BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16502 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 12.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Was wird aus dem chinesischen Zentrum an der Rothenbaumchaussee ? Seit zehn Jahren besteht an der Feldbrunnenstraße, direkt hinter dem ehemaligen Völkerkundemuseum – dem nunmehrigen MARKK –, das chinesische Zentrum „Yu Garden“. Während im „Hamburger Abendblatt“ vom 6. April 2018 noch von einer Renovierung des Teehauses berichtet wurde, verhängen auch knapp ein Jahr später Absperrbänder den Zugang zum Grundstück. In Anbetracht dessen, dass das Zentrum der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Partnerstadt Schanghai zur Verfügung gestellt worden war, wirft der desolate Zustand des Areals ein schlechtes Licht auf die zuständigen Behörden und Ämter unserer Stadt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Grundstück Feldbrunnenstraße 67 befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Für das Grundstück besteht ein Erbbaurechtsvertrag , der eine Nutzung als Kulturzentrum für die touristische und kulturelle Kooperation zwischen Hamburg und Shanghai sowie den Betrieb eines chinesischen Restaurants vorsieht. Zuständig für Vermarktung, Instandhaltung und den Betrieb der Flächen ist die Erbbaurechtsnehmerin. Im Übrigen siehe Drs. 18/5584. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In wessen Verwaltungsvermögen befindet sich das chinesische Zentrum ? 2. Welche Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg sind in welchem Umfang zuständig für Vermarktung, Instandhaltung und Betrieb der Flächen? 3. Falls tatsächlich Renovierungsarbeiten stattfinden sollten: a. Wann ist nach Kenntnis der zuständigen Behörden und Ämter mit dem Abschluss dieser Maßnahmen zu rechnen? b. Welche Kosten entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Renovierung des Gebäudes? 4. Welchen Plan verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Zugänglichmachung des chinesischen Zentrums für die Öffentlichkeit ? 5. Medienberichten zufolge kamen die für den Bau des Zentrums verwendeten Materialien direkt aus China, auch am Baustil schlägt sich der chinesische Einfluss nieder. Wann fand eine behördliche Abnahme des Bauwerks statt und welcher Nutzung dient das chinesische Zentrum? Drucksache 21/16502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Wiedereröffnung erfolgt durch die Erbbaurechtsnehmerin. Die Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen, der FHH sind dadurch keine Kosten entstanden. Bauaufsichtlich genehmigt wurden seinerzeit folgende Nutzungen: Restaurant, Teehaus, Multifunktionssaal für kulturelle und gastronomische Zwecke, Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Seminarräume. Eine Abnahme seitens der Bauaufsicht ist in der Hamburgischen Bauordnung nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .