BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16501 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 12.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Verschwundene Dienstsiegel in Hamburgs Bezirksämtern Wenn Schriftstücke zu beglaubigen sind oder besondere Bedeutung verliehen werden soll, werden diese mit einem Dienstsiegel „gesiegelt“. Im Rechtsverkehr wird einem solchen Siegel eine beachtliche Bedeutung beigemessen , weshalb der Missbrauch und Diebstahl besonders negative Auswirkungen haben kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Dienstsiegel werden in den einzelnen Bezirksämtern geführt? Bezirksamt Anzahl Dienstsiegel Hamburg-Mitte 323 Altona 145 Eimsbüttel 186 Hamburg-Nord 195 Wandsbek 294 Bergedorf 98 Harburg 151 2. Wie viele Dienstsiegel wurden 2016, 2017, 2018 und bisher 2019 bei den unter Nummer 1 aufgeführten Stellen jeweils für ungültig erklärt? a) Wegen weggefallenem Bedarf? Bezirksamt 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte 2 Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1 1 1 b) Wegen Unbrauchbarkeit? Bezirksamt 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte 3 5 3 1 Altona 2 1 Eimsbüttel 4 3 2 Hamburg-Nord Wandsbek 9 Bergedorf 1 2 1 Harburg 1 Drucksache 21/16501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Wegen Verlusts (insbesondere Diebstahl)? Bezirksamt 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte 1 1 Altona Eimsbüttel 1 Hamburg-Nord 1 Wandsbek Bergedorf Harburg d) Wegen Missbrauchs? Bezirksamt 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord 1 1) Wandsbek Bergedorf Harburg 1) Das Dienstsiegel selbst wurde nicht missbräuchlich verwendet, jedoch ist ein dem Siegel nachempfundener Aufdruck auf einem Dokument verwendet worden. 3. Welche Maßnahmen – insbesondere gegen einzelne Mitarbeiter der Bezirksämter – wurden in den einzelnen Fällen ergriffen? Gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden keine Maßnahmen ergriffen. Im Übrigen sind nach jedem Verlust die Gründe zu ermitteln, um zu prüfen, ob Strafanzeige zu erstatten oder disziplinarrechtlich einzuschreiten ist sowie um sicherzustellen , dass hinreichend sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Umgang und Aufbewahrung der Dienstsiegel ausreichend unterrichtet sind; diese Maßnahmen werden jedoch nicht zentral erfasst. 4. Wie viele Dienstsiegel sind nach der Erklärung für ungültig wieder aufgefunden worden? Zwei. 5. In wie vielen Fällen wurde festgestellt, dass ein für ungültig erklärtes Dienstsiegel missbräuchlich verwendet wurde? In keinem Fall.