BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16536 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Harald Feineis (AfD) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie wurde die Jahresplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) umgesetzt? Am 19. Januar 2018 stellte der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) seine Jahresplanung für das Jahr 2018 vor.1 Demzufolge sollten acht Erstaufnahmen (EA) voraussichtlich geschlossen beziehungsweise reduziert und 20 Folgeunterkünfte neu gebaut oder erweitert werden. Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sollten an insgesamt sechs Standorten im Standard des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt werden. Und um im Falle eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen gewappnet zu sein, sollten insgesamt rund 2 550 Plätze in EA und zusätzlichen Reserve- und Notfallstandorten vorgehalten werden, so die ZKF- Jahresplanung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg wie folgt: 1. Wie viele/welche EA wurden geschlossen? Bitte Standort, Kapazität, bisherige Miete/Pacht sowie künftige beziehungsweise laufende monatliche Kosten für Miete/Pacht, Unterhalt, Wartung, Wachdienst et cetera auflisten. a) Was geschieht mit diesen Einrichtungen? In 2018 wurden die folgenden acht Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) geschlossen. Standort Kapazität Mietkosten 2018 (monatlich) Mietkosten 2019 (monatlich) Laufende Kosten 2019 (monatlich) Neuland 1 400 4 195 € - - Papenreye 300 26 879 € - - Flagentwiet 600 8 443 € Vogt-Kölln-Straße 350 4 580 € Schnackenburgallee 700 - - - Schmiedekoppel (Wiesenfläche bleibt als 950 46 095 € 46 095 € 62 905 € * 1 https://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/10287714/2018-01-19-zkf-prognose-undkapazitaetsplanung /. Drucksache 21/16536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Kapazität Mietkosten 2018 (monatlich) Mietkosten 2019 (monatlich) Laufende Kosten 2019 (monatlich) Reserve vorgehalten) Fiersbarg 452 20 577 € - - Neuer Höltigbaum (Als Reservestandort vorgesehen ) 560 12 455 € 12 455 € 67 545 € * * prognostizierte Kosten für Wachdienst und Leerstandsmanagement Quelle: zuständige Behörden Im Übrigen siehe Drs. 21/9373 und Drs. 21/9720. 2. Welche EA wurden reduziert und in welchem Ausmaß, wie viele Bewohner lebten dort, um wie viel Prozent wurde die Belegung reduziert? Bitte Standort, Kapazität, bisherige Miete/Pacht sowie künftige beziehungsweise laufende monatliche Kosten für Miete/Pacht, Unterhalt, Wartung, Wachdienst et cetera auflisten. a) Was geschieht langfristig mit diesen EA? Platzreduktionen erfolgten in 2018 an der EA „Harburger Poststraße“ durch Abbau von Containern um 48 Plätze von 420 auf 372 Plätze. Nach aktueller Planung wird der Standort langfristig als EA betrieben. Zur Belegung siehe https://www.hamburg.de/zkflagebild /archiv/. Zu den Kosten sind die Angaben der folgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Mietkosten 2018 (monatlich) Mietkosten 2019 (monatlich) Laufende Kosten 2019 (monatlich) Harburger Poststraße 85 716 € 85 716 € 431 285 * * prognostizierte Kosten für Wachdienst und Leerstandsmanagement 3. Wie viele Folgeunterkünfte wurden an welchen Standorten für wie viele Personen geschaffen und welche Voraussetzungen müssen die Bewohner dafür mitbringen? a) Wie hoch ist die Miete pro Quadratmeter pro Person? b) Wie hoch ist die Mietbelastung, die aus öffentlichen Geldern gezahlt werden muss insgesamt für die jeweilige Einrichtung? In 2018 wurden zwölf Folgeunterkünfte ohne Perspektive Wohnen an den folgenden Standorten eröffnet: Standort Kapazität Kielkoppelstraße 88 Große Bahnstraße 203 Averhoffstraße 311 Holsteiner Chaussee 389 168 Björnsonweg 192 Binnenfeldredder/Bünt 260 Alma-Ohlmann-Weg (ehem. Hagendeel Baufeld B) 240 Kieler Straße 308 Eulenkrugstraße 260 Jenfelder Au (ehem. Kelloggstraße) 148 Papenreye/Borsteler Bogen (Pehmöllers Garten) 399 Alma-Ohlmann-Weg (ehem. Hagendeel 60 Baufeld A) 288 Zum Zugang zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung siehe Drs. 21/4569. Zur Belegung der Standorte mit der Perspektive Wohnen siehe Drs. 21/11504. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden Wohneinheiten nicht an Geflüchtete vermietet . In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird deshalb keine Miete, sondern Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16536 3 eine Gebühr von den Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben. Zu den Gebühren für die Unterbringung siehe Drs. 21/11467, Drs. 21/11542, Drs. 21/12534 und Drs. 21/14709. Zu den Mietkosten der Standorte siehe Drs. 21/16101. 4. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) wurden/werden an welchen Standorten für wie viele Flüchtlinge hergestellt ? a) Wie hoch ist die Miete pro Quadratmeter/Flüchtling? b) Wie hoch ist die Mietbelastung, die