BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1650 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Verbraucherschutzbericht und Verbraucherschutz-Pegel Erstmalig 2007 wurden die Hamburgerinnen und Hamburger mit einem „Verbraucherschutzbericht “ über kunden- und konsumentenrelevante Themen mit Hamburg-Bezug und die damit einhergehende Arbeit des Amtes für Verbraucherschutz in der zuständigen Behörde informiert. Die Berichte erschienen im Zweijahresrhythmus, der dritte und bisher letzte im Jahr 2011. Seitdem wird der Zweijahresrhythmus nicht mehr eingehalten und die Hamburger und Hamburgerinnen warten nun seit nunmehr fast vier Jahren auf den nächsten Verbraucherschutzbericht. Die Gründe für das Ausbleiben neuer Berichte bleiben unklar. Gleichzeitig haben sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, einen sogenannten Verbraucherschutz-Pegel einzuführen, der die Ergebnisse der in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) durchgeführten Befragungen der Hamburger Bürger zu ihren Problemen und ihrer Zufriedenheit mit dem Hamburger Verbraucherschutz beinhalten soll. Aus dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN bezüglich dieses Themas (Drs. 21/1619) geht hervor, dass die Befragung zum Verbraucherschutz-Pegel erstmals im Jahr 2015 als Online-Befragung durchgeführt werden und von da an regelmäßig erfolgen soll. Dafür sollen der vzhh zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, zu deren Höhe aber keinerlei Angaben gemacht wird. Der erste Verbraucherschutz-Pegel soll dann nach einer Evaluierung im Jahr 2016 veröffentlicht werden. Nach wie vor bleibt jedoch völlig unklar, warum die bereits erprobte Praxis der Veröffentlichung des Verbraucherschutzberichtes nicht weiter verfolgt wird und stattdessen mit dem Verbraucherschutz-Pegel ein gänzlich neues Instrument geschaffen werden soll, für das die ohnehin bereits zuwendungsfinanzierte Verbraucherzentrale Hamburg weiteres Geld bekommen soll, obwohl derlei Befragungen ohnehin zum Kerngeschäft der Verbraucherzentralen gehören. Weil zudem davon ausgegangen werden kann, dass sich die Interessen der Verbraucher in Hamburg nicht wesentlich von denen in anderen Städten in Deutschland unterscheiden, erscheint verwunderlich, dass ausgerechnet die SPD-Fraktion einen solchen Antrag stellt. In der Bürgerschaftssitzung vom 28. August 2014 war es nämlich die SPD, die gegen einen Antrag der CDUFraktion (Drs. 20/10863) gestimmt hat, der eine hamburgspezifische Ermittlung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in Hamburg und ihrer Ursachen zum Ziel hatte. Drucksache 21/1650 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gründe gibt es dafür, dass der Verbraucherschutzbericht seit 2011 nicht mehr erstellt beziehungsweise veröffentlicht wurde? Der Verbraucherschutzbericht wurde durch eine neue Plattform im Internet unter http://www.hamburg.de/verbraucherschutz/ ersetzt, um aktueller und zeitnäher über Verbraucherschutzthemen zu berichten. 2. Fand eine Evaluierung bezüglich der Wirksamkeit, der Nutzung sowie Verbreitung des Verbraucherschutzberichts statt? Wenn ja, bitte für die drei Veröffentlichungszeitpunkte (2007, 2009, 2011) jeweils gesondert ausweisen. Wenn nein, warum fand keine Evaluierung statt? Es fand keine empirische Untersuchung statt. Eine Evaluierung der Nutzung und Wirksamkeit der Publikationen der zuständigen Behörde findet regelhaft nicht statt. Wo dies in der Vergangenheit im Einzelfall versucht wurde, ergaben sich keine belastbaren Ergebnisse. 3. Welchen Kosten sind für die Verbraucherschutzberichte jeweils insgesamt und für bestimmte Bereiche (Erstellung, Druck, Bewerbung und so weiter) angefallen? Bitte für jeden der Berichte separat ausweisen. Für den Verbraucherschutzbericht 2007 konnten die exakten Kosten im SAP-System nicht ermittelt werden. Sie liegen in etwa auf dem Niveau der Kosten der Verbraucherschutzberichte 2009 und 2011. Kosten für: Verbraucherschutzbericht 2009 Grafik: 9.597,40 Euro Druck: 12.979,81 Euro Zusätzlich kommen noch Kosten für die Bewerbung, Porto et cetera hinzu, die nicht genauer quantifiziert werden können. Verbraucherschutzbericht 2011 Grafik: 9.891,46 Euro Druck 11.188,14 Euro Zusätzlich kommen noch Kosten für die Bewerbung, Porto et cetera hinzu, die nicht genauer quantifiziert werden können. 4. Ist eine Neuauflage des Verbraucherschutzberichtes geplant? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Welche Vorzüge bietet der neue Verbraucherschutz-Pegel im Gegensatz zu dem Verbraucherschutzbericht? 6. Welche Ziele verfolgt die Etablierung des Verbraucherschutz-Pegels? Der Verbraucherschutz-Pegel hat den Vorteil, dass er mithilfe von regelmäßigen Befragungen und Veröffentlichungen der dabei erzielten Ergebnisse Erkenntnisse über die Probleme und die Zufriedenheit der Verbraucherinnen und Verbraucher liefert . 7. Mit welchen Kosten für Planung, Aufbau, Betrieb und Auswertung rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde beim Verbraucherschutz -Pegel? Das Konzept befindet sich noch in der Erarbeitung, insofern können Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1650 3 8. Wie viel Geld ist in welchem Einzelplan welcher Behörde im laufenden Doppelhaushalt für den Verbraucherschutz-Pegel veranschlagt? Die Mittel werden aus dem laufenden Haushalt der zuständigen Behörde, Einzelplan 5.0, zur Verfügung gestellt. 9. Werden zusätzliche Stellen für die Umsetzung des VerbraucherschutzPegels geschaffen? Wenn ja, wo und wie viele? Nein. 10. In welcher Behörde ist die Umsetzung des Verbraucherschutz-Pegels angesiedelt? In der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. 11. Wie genau wird die Online-Befragung für den Verbraucherschutz-Pegel aussehen? 12. Gibt es eine Zielgruppenbeschreibung für die Online-Befragung? Wenn ja, wie sieht diese aus, wenn nein, warum nicht? 13. Im Rahmen welcher Internetpräsenz wird die Online-Befragung stattfinden ? 14. Werden die Bürger auf die Online-Befragung speziell aufmerksam gemacht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 15. Für welchen Zeitraum ist die Online-Befragung vorgesehen? 16. Wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sicherstellen , dass nur Bürger der Stadt Hamburg an der Online-Befragung teilnehmen ? Das Konzept befindet sich noch in der Erarbeitung.