BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16504 21. Wahlperiode 19.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 12.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Flagge zeigen – 10. März – Gedenktag des tibetischen Volksaufstandes (II) Tibet, eine Region im Nordbereich des Himalaya, wurde nach wechselvoller Geschichte in den Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts von bewaffneten chinesischen Streitkräften besetzt und anschließend in die Volksrepublik China als Autonomes Gebiet Tibet eingegliedert. Dieser Schritt erfolgte nach einer 40-jährigen Periode der tibetischen Unabhängigkeit, die allerdings völkerrechtlich umstritten ist. Am 10. März 1959 brach in Lhasa ein Volksaufstand gegen die chinesische Zentralregierung aus, der bis zum 21.März 1959 von den Roten Garden des kommunistischen chinesischen Regimes blutig niedergeschlagen wurde. Schätzungen gehen von über 80 000 Todesopfern während der Kämpfe, des Beschusses der Residenz des Dalai Lama, der tibetischen Hauptklöster und durch die anschließende Hinrichtungswelle der Kommunisten an Mönchen und Widerstandskämpfern aus. Seit 1996 gibt es die Aktion „Flagge zeigen für Tibet“. Städte, Gemeinden und Bürger, Unternehmen und Organisationen sind hier aufgerufen, anlässlich des Gedenktages am 10. März zum Volksaufstand in Tibet als Zeichen der friedlichen Solidarität mit dem tibetischen Volk die tibetische Flagge zu hissen. In jedem Jahr steht die Aktion unter einer anderen Schirmherrschaft. Im Jahr 2014 zum Beispiel war Dr. Henning Scherf, ehemaliger Präsident des Bremischen Senates und Bürgermeister Bremens a.D., Schirmherr der Aktion, an der sich jeweils über 100 Städte und Gemeinden beteiligen. In der Antwort zu Drs. 21/84121 vom März 2017 hat der Senat gesagt, dass sich der Senat oder die Hamburger Bezirke in der Vergangenheit an dieser Aktion beteiligt hätten. Im Jahr 2019 haben sich über 3952 Städte, Gemeinden und Kreise in ganz Deutschland daran beteiligt. Deswegen halte ich es für angemessen, diese Anfrage erneut zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat sich der Senat beziehungsweise hat Hamburg sich an der Aktion „Flagge zeigen für Tibet“ beteiligt? 1 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/57124/flagge_zeigen_10_maerz_ gedenktag_des_tibetischen_volksaufstandes.pdf. 2 https://www.tibet-initiative.de/mitmachen/kampagnen/flagge-zeigen-fuer-tibet-2019/. Drucksache 21/16504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, in welcher Form? Nein. 2. Hat der Senat sich mittlerweile damit befasst, ob er die Absicht hat, sich in Zukunft an dieser Aktion zu beteiligen? Falls nicht, welche Gründe führen zu dieser ablehnenden Haltung? Nein. Im Übrigen korrespondiert dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. 3. Haben sich einzelne Hamburger Bezirke an dieser Aktion beteiligt? Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich andere Institutionen auf dem Gebiet der Hansestadt an dieser Aktion beteiligt haben? Die Bezirksämter haben sich ebenso wie die Fachbehörden nicht an der Aktion beteiligt . Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Schulen sich eigenständig an der Aktion beteiligt haben könnten. Nach Kenntnis der Behörde für Inneres und Sport hat der Verein der Tibeter in Deutschland e.V. am 10. März 2019 einen angemeldeten Aufzug mit dem Tenor „Tag der tibetischen Flagge!“ durchgeführt. Im Übrigen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.