BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1652 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum kann Hamburg keine langfristigen Anleihen mehr platzieren? In einer Protokollerklärung der Finanzbehörde an den Haushaltsausschuss zur Prognose der Zinsausgaben im laufenden Jahr heißt es: „Die durchschnittliche Laufzeit der Aufnahmen lag im ersten Halbjahr 2015 bei rd. 7 Jahren. Es wird angestrebt, die Laufzeiten zu erhöhen, soweit dies am Markt umsetzbar ist“ (siehe Drs. 21/1536). Diese Aussage lässt darauf schließen, dass zuletzt die gewünschten längeren Laufzeiten nicht am Markt platzierbar waren. Hierauf deuten auch mehrere Presseartikel hin (zum Beispiel „Länderbonds auf der Verliererstraße, Investoren verärgert über gescheiterte Anleihe-Deals – Kopfloses Vorgehen statt langfristiger Strategie“ in der „Börsen-Zeitung“ vom 22.05.2015). Ich frage den Senat: Refinanzierungen über Anleihen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind grundsätzlich davon abhängig, dass die entsprechenden Laufzeiten am Markt platzierbar sind. Die vom Fragesteller aus der Protokollerklärung abgeleitete Schlussfolgerung ist insofern unzutreffend. Die zuständige Behörde stellt eine langfristige Refinanzierung sicher und wählt die konkreten Laufzeiten in Abhängigkeit von der künftigen Tilgungsstruktur sowie der aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann genau hat Hamburg seit Anfang 2014 jeweils zu welchen Zinskonditionen , mit welchem Volumen und mit welchen Laufzeiten Anleihen aufgelegt (inklusive Länderjumbos)? Siehe Anlage. 2. In welchem Umfang konnten die Anleihevolumina jeweils bei welchen Investorengruppen am Kapitalmarkt platziert werden? Als Investoren kommen insbesondere (Zentral-)Banken, Versicherungen, Pensionsund Investmentfonds sowie Sparkassen in Frage. Die Anleihen werden von (Konsortial -)Banken übernommen, im Zuge der Emission direkt (Primärmarkt) oder zu einem späteren Zeitpunkt (Sekundärmarkt) an Investoren weiterverkauft oder von den Banken in ihren Eigenbestand übernommen. Die jeweiligen Volumina sind nicht Bestandteil einer offiziellen Dokumentation gegenüber der FHH. 3. Aus welchen Gründen im Einzelnen konnten seit wann keine längeren Laufzeiten am Markt umgesetzt werden? Entfällt (siehe Antworten zu 1. und 5.). Drucksache 21/1652 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Planungen gab es in der zuständigen Fachbehörde jeweils zu welchem Zeitpunkt für das in den Jahren 2014 und 2015 zu emittierende Anleihevolumen? Das Anleihevolumen ergibt sich im Wesentlichen aus der Kreditermächtigung gemäß Drs. 20/13000 beziehungsweise Drs. 20/4578. Andere Kreditinstrumente betragen 2014 und voraussichtlich auch 2015 maximal 10 Prozent des Kreditvolumens. 5. Wurden seit Anfang 2014 geplante Anleiheemissionen abgesagt, geplante Anleihevolumina oder geplante Anleihelaufzeiten reduziert? Wenn ja, jeweils wann und aus welchen Gründen? Nein. 6. Wie beurteilen der Senat oder die zuständige Fachbehörde den Erfolg der Anleiheplatzierungen von Hamburg am Kapitalmarkt seit Anfang 2014? Als gut. 7. Wie beurteilen der Senat oder die zuständige Fachbehörde derzeit das Marktumfeld für die Platzierung langfristiger Anleihen der Bundesländer? Unter anderem aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus sowie einer möglichen Zinswende in den USA ist das aktuelle Marktumfeld volatil, sodass verallgemeinernde Aussagen hierzu nicht getroffen werden können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1652 3 Anlage Emission von Landesschatzanweisungen 2014 und 2015 (Stand 23.09.2015) Valuta Emittent Nominalvolumen in € LaufZinskupon (in %)* zeit (in Jahren , gerundet ) 29.01.2014 Länderjumbo 44 (Anteil FHH) 175.000.000 € 7 1,500 06.02.2014 FHH 250.000.000 € 5 3ME 13.02.2014 FHH 300.000.000 € 6 3ME+0,1 27.02.2014 FHH 500.000.000 € 10 1,875 10.04.2014 FHH 250.000.000 € 2 3 ME 14.05.2014 Länderjumbo 45(Anteil FHH) 175.000.000 € 10 1,750 18.06.2014 FHH 500.000.000 € 7 1,000 14.08.2014 FHH 300.000.000 € 7 1,000 18.09.2014 FHH 250.000.000 € 2 3ME-0,05 30.09.2014 Länderjumbo 46 (Anteil FHH) 125.000.000 € 10 1,125 22.10.2014 FHH 50.000.000 € 10 1,000 26.11.2014 Länderjumbo 46 Aufstockung 31.250.000 € 10 1,125 20.01.2015 FHH 250.000.000 € 7 0,375 05.02.2015 Länderjumbo 47 (Anteil FHH) 262.500.000 € 10 0,500 12.02.2015 FHH 400.000.000 € 7 0,375 01.04.2015 FHH 500.000.000 € 10 0,375 30.04.2015 FHH 400.000.000 € 2 0,000 10.06.2015 FHH 100.000.000 € 2 0,000 23.06.2015 Länderjumbo 48 (Anteil FHH) 150.000.000 € 5 0,375 28.07.2015 FHH 200.000.000 € 10 3ME+0,25 26.08.2015 FHH 200.000.000 € 10 6ME+0,15 08.09.2015 FHH 100.000.000 € 10 1,016 *3ME: 3-Monats-Euribor, 6ME: 6-MonatsEuribor