BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/165 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 01.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen der Tarifergebnisse 2015 auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Die Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) hat sich am 28. März 2015 mit den Gewerkschaften dbb und ver.di auf einen neues Tarifergebnis beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) geeinigt. Im Ergebnis sollen die Löhne und Gehälter rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, steigen. Nach Berechnungen der TDL kostet die Ergebnisse die beteiligten Länder bereits ohne Übertragung auf die Beamten und Richter in 2015 rund 650 Millionen Euro und rund 1,5 Milliarden Euro in 2016. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: Der Senat ist bei seinem Beschluss über den Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 davon ausgegangen, dass im Haushaltsvollzug auftretende Mehrbedarfe der Behörden grundsätzlich im Rahmen der Bewirtschaftung aufgefangen werden. Dies bezieht sich auch auf Mehrbedarfe, die sich aus Tarif- und Besoldungsanpassungen ergeben. In früheren Haushaltsplänen zentral veranschlagte Verstärkungsmittel wurden vor diesem Hintergrund – beginnend mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 – in die Ausgaberahmen der Behörden einbezogen. Bei der Veranschlagung der Personalkosten haben die Behörden für die Effekte von Tarif- und Besoldungserhöhungen eine jährliche Steigerung von 1,5 Prozent bereits berücksichtigt. Die Überlegungen, in welcher Weise sich der Tarifabschluss konkret auf den Haushalt auswirken wird, sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Auswirkung hat das erzielte Tarifergebnis auf die Personalausgaben der Freien und Hansestadt gegenüber den ursprünglichen Planungen in den Jahren 2015 und 2016? Die tatsächlichen Mehrbedarfe in den einzelnen Behörden aufgrund der Tarifsteigerung können nicht schematisch ermittelt werden. Dies gilt insbesondere wegen tatsächlicher Entwicklungen des strukturellen Personalbestandes, der Vakanzen, der Altersstruktur und sonstiger besoldungs- und vergütungswirksamer Größen, die – sowohl aufgrund von gezielten Steuerungsimpulsen als auch aufgrund von ungeplanten Entwicklungen – die anfallenden Personalkosten laufend verändern können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Plant der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Übernahme der Tarifergebnisse vom 28. März 2015 für die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg? a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Drucksache 21/165 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wie hoch ist der finanzielle Mehraufwand für die Freie und Hansestadt Hamburg durch die Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamten? 3. Wie werden die zusätzlichen Ausgaben jeweils gegenfinanziert? 4. Welche konkreten Auswirkungen hat das kürzlich beschlossene Tarifergebnis auf den Haushalt und die Bilanz der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2015 und 2016? 5. Plant der Senat einen Nachtragshaushalt beziehungsweise eine sonstige Befassung der Bürgerschaft? Der Senat plant eine Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten- und Versorgungsbezüge der Freien und Hansestadt Hamburg und wird der Bürgerschaft hierzu in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Ist analog zur Steigerung der Pflichtbeiträge zur betrieblichen Zusatzversorgung (VBL) auch in Hamburg eine Änderung der Zusatzversorgung geplant? Wann ja, welche Änderungen insbesondere bezüglich des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes sind zu wann vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Hiermit hat sich der Senat noch nicht befasst. 7. Ist davon auszugehen, dass in der Folge steigender Personalausgaben Preise, Gebühren oder sonstige Entgelte der entsprechenden städtischen Einrichtungen erhöht werden? a) Wenn ja, in welchem Umfang und bitte für die jeweiligen Preise, Gebühren oder sonstigen Entgelte angeben, wie hoch der derzeitige Kostendeckungsgrad ist? b) Wenn nein, bitte für die jeweiligen Preise, Gebühren oder sonstigen Entgelte angeben, warum keine Erhöhung notwendig ist und wie hoch der derzeitige Kostendeckungsgrad ist? 8. Falls die Frage 3. derzeit nicht vom Senat beantwortet werden kann, wann wird der Senat hierzu auskunftsfähig sein? Die Behörden befassen sich regelmäßig im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den Angelegenheiten der öffentlichen Einrichtungen und insofern auch mit den Preisen, Gebühren und Entgelten für deren Dienstleistungen. Ob, zu welchem Zeitpunkt und gegebenenfalls in welchem Umfang es im Zusammenhang mit dem aktuellen Tarifergebnis oder aufgrund anderer Kostenentwicklungen zu einer Anpassung von Preisen, Gebühren oder Entgelten kommt, ist derzeit nicht absehbar.