BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16533 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Hamburger Klimaplans 2016 berieten die Ausschüsse für Umwelt und Energie und für Haushalt der Hamburgischen Bürgerschaft über den Hamburger Klimaplan (Drs. 21/2521). Die Bürgerschaft nahm im April 2016 Kenntnis. Der Klimaplan beschreibt eine Langzeitperspektive für die notwendige CO2-Reduktion bis 2050 und stellt Ziele und Handlungsansätze in einem Aktionsplan 2020/2030 vor. Nun soll der Hamburger Klimaplan fortgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Insbesondere zur Beantwortung der Fragen 6. und 7. war eine Beteiligung sämtlicher öffentlicher Unternehmen notwendig. Die diesen Fragestellungen zugrunde liegenden Daten werden teilweise durch die Unternehmen statistisch nicht erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eine angemessene Qualitätssicherung der zusammengestellten Daten nicht möglich war. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der öffentlichen Unternehmen wie folgt: 1. Bis Ende 2017 sollten laut Klimaplan für stadteigene Immobilien Sanierungskonzepte und -fahrpläne aufgestellt werden. Wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand aus und für wie viele der betreffenden Gebäude liegen solche Konzepte und Fahrpläne mittlerweile vor? Bitte in Prozentanteilen und absoluten Zahlen angeben. Zurzeit werden die zur Erarbeitung von Sanierungskonzepten und -fahrplänen notwendigen strukturellen Voraussetzungen bei den betroffenen Behörden und Realisierungsträgern geschaffen. Nach Abschluss dieser Vorbereitungsphase und der Aktivierung der dafür notwendigen Ressourcen und eines angemessenen Planungszeitraums für das infrage kommende Immobilienportfolio kann über erste Ergebnisse berichtet werden. Der Abbau des Sanierungsstaus an Schulimmobilien gemäß Drs. 20/5317 ist voraussichtlich im Jahr 2027 weitestgehend abgeschlossen. Die dem Modell zugrunde liegende Bewertung der Gebäude nach Zustandsklassen (Schulnoten 1 bis 6) dokumentiert eine Verbesserung der durchschnittlichen Gebäudeklasse von rund 3,5 im Jahr 2013 auf aktuell rund 2,9 Ende 2018. Für alle Schulstandorte und Gebäude existiert eine Sanierungsplanung, die sukzessiv in Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung fortgeschrieben und umgesetzt wird. 2. Bei der Verabschiedung des Klimaplans wurden insgesamt 21 Klimamodellquartiere für ganz Hamburg genannt. 19 davon wurden 2009 identifiziert , zwei weitere kamen bis zur Vorlage der Drs. 21/2521 hinzu. Wie viele Klimamodellquartiere gibt es aktuell, wie sieht deren jeweiliger Drucksache 21/16533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Umsetzungsstand aus und wie viel CO2 konnte seit 2015 eingespart werden? Bitte jahrweise und nach Quartier aufgeschlüsselt angeben. Insgesamt gibt es derzeit 24 Klimamodellquartiere. Die CO2-Einsparung bei Klimamodellquartieren wird nicht ermittelt. Klimamodellquartier Umsetzungsstand zum 31.12.2018* Osterfeld, Sülldorf abgeschlossen Mitte Altona abgeschlossen Mittlerer Landweg abgeschlossen Südlich Brookdeich abgeschlossen Lohkoppelweg abgeschlossen Neuländer Straße (Neuland 23) abgeschlossen Ehemalige Röttiger Kaserne/ Fischbek abgeschlossen Harburger Schlossinsel/ Harburger Binnenhafen abgeschlossen Hausbruch 35 abgeschlossen Haulander Weg abgeschlossen Energiebunker Wilhelmsburg abgeschlossen Energiekonzept Neue Mitte Wilhelmsburg abgeschlossen Neue Hamburger Terrassen abgeschlossen Westliche Hafencity abgeschlossen Östliche Hafencity abgeschlossen Mümmelmannsberg abgeschlossen Am Weißenberg abgeschlossen Finkenau abgeschlossen Jenfelder Au abgeschlossen Tucholsky-Quartier nicht weitergeführt, da Schulfläche weiter benötigt wird Klimaschutzteilkonzept Billbrook abgeschlossen Untersuchung Niedertemperaturnetze ehem. Röttiger- Kaserne abgeschlossen Lurup-Osdorf in Planung Struenseequartier in Vorbereitung * Der Umsetzungsstand „abgeschlossen“ bezieht sich auf die Untersuchung im Zuge eines Klimamodellquartiers. 