BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16500 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 12.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Dokumentenprüfgeräte in den Bezirksämtern – Missbrauch amtlicher (Personal-)Dokumente verhindern Bereits Anfang des Jahres 2018 hat das ZDF in einer Dokumentation aufgezeigt , dass die Behörden mit dem Erkennen von gefälschten amtlichen (Ausweis-)Dokumenten regelmäßig überfordert sind (vergleiche https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/sicherheitsrisikopassfaelschung -das-boomende-geschaeft-mit-falschen-identitaeten- 102.html). Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, sich mehrere Identitäten zu verschaffen und sich damit unter anderem (möglicherweise) dem staatlichen Zugriff zu entziehen. In einigen Ämtern werden deshalb elektronische Dokumentenprüfgeräte angeschafft, die gerade auch das besonders schwere Erkennen von Fälschungen ausländischer Pässe ermöglichen sollen (vergleiche https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article215207779/ Gefaelschte-Paesse-Stormarns-Aemter-ruesten-auf.html; vergleiche auch https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1565.pdf). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele gefälschte amtliche Dokumente, insbesondere Ausweisdokumente , wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und bisher 2019 jeweils durch die Hamburger Behörden entdeckt? a) Um welche (inländischen/ausländischen) Dokumente handelte es sich dabei jeweils? b) Welchen Behörden sind die Fälschungen jeweils aufgefallen beziehungsweise haben sie entdeckt? c) In wie vielen der genannten Fälle wurden (Straf-)Verfahren eingeleitet ? Verdachtsfälle werden grundsätzlich von den Behörden und den Bezirksämtern zur Überprüfung an die Polizei gemeldet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Hierzu wäre eine händische Auswertung mehrerer Hunderttausend Hand- und Ermittlungsakten erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Statistische Erfassungen einzelner Behörden sind nachstehend aufgeführt: In der Behörde für Inneres (BIS) – Einwohner-Zentralamt wurden für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 105 Urkundenfälschungen festgestellt. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um ausländische Dokumente (in der Regel Nationalpässe). In zwei Fällen wurden gefälschte Inlandsdokumente entdeckt (Reiseausweis für Flüchtlinge, Daueraufenthaltskarte EU). Drucksache 21/16500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gab es für den erfragten Zeitraum 17 Fälle von gefälschten deutschen Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung. In der Behörde für Schule und Bildung wurde jeweils im Jahr 2016 und im Jahr 2018 ein gefälschtes ausländisches Schulzeugnis entdeckt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 zwei Fälle vom Versorgungsamt der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration aufgedeckt, dabei handelt es sich um einen gefälschten Bescheid über das Vorliegen einer Schwerbehinderung und einen gefälschten Schwerbehindertenausweis Bei den genannten Fällen wurden die Urkundenfälschungen von der Polizei oder den zuständigen Behörden erkannt und in allen Fällen Strafverfahren eingeleitet. d) Welchen Ausgang haben diese (Straf-)Verfahren genommen? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht erfasst, wem eine Fälschung aufgefallen ist oder wer diese entdeckt hat. Ebenso wenig wird erfasst, ob es sich bei einer Urkundenfälschung um eine solche handelt, bei der ein amtlicher Ausweis Gegenstand des Verfahrens ist. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB differenziert nicht nach amtlichen oder nicht amtlichen Urkunden. Er wird lediglich betreffend amtliche Urkunden ergänzt durch die Regelungen der Mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB, dem Verändern von amtlichen Ausweisen nach § 273, der Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen nach § 275 StGB und dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen nach § 276 StGB (gemäß § 276a StGB gelten die §§ 275 und 276 auch für aufenthaltsrechtliche Papiere sowie für Fahrzeugpapiere). Zur Prüfung, wie viele Verfahren eingeleitet wurden und welchen Ausgang diese genommen haben, müssten daher sämtliche Verfahren wegen der genannten Vorschriften händisch ausgewertet werden. Insoweit ließ sich in MESTA allein an Vorgängen , in welchen als Tatvorwurf unter anderem eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB erfasst ist, pro Jahr eine vierstellige Zahl an Bekanntsachen, für das Jahr 2019 bis zum 13. März 2019 bereits eine dreistellige Zahl an Bekanntsachen feststellen . Eine händische Auswertung ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Welches technische Equipment (beispielsweise UV-Lampen oder elektronische Dokumentenprüfgeräte) steht den einzelnen Behörden und insbesondere den Bezirksämtern zur Entdeckung von Dokumentenfälschungen zur Verfügung? Bitte einzeln aufführen. Sowohl das Einwohnerzentralamt als auch die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern sind mit technischem Equipment zur Dokumentenprüfung ausgestattet. Aus sicherheitsrelevanten Gründen nimmt der Senat zu Fragen der konkreten Ausstattung einzelner Verwaltungsbereiche mit technischem Equipment zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten grundsätzlich keine Stellung. 3. Welche Mittel wurden zur Finanzierung von Maßnahmen, die sich gegen die Dokumentenfälschung richten (beispielsweise Anschaffen von Gerätschaften) in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt beziehungsweise (von wem jeweils) abgerufen? Sind Ausweitungen hinsichtlich der finanziellen Mittel für die Zukunft geplant? Finanzielle Mittel für Maßnahmen gegen Dokumentenfälschungen werden nicht gesondert im Haushalt zur Verfügung gestellt. Entstehende Kosten, zum Beispiel für Ausstattungsgegenstände, werden aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln beglichen. Eine händische Auswertung aller Rechnungen seit 2016 ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wurden insbesondere in den Jahren 2016, 2017 und/oder 2018 Schulungen für Mitarbeiter angeboten, um eine Sensibilisierung hinsichtlich der Thematik zu erreichen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16500 3 5. Wie wird in der Ausbildung der Mitarbeiter (insbesondere der Bezirksämter ) und bei deren Fortbildung sichergestellt, dass diese die nötigen Kenntnisse haben, um Dokumentenfälschungen zu erkennen? Der Landesbetrieb Zentrum Aus- und Fortbildung hat in den Jahren 2016 bis 2018 Fortbildungsveranstaltungen mit dem Titel „Erkennen von Ausweisfälschungen“ angeboten . Die BIS – Einwohner-Zentralamt bietet zusammen mit einem Experten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main jährlich mindestens eine Schulung zum Thema „Pass- und Urkundenfälschungen“ an. Darüber hinaus wurden die Beschäftigten im Ankunftszentrum Rahlstedt im Jahr 2017 in mehreren Terminen von der Bundespolizei zum Thema Dokumentenerkennung geschult. Auch in den durchgeführten ausländerrechtlichen Grundschulungen wird das Erkennen von Ausweisfälschungen thematisiert. In der Akademie der Polizei Hamburg wird in der Ausbildung im Laufbahnabschnitt (LA) I und im Studium des LA II auf unterschiedliche Aspekte von Dokumentenfälschungen eingegangen. Die Ausbildung von Urkunden-Sachverständigen (Druck- Ingenieure) des Landeskriminalamts (LKA 36) erfolgt durch entsprechende Sachverständige und beinhaltet unter anderem Hospitationen in vergleichbaren Dienststellen anderer Länder. Für neu eingestellte Sachverständige (Druck-Ingenieure) beim LKA 36 ist eine drei- bis fünfjährige Ausbildung vorgeschrieben, die eine zweijährige Einarbeitung in der Dienststelle und eine anschließende modulare Ausbildung mit Prüfungen beim Bundeskriminalamt vorsieht. Zudem nehmen Sachverständige (Druck- Ingenieure) regelmäßig an bundesweiten Symposien und Ringversuchen teil. Darüber hinaus siehe Drs. 21/15674. 6. Welche zukünftigen Maßnahmen sind bereits durch den Senat geplant, um gegen Dokumentenfälschung beziehungsweise -missbrauch effektiv vorgehen zu können? Das Vorgehen zur Dokumentenprüfung unter Zuhilfenahme von technischem Equipment wird laufend überprüft und an bestehende Möglichkeiten und Erkenntnisse angepasst. Daneben finden Beratungen auf Bund/Länder-Ebene statt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.