BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1651 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandbremse auf der „Letzten Meile“ – Was tut der Senat, um schnelles Internet auch zum Endverbraucher zu bringen? Nach wie vor mangelt es in unserer Stadt am flächendeckenden Zugang zu Breitband-Internetanschlüssen. Bislang standen dabei hauptsächlich der Ausbau der Hauptleitungen und das Verlegen der hierfür notwendigen großen Glasfaserkabel im Fokus. Vernachlässigt wurde jedoch das kleinteiligere Problem der Anbindung der Haushalte an diese Hauptleitungen. Selbst wenn die Verteilerkästen auf unseren Straßen mit neusten Technologien ausgestattet und angebunden sind, müssen die einzelnen Haushalte noch mit diesen Knotenpunkten verbunden werden. Die Bandbreite, die schließlich beim einzelnen Haushalt ankommt, hängt vereinfacht von zwei Variablen ab: Der Art des verbauten Kabels und der Distanz zwischen Verteilerkasten und Telefonbuchse. In Hamburg ist diese Verbindung vielerorts noch durch historische Kupferleitungen gelöst. Selbst wenn der Verteilerkasten schon mit der Fähigkeit zum sogenannten Vectoring oder VDSL ausgestattet ist, sind Bandbreiten von 100 Mbit/s nur bis circa 500 m Distanz zu erreichen. Bei Verwendung des kommenden Standards G.fast sind die deutlich höheren Bandbreiten sogar nur noch bis zu einer Distanz von ungefähr 100 m zum Verteiler zu erreichen. Grund hierfür ist die physische Limitierung der Leitfähigkeit der verbauten Kupferkabel. Die Bundesnetzagentur hat dieses Problem erkannt und die Telekom als Eigentümerin der Verteilerkästen und Verbindungskabel dazu verpflichtet, das Verteilernetz zu verdichten. Wenn künftig maximale Bandbreiten von 30 Mbit/s beim Endverbraucher zu erwarten sind, muss ein neuer Verteilerkasten gebaut werden, um die Distanz zu verkürzen. In Hamburg ist dieser Ausbau jedoch anscheinend noch lange nicht flächendeckend erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Seit der Postreform werden nach Artikel 87 f Grundgesetz Telekommunikationsdienstleistungen durch private Unternehmen erbracht. Die Zuständigkeit für Telekommunikation liegt weiterhin beim Bund. Wenn der Bund Breitbandausbauziele ausruft, die privatwirtschaftlich rentabel nicht zu erreichen sind, ist es gegebenenfalls Aufgabe des Bundes, die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Die Internetversorgung Hamburgs ist nicht von einem einzigen Netz beziehungsweise der Netzstruktur eines einzelnen Netzanbieters abhängig. Nach Angaben des TÜV Rheinland von Mitte 2015 können in Hamburg bereits 97,4 Prozent der Haushalte mit 30 Mbit/s und 94,4 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s angeschlossen werden. In großen Teilen Hamburgs sind bereits Anschlüsse mit 100 Mbit/s verfügbar. Verblei- Drucksache 21/1651 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bende Defizite in dünn besiedelten Gebieten beruhen darauf, dass sich der Ausbau dort nicht lohnt. Das heißt ohne finanzielle Förderung wird dort auch nicht ausgebaut. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat eine umfassende Strategie beziehungsweise ein konkretes Programm, um den Breitbandausbau in Hamburg sukzessive voranzubringen ? 2. Welche Initiativen hat der Senat seit 2011 initiiert, um den Breitbandausbau in Hamburg voranzubringen? Bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen detailliert beantworten. Erst Anfang 2015 haben sich Bund und Länder auf eine Verteilung der Erlöse aus der Digitalen Dividende II geeinigt und damit eine Grundlage für die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus geschaffen. Die Höhe der hieraus auf Hamburg entfallenden Mittel ist erst seit Ende Juni 2015 bekannt. Erst seitdem besteht eine realistische Grundlage für die Entwicklung umsetzbarer Strategien, Programme und Initiativen. Zum aktuellen Sachstand und Vorgehen siehe Antwort zu 6. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Verfügt der Senat über ein Breitband-Monitoring, um die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und notwendige Handlungen rechtzeitig anzustoßen ? Die Zuständigkeit des Bundes für Telekommunikation umfasst auch ein BreitbandMonitoring . Anhand des vom Bund geschaffenen Breitbandatlas bestehen ein nach verschiedenen Bandbreiten aufschlüsselbarer Überblick über die Entwicklung der Versorgung des Hamburger Staatsgebietes und gleichzeitig ein Anhaltspunkt, in welchen Gebieten ein Ausbau ohne Förderung nicht stattfindet. 4. In welchen Hamburger Stadtteilen kann die von der BNetzA vorgegebene Bandbreite von 30 Mbit/s beim Endkunden nicht flächendeckend erreicht werden? Welche Quartiere beziehungsweise Straßen sind besonders betroffen? Bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen detailliert beantworten. Aus dem Breitbandatlas ergeben sich entsprechende Versorgungslücken in folgenden Bereichen:  Cranz (Harburg),  Grenzbereiche in Hausbruch (Harburg),  weite Teile der Vier- und Marschlande (Bergedorf),  Moorwerder (Hamburg-Mitte),  hauptsächlich gewerblich genutzte Teile von Billbrook (Hamburg-Mitte) und Billwerder (Bergedorf),  einige Straßen am Altonaer Volkspark zwischen Bahrenfeld (Altona) und Stellingen (Eimsbüttel),  einige Randgebiete von Rissen und Sülldorf (Altona),  einige an das Flughafengebiet angrenzende Straßen in Niendorf (Eimsbüttel) und Groß Borstel (Hamburg-Nord),  nördliches Ende der Glashütter Landstraße in Hummelsbüttel (Wandsbek),  einige Straßen in Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt und Wohldorf-Ohlstedt (Wandsbek),  Gebiete zwischen Volksdorf, Sasel und Farmsen-Berne (Wandsbek) in denen erst zwischen 75 und 95 Prozent der Haushalte mit mindestens 30 MBit/s anschließbar sind. Eine randscharfe und auch straßengenaue Erhebung ist Teil der Aufgaben, die einem Dienstleister übertragen werden. Siehe dazu Antwort zu 6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1651 3 5. Wann soll der Anweisung der BNetzA nachgekommen werden und das Verteilernetz in der Art ausgebaut werden, dass diese Bandbreite bei allen Haushalten ankommt? Eine derartige Anweisung ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Die Stadt wäre auch nicht deren Adressat. Eine Auskunft der hierzu befragten Bundesnetzagentur liegt bisher nicht vor. Die Deutsche Telekom, deren Netzstrukturen gegebenenfalls betroffen wären, hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es eine solche Anweisung nicht gibt. Die Deutsche Telekom werde aber im sogenannten Eigenausbau ihr Netz weiter ausbauen und in Hamburg bis Ende 2016 alle heutigen VDSL-Verteiler mit Vectoring ausstatten. 6. Welche Pläne gibt es, auch diesen Teil des Breitbandausbaus mit den Mitteln aus der Versteigerung der LTE-Frequenzen zu unterstützen? Die vom Bund für Breitbandausbau und Digitalisierungsprojekte zur Verfügung gestellten Mittel sollen zum größten Teil für den Breitbandausbau in bisher nicht ausreichend versorgten Gebieten verwendet werden. Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachverfolgung der hierfür erforderlichen Verfahren wird nach einem Auswahlverfahren , das in den nächsten Tagen gestartet wird, ein Dienstleister beauftragt. Dieser soll die unterversorgten Gebiete randscharf identifizieren, eine effiziente Ausbaureihenfolge vorschlagen, einen Zeitplan vorlegen und dann das beziehungsweise die für die Förderung von Breitbandausbaumaßnahmen insbesondere durch EU-Recht vorgegebene (n) Verfahren durchführen. Dabei wird in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt , welcher Provider das jeweilige Gebiet für den geringsten Zuschuss ausbaut. Insofern steht auch erst am Ende des jeweiligen Verfahrens fest, welcher Anbieter mit welcher Netzstruktur den Zuschlag erhält und welche konkrete Zuschusshöhe für das jeweilige Gebiet erforderlich ist. 7. Die Bundesregierung strebt mit der digitalen Agenda an, eine flächendeckende Versorgung der Haushalte mit 50-Mbit-Anschlussen zu realisieren . Was plant der Senat, um dieses Ziel zu erreichen? Bis wann will der Senat die Ziele der Digitalen Agenda erfüllen? Siehe Antwort zu 6. Ziel ist es, mit den vom Bund bereitgestellten Mitteln Versorgungslücken effizient zu schließen und sich den 100 Prozent weiter anzunähern. Die Maßnahmen sollen möglichst im Jahr 2018 abgeschlossen, zumindest aber in Gang gesetzt werden.