3. Laut Klimaplan von 2016 sollte ein Wärmekataster der Freien und Hansestadt Hamburg erstellt werden. Die Bürgerschaft hatte die dazu notwendige gesetzliche Änderung im August 2018 mit großer Mehrheit bei einigen Enthaltungen beschlossen. Liegt ein solches Kataster mittlerweile vor? a. Wenn ja, welche Kosten sind dafür angefallen und in welchen Bereichen der Hamburger Verwaltung kommt es zur Anwendung? b. Wenn nein, wie sieht der weitere Zeitplan zur Erstellung dieses Wärmekatasters aus? Das Wärmekataster liegt vor und ist seit August 2017 unter https://geoportalhamburg .de/waermekataster verfügbar. Für die Erstellung sind bisher Kosten in Höhe von rund 15 200 Euro angefallen. Innerhalb der Verwaltung dient das Kataster insbesondere der kommunalen Wärmeplanung in der zuständigen Fachbehörde. Es wird nach Bedarf zum Beispiel für Quartierskonzepte auch in den Bezirksämtern genutzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16533 3 4. Der Klimaplan betont zu Recht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, insbesondere bei der Sanierung, der energetischen Modernisierung und dem Neubau von öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es dabei, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Verbrauchswerten des Jahres 2008 zu reduzieren. Wie viel Energie konnte durch die Umsetzung dieses Einsparpfades eingespart werden? Bitte in Jahresschritten ab 2008 aufzeigen aufführen. Die Reduzierung des Energieverbrauchs ist eine zentrale Daueraufgabe beim Betrieb, der energetischen Sanierung und Modernisierung sowie dem Neubau von öffentlichen Gebäuden. Eine jahresweise Statistik des Energieverbrauchs seit 2008, die unter anderem alle signifikanten, teilweise volatilen Einfluss- beziehungsweise Änderungsfaktoren (zum Beispiel Unterschiede in Nutzung und Portfoliobestand) berücksichtigt, wird im Sinne eines sparsamen und gezielten Ressourceneinsatzes nicht geführt. Demgegenüber sind die absoluten Endenergieverbräuche aller Energieträger für einen annähernd vergleichbaren Portfoliobestand öffentlicher Gebäude im Energiebericht 20171 (Ausgabe November 2018) für die Jahre ab 2012 bis 2016 erläutert und in nachfolgender Tabelle vergleichend mit dem Energieverbrauch 2008 zusammengestellt : Jahr (2008) (Mio. kWh) 2012 (Mio. kWh) 2013 (Mio. kWh) 2014 (Mio. kWh) 2015 (Mio. kWh) 2016 (Mio. kWh) Energieträger Strom 338 352 350 358 369 407 Gas 615 559 569 492 498 538 Fernwärme 331 322 304 261 268 280 Summen 1 284 1 233 1 223 1 111 1 135 1 225 Abweichung zu 2008 (100%) -4% -5% -13% -12% -5% Aufgrund von erheblichen Unterschieden hinsichtlich Nutzungs-, Bestands- und Betriebsbedingungen sind die benannten Energieverbräuche aus 2008 kaum geeignet , Rückschlüsse auf die Höhe der durch energetische Sanierungen erfolgten Einsparungen des heutigen Gebäudebestands seriös abzuschätzen. Die genannten Zahlen dienen daher zunächst der Orientierung und Abschätzung der Größenordnung einer möglichen Einsparung. Die Energieverbräuche der Jahre 2017 und 2018 befinden sich noch in der statistische Aufbereitung und Auswertung. Es ist geplant, die Verbrauchsdaten im statistischen Energiebericht in 2019 zu veröffentlichen. 5. Mit dem Förderprogramm „Modernisierung von Mietwohnungen“ unterstützt der Senat die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Die Programmzahlen dafür sehen laut Klimaplan pro Jahr 3 000 Wohneinheiten im Programmsegment A und 600 im Programmsegment B vor. Wie viele Wohneinheiten konnten in den beiden Programmsegmenten im Zeitraum 2015 – 2018 tatsächlich gefördert werden und wie hoch ist die CO2-Einsparung jeweils pro Jahr? Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten (WE) im Förderprogramm „Modernisierung von Mietwohnungen“ in den Programmsegmenten A und B für den Zeitraum von 2015 bis 2018 sowie die daraus resultierende CO2-Einsparung ist der folgenden Übersicht 1 https://www.hamburg.de/contentblob/11985324/ 2a155a70ee5fb832b75c925ff3b84f16/data/d-energiebericht-2017.pdf. Drucksache 21/16533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zu entnehmen, dabei wird die CO2-Einsparung pro Jahr nicht getrennt nach Programmsegmenten erfasst: Förderjahr Programmsegment. A Programmsegment. B CO2-Einsparung gesamt 2015 1 796 WE 881 WE 4 819 t 2016 1 034 WE 794 WE 3 210 t 2017 1 119 WE 897 WE 3 648 t 2018 1 112 WE 731 WE 4 760 t 6. Zum Stand November 2015 waren in Hamburg in der Kernverwaltung, in Landesbetrieben und städtischen Gesellschaften 324 Elektrofahrzeuge im Einsatz, davon sind 306 reine Batteriefahrzeuge, 13 Plug-in Hybride und fünf Brennstoffzellenfahrzeuge. Wie ist der aktuelle Bestand an solchen Fahrzeugen aktuell? Aktueller Bestand elektrisch betriebener Fahrzeuge nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nummer 1 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) Antriebsart Anzahl reine Batterieelektrofahrzeuge 435 von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in Hybride) 158 Brennstoffzellenfahrzeuge 5 insgesamt 598 Quelle: Behörden und Bezirksämter (inklusive Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen mit direkter Mehrheitsbeteiligung), abgefragt am 18.März 2019. 7. Welche und wie viele reine Elektro- beziehungsweise Plug-in-Hybrid- Fahrzeuge wurden von der Stadt wieder verkauft beziehungsweise nach Ablauf von Leasingverträgen zurückgegeben und mit welcher Kilometerleistung während der Nutzung durch die Freie und Hansestadt Hamburg geschah dies? Antriebsart der verkauften bzw. zurückgegebenen elektrisch betriebenen Fahrzeuge nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nummer 1 EmoG Anzahl reine Batterieelektrofahrzeuge 110 von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 71 Quelle: Behörden und Bezirksämter (inklusive Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen mit direkter Mehrheitsbeteiligung), abgefragt am 18.März 2019. Beispielhafte Modelle für die verkauften beziehungsweise zurückgegebenen Fahrzeuge sind der VW Golf – eMobil, der Renault Zoe Intens R240, der Renault Kangoo - e-Mobil oder der Nissan Leaf – eMobil. Die Kilometerleistung während der Nutzung durch die Freie und Hansestadt Hamburg bei Verkauf beziehungsweise bei Rückgabe variierte dabei abhängig von der jeweiligen Nutzung zwischen wenigen tausend bis mehreren zehntausend Kilometern. Statistiken darüber werden in der Regel nicht geführt, eine manuelle Auswertung und Verifizierung von sämtlichen mit den einzelnen Fahrzeugen getätigten Fahrten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Laut Klimaplan soll der Anteil von Pkws mit emissionsfreien beziehungsweise emissionsarmen Antrieben an den jährlichen Neuzulassungen gesteigert werden. Konkret soll bis 2020 der Anteil von Fahrzeugen mit Hybrid und Plug-in-Hybrid-Antrieb auf 10 Prozent und der Anteil von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben (Batterie, Brennstoffzelle) auf 5 Prozent steigen. Wie hat sich Bestand an derartigen Fahrzeugen im Zeitraum 2015 – 2018 tatsächlich entwickelt und geht der Senat davon, dass die genannten Ziele bis 2020 zu erreichen sind? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16533 5 Nach Angaben des Landesbetriebs für Verkehr (LBV) hat sich der Bestand von Fahrzeugen mit lokal emissionsfreien Antrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge) und Hybridfahrzeugen (inklusive von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (Plug-in Hybrid)) wie folgt entwickelt: Übersicht der Entwicklung der Bestandszahlen von 2015 bis 2018 Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 reine Batterieelektrofahrzeuge 1 155 1 271 1 712 2 604 Hybridfahrzeuge 2 657 2 959 3 993 6 663 von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 279 522 1 137 1 708 Brennstoffzellenfahrzeuge 30 31 43 47 Seit Jahren verfolgt der Hamburger Senat eine ehrgeizige Strategie zur Förderung der Elektromobilität in Hamburg. Gegenwärtig nimmt Hamburg mit aktuell rund 900 öffentlich zugänglichen Ladepunkten eine Spitzenposition innerhalb der Metropolen der Bundesrepublik ein. Darüber hinaus werden sowohl eigene als auch Projekte Dritter zur Förderung der Elektromobilität in beträchtlichem Umfang durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) flankiert. Zum Gesamtpaket aller Maßnahmen siehe Drs. 21/15739. Bei der Umsetzung setzt die FHH gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern auf strategische Projekte mit größtmöglicher Hebelwirkung. Mit einer Prognose zur Zielerreichung der Neuzulassungsanteile bis zum Jahr 2020 hat sich der Senat nicht befasst. 9. Öffentliche Unternehmen sollten laut Klimaplan ihren Strombezug auf Ökoqualität umstellen. Wie viele der öffentlichen Unternehmen beziehen inzwischen tatsächlich Strom aus erneuerbaren Quellen? Bitte jahrweise ab 2015 auflisten. Die Anzahl der Öffentlichen Unternehmen mit Strombezug aus erneuerbaren Quellen hat sich seit 2015 wie folgt entwickelt: 2015 2016 2017 2018 34 36 39 41 10. Das Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz“ gilt weiterhin als erfolgreich. Laut Klimaplan sollen in Abhängigkeit von den jährlich bereitgestellten Mitteln bis zum Jahr 2020 jährliche CO2-Minderungen von bis zu 178 000 Tonnen erreicht werden. Wie viel CO2 wurde bislang konkret eingespart? Durch Projekte des Programms „Unternehmen für Ressourcenschutz“ wurden bis 31. Dezember 2018 jährlich 168 740 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Darüber hinaus befinden sich Projekte in der Umsetzung, die nach ihrer Fertigstellung weitere rund 25 000 Tonnen CO2-Emissionen jährlich vermeiden werden.