BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16532 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Einstellungsoffensive für Angestellte im Polizeidienst – Was hat sich getan und welche zukünftige Personalentwicklung ist zu erwarten? Seit dem Jahr 2017 ist es die Absicht des Senats, zusätzliche Angestellte im Polizeidienst (AiP) einzustellen und somit die Polizeibeamten im Vollzug zu entlasten. Im Juli 2018 kündigte Senator Grote an, bis zum Jahr 2020 weitere 100 AiP- Stellen für zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Sinn und Zweck ist es, den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten. Diese Aufgaben sollen neben den „klassischen“ Tätigkeiten im ruhenden Verkehr auch die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr, wie zum Beispiel Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern, Geschwindigkeitsüberwachung in 30er-Zonen, aber auch Lärmbelästigung, freilaufende Hunde, Alkoholkonsum auf Spielplätzen und anderes mehr, beinhalten. Dies vorangestellt frage ich den Senat: 1. a) Wie viele Stellen waren zum Zeitpunkt 01.01.2017 als Stellen für AiP eingerichtet? 393 Stellen. b) Wie viele Stellen waren davon zum Zeitpunkt 01.01.2017 unbesetzt ? 85,46 Stellen. c) Wie viele Stellen für AiP sind gegenwärtig unbesetzt? Zum Stichtag 1. März 2019 33,22 Stellen. 2. Wie viele Ausbildungslehrgänge für AiP wurden seit dem 01.01.2017 eingestellt? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 01.01.2017 auflisten. 3. a) Wie viele Stellen waren pro Ausbildungslehrgang für AiP eingeplant ? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 01.01.2017 auflisten. b) Wie viele Stellen konnten pro Ausbildungslehrgang tatsächlich besetzt werden? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 01.01.2017 auflisten. Im erfragten Zeitraum wurden insgesamt acht Ausbildungslehrgänge eingestellt. Drucksache 21/16532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Daten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Einstellungsdatum Anzahl ausge-schriebene Stellen Eingestellte Angestellte im Polizeidienst (AiP) 01.01.2017 28 29 01.04.2017 28 26 01.08.2017 28 22 01.12.2017 28 25 01.04.2018 28 24 01.06.2018 28 15 01.09.2018 28 13 01.01.2019 28 25 Gesamt 224 179 4. Wie viele AiP sind während der Ausbildungslehrgänge wieder aus dem jeweiligen Lehrgang ausgeschieden und was waren die Gründe dafür? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 01.01.2017 auflisten und die jeweiligen Gründe dafür nennen. Der Polizei ist lediglich bekannt, ob eine Kündigung aufgrund eines arbeitsrechtlichen Hintergrundes seitens der Personalabteilung der Polizei erfolgte oder der Beschäftigte selbst gekündigt beziehungsweise um einen Auflösungsvertrag gebeten hat. Die Kündigungsgründe der Beschäftigten sind der Polizei in vielen Fällen nicht bekannt. Einstellungsdatum Anzahl der AiP, die aus dem Lehrgang ausgeschieden sind davon Kündigung aus arbeitsrechtlichem Hintergrund 01.01.2017 - - 01.04.2017 - - 01.08.2017 1 1 01.12.2017 - - 01.04.2018 - - 01.06.2018 - - 01.09.2018 1 - 01.01.2019 2 - 5. Wie viele Ausbildungslehrgänge für AiP mit den jeweils geplanten Einstellungszahlen je Lehrgang sind bis zum Jahr 2020 vorgesehen? Bitte nach dem Monat der Einstellungen bis einschließlich 2020 auflisten. In 2019 sind drei Ausbildungslehrgänge für jeweils 28 AiP geplant; die Einstellungen sollen zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober erfolgen. Für 2020 sind weitere Lehrgänge geplant, die konkrete Planung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 6. Wie viele AiP sind seit dem 01.01.2017 aus der Polizei Hamburg ausgeschieden und was waren die Gründe dafür? Bitte auflisten nach: - Ruhestand, - Kündigung, - Auflösungsvertrag, - Ver- beziehungsweise Umsetzung in andere Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, - Wechsel in die Privatwirtschaft, - Verstorben, - andere Gründe (bitte nennen). Die erfragten Daten sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16532 3 2017 2018 2019* gesamt Renteneintritt 5 6 2 13 Kündigung aus arbeitsrechtlichem Hintergrund 1 2 - 3 Kündigung/Auflösungsvertrag auf Antrag des Beschäftigten 6 10 2 18 Ver- bzw. Umsetzung in andere Ämter/andere Behörden der FHH 3 4 - 7 keine Entfristung des Arbeitsvertrages - 3 - 3 verstorben 1 1 - 2 ausgeschiedene AiP gesamt 16 26 4 46 * Stichtag 1. März 2019 7. Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der AiP in Bezug auf ihre Verwendung als/bei - Objektschützer? - Überwachung des ruhenden Verkehrs? - Gefangenentransport bei der Polizei Hamburg? - früheren Aufgaben des Bezirklichen Ordnungsdienstes – BOD (bitte nennen)? Für die Bereiche Objektschutz sowie Überwachung des ruhenden Verkehrs, inklusive des zentralen Verkehrsordnungsdienstes, beläuft sich der aktuelle Stellenanteil zusammen auf 250,31. Eine differenzierte Darstellung der Bereiche Objektschutz und ruhender Verkehr ist nicht darstellbar, da sie einer gemeinsamen Dienststelle zugeordnet sind. Hinzu kommen 66,83 Stellen im Bereich des örtlichen Verkehrsordnungsdienstes an den Polizeikommissariaten. Im Bereich Gefangenentransporte und im Bereich der früheren Aufgaben des Bezirklichen Ordnungsdienstes werden derzeit keine AiP eingesetzt. 8. Wie werden sich bis zum Jahr 2020 die Stellen der AiP in Bezug auf ihre Verwendung als/bei - Objektschützer, - Überwachung des ruhenden Verkehrs, - Gefangenentransport bei der Polizei Hamburg, - früheren Aufgaben des Bezirklichen Ordnungsdienstes - BOD (bitte nennen) verteilen? Bitte auflisten jeweils zum Datum 01.01. und 01.07. der Jahre 2019 und 2020. Die Planungen diesbezüglich sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Gefangenentransporte ist der Einsatz von AiP nicht geplant, siehe auch Antwort zu 7. Für Aufgaben der örtlichen Präsenz soll bis zur Mitte des Jahres 2019 ein Bestand von bis zu 20 AiP, bis Ende des Jahres 2019 von 40 AiP eingerichtet werden, der weitere Aufbau auf insgesamt 100 AiP ist dann kontinuierlich im Jahr 2020 vorgesehen. 9. Welche weiteren Tätigkeiten sind zukünftig für die AiP vorgesehen? Bitte einzeln nach Tätigkeitsfeld aufführen. Die nach derzeitigem Planungsstand im Sinne der Fragestellung vorgesehenen Aufgaben umfassen beispielhaft nachstehende Tätigkeitsfelder: - allgemeine Präsenzmaßnahmen, - Verfolgung festgelegter Verstöße im fließenden Verkehr wie Rotlichtverstöße durch Fußgänger/Fahrradfahrer, Fahren in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen und entgegengesetzt der Fahrtrichtung durch Fahrradfahrer, Drucksache 21/16532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo-30-Schutzbereichen sowie weitere Verkehrskontrollmaßnahmen , - Verfolgung und Ahndung von Verstößen gemäß des Verwarnungsgeldkataloges für geringfügige Ordnungswidrigkeiten mit Ahndungszuständigkeit bei der Polizei, - Verfolgung von Verstößen gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung (zum Beispiel ungenehmigtes Abstellen von Fahrzeugen auf Rasenflächen in Parkanlagen, freilaufende Hunde, Zelten, Erzeugen von Lärm durch Abspielen von Geräten und so weiter), - Verfolgung von Verstößen gegen Sondernutzungs- und Gewerbevorschriften (zum Beispiel ungenehmigte Stände, sogenannte fliegende Händler bei Veranstaltungen , Erweiterung von Gastronomieaußennutzungen ohne Genehmigung, Verstöße gegen Konzessionsbedingungen wie zum Beispiel laute Musik, Verstöße gegen die allgemeinen Öffnungszeiten, ungenehmigtes Aufstellen von Wahlplakaten, Werbe- und Stellschildern), - Verfolgung von Verstößen gegen das Glasflaschenverbot, - unzulässige Abfallentsorgung (Schrottfahrräder, Schrottautos, unzulässige Müllentsorgung an Wegrändern, aber auch das einfache Wegwerfen von Müll durch Passanten), in Ergänzung zu den bestehenden und Hamburg weit originär zuständigen „Waste Watcher“, - Verfolgung von Verstößen gegen das Wegegesetz und das Gesetz zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen durch Urinieren und Verrichten der Notdurft außerhalb dafür vorgesehener Anlagen, - Überwachung von Spielplätzen (kein Aufenthalt von Erwachsenen ohne Kinder, kein Alkoholkonsum auf Spielplätzen, keine freilaufenden Hunde, kein Hinterlassen von Müll/Abfall), - Verfolgung von Verstößen gegen die Hundeverordnung, in Ergänzung zu dem bestehenden und Hamburg weit originär zuständigen Hundekontrolldienst, - Verfolgung sonstiger Verstöße (zum Beispiel ungenehmigtes Fällen von Bäumen, Nichtnachkommen der Wegereinigungspflichten, Verstoß gegen das Streusalzverbot , Nichtnachkommen der Pflichten, Wege freizuhalten durch Rückschnitte von Sträuchern/Hecken, ungenehmigtes Verbrennen von Gartenabfällen, Ruhestörungen durch Arbeiten oder lautes Musikhören im öffentlichen Raum, dauerhaftes Campieren/Nächtigen in Pkws/Lkws und so weiter), - Melden von Mängeln im öffentlichen Raum (zum Beispiel Gehwegschäden, beschädigte Bänke, beschädigte Verkehrszeichen und so weiter), - Meldung unbefugt abgestellter Pkws im öffentlichen Raum, - Begleitung von Großraum-und Schwertransporten, - Zwangsentstempelung von Fahrzeugen, - Maßnahmen zur Seuchenprävention (zum Beispiel Vogelgrippe), - Erfüllung von Personalabforderungen für andere Dienststellen- 10. Wie viele Stellen sind für diese zukünftigen Tätigkeiten gegebenenfalls vorgesehen? Bitte auflisten jeweils zum Datum 01.01. und 01.07. der Jahre 2019 und 2020. Siehe Antwort zu 8.