BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16490 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 11.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Schuldenstatistik – Welche Extrahaushalte werden (noch) nicht erfasst? Das Statistische Bundesamt erfasst quartalsweise den Stand der Schulden der Bundesländer beim nicht öffentlichen Bereich. Ausweislich der Senatsantwort in Drs. 21/12505 werden dabei insbesondere auch Schulden von sogenannten Extrahaushalten jenseits des Kernhaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) berücksichtigt. Bei diesen Extrahaushalten handelt es sich im Falle der FHH neben den Sondervermögen Schulimmobilien und Stadt & Hafen primär um sogenannte Objekt-KGs, über die städtische Immobilien im Rahmen von Mieter- Vermieter-Modellen saniert oder errichtet werden. Aber auch einige Anstalten öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel die Hamburg Port Authority AöR (HPA), der Hamburgische Versorgungsfonds AöR (HVF) oder die hsh finanzfonds AöR (hsh finfo) werden erfasst, zumal letztlich die öffentliche Hand bereits qua Rechtsform voll für deren Verbindlichkeiten haftet. Auffällig ist, dass weitere juristische Personen öffentlichen Rechts jedenfalls bis Ende 2017 nicht berücksichtigt wurden. So weist beispielsweise das Universitätsklinikum Eppendorf KöR (UKE) Verbindlichkeiten in dreistelligem Millionenumfang aus, die perspektivisch aufgrund der anstehenden Bautätigkeiten weiter ansteigen dürften. Auch die Studierendenwerk Hamburg AöR hat in den vergangenen Jahren – wohl auch vor dem Hintergrund von Sanierungs - und Baumaßnahmen – einen Anstieg ihrer Verbindlichkeiten verzeichnet . Zum Jahrsende 2017 lagen diese bei circa 59 Millionen Euro, davon rund 55,1 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) weist in ihrem Konzernbericht 2017 zwar keine Kreditmarktschulden aus, aber angesichts der angekündigten, überwiegend kreditfinanzierten dreistelligen Millioneninvestition in das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) und weiterer Vorhaben ist perspektivisch auch hier mit einem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten zu rechnen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurden im Jahr 2018 Verbindlichkeiten a. des UKE KöR, b. der Stadtreinigung Hamburg AöR, c. der Studierendenwerk Hamburg AöR in die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes mit einbezogen? Wenn ja, von jeweils welcher Organisation in jeweils welcher Höhe? Drucksache 21/16490 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Soweit nein, warum nicht und inwieweit ist dies bei der jeweiligen Organisation für die Jahre 2019 fortfolgende geplant? Nein, die vorgenannten Einheiten sind nach dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz ) zur vierteljährlichen Schuldenstatistik nicht auskunftspflichtig, weil sie nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) nicht dem Sektor Staat zugeordnet und keine Extrahaushalte sind. Es wird jährlich überprüft, ob die Einheiten weiterhin dem Sektor zuzuordnen sind, in dem sie sich in der Vergangenheit befanden. 2. Sind die Verbindlichkeiten der Dataport AöR entsprechend des Hamburger Anteils am Grundkapital von 29,4 Prozent in der amtlichen Schuldenstatistik für die FHH enthalten? Wenn nein, warum nicht und inwieweit soll dies zukünftig der Fall sein? Ja, die Schulden der Dataport AöR sind in den Ergebnissen der vierteljährlichen Schuldenstatistik enthalten. Die entsprechenden Anteile werden in der Darstellung des öffentlichen Gesamthaushalts für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) berücksichtigt. 3. Welche Hamburger Stiftungen des öffentlichen Rechts – mithin insbesondere die Stiftung Lebensraum Elbe, die Stiftung Elbefonds, die diversen Hamburger Museen und die Stiftung Historische Museen sowie das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) – dürfen auf jeweils welcher Rechtsgrundlage theoretisch Darlehen beziehungsweise Kredite aufnehmen? a. In welchem Umfang haben sie von dieser Möglichkeit bislang und per Jahresende 2018 Gebrauch gemacht, soweit sie besteht? b. In welchem Umfang planen sie, perspektivisch hiervon Gebrauch zu machen? Eine Darlehens- beziehungsweise Kreditaufnahme der Stiftung Lebensraum Elbe (SLE) würde auf Basis der Bestimmungen des Gesetzes über die Stiftung Lebensraum Elbe erfolgen. Dieses regelt in § 7 Absatz 3 Nummer 9, dass der Stiftungsrat Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung zustimmen muss. Darüber hinaus regelt § 7 Ziffer 4 der Satzung der SLE, dass die Aufnahme von Darlehen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf. Es wurden bisher keine Darlehen beziehungsweise Kredite aufgenommen und es sind auch keine solchen Aufnahmen geplant. Die Aufnahme von Darlehen und Krediten ist den Hamburger Museumsstiftungen (Stiftung Hamburger Kunsthalle, Stiftung Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, Stiftung Museum am Rothenbaum, Stiftung Historische Museen Hamburg und Stiftung Archäologisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Hamburg) grundsätzlich nicht gestattet. Eine Darlehens- beziehungsweise Kreditaufnahme wäre ein Vertrag mit besonderer Bedeutung, für den gemäß § 9 Absatz 1 Ziffer 1 der jeweiligen Satzung der Museumsstiftungen als zustimmungsbedürftiges Geschäft die Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich ist. Diese Regelung wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Die Museumsstiftungen planen derzeit keine Aufnahme von Krediten oder Darlehen. Die Stiftung Elbefonds und die Stiftung Spezialfonds der für Soziales zuständigen Behörde haben gemäß ihren Errichtungsgesetzen beziehungsweise Satzungen keine Möglichkeit zur Darlehens- beziehungsweise Kreditaufnahme. Es bestehen keine Regelungen zur Aufnahme von Darlehen beziehungsweise zur Inanspruchnahme von Krediten im Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Bernhard- Nocht-Institut für Tropenmedizin“ (BNITM-Gesetz) und in der Satzung des Bernhard- Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI). Das BNI als institutionell geförderter Zuwendungsempfänger hat in Absprache mit der Zuwendungsgeberin, der Behörde für Wis- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16490 3 senschaft, Forschung und Gleichstellung, einmalig für wenige Tage im Zeitraum zwischen dem 4. und dem 8. Januar 2016 einen Dispositionskredit für die Zwischenfinanzierung zuwendungsfähiger Ausgaben in Anspruch genommen. Der Betrag belief sich in der täglichen Valutierung auf maximal 306 310 Euro. Damit wurde eine zuvor nicht absehbare Finanzierungslücke gedeckt, die sich am Jahresanfang ergeben hatte. Das BNI plant keine Darlehens- beziehungsweise Kreditaufnahmen. 4. Aus welchem Grund taucht die Studierendenwerk Hamburg AöR in der Beteiligungsübersicht der FHH weder unter den konsolidierten noch unter den nicht konsolidierten Organisationen im Konzernabschluss der FHH auf?1 a. Ist sie bislang nicht in den Jahresabschluss der FHH einbezogen worden? Wenn ja, warum? b. Soll dies zukünftig geändert werden? Bislang ist das Studierendenwerk nicht in den Abschluss der FHH einbezogen worden . Weil keine Anteilsrechte erworben wurden, handelt es sich nicht um eine verbundene Organisation oder Beteiligung im Sinne der VV Bilanzierung. Der Senat hat sich mit der Frage, ob dies künftig geändert werden soll, bisher nicht befasst. 1 Vergleiche beispielsweise Geschäftsbericht 2017 der FHH, Seiten 116 – 127.