl Schausteller 238 239 216 Anzahl Geschäfte 267 265 244 2016 Frühlingdom Sommerdom Winterdom Anzahl Schausteller 228 228 209 Anzahl Geschäfte 253 255 231 2017 Frühlingdom Sommerdom Winterdom Anzahl Schausteller 225 230 215 Anzahl Geschäfte 249 255 237 2018 Frühlingdom Sommerdom Winterdom Anzahl Schausteller 224 228 215 Anzahl Geschäfte 252 253 233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16489 5 Anlage 2 Stromverbrauch DOM-Veranstaltungen* Mio. kW/h Mio. kW/h Mio. kW/h Frühlings-DOM Sommer-DOM Winter-DOM 2015 1,247 1,083 1,221 2016 1,209 0,988 1,296 2017 1,116 0,974 1,194 2018 1,120 0,900 1,116 * Angaben zu durchschnittlichen Tagesverbrauchswerten liegen nicht vor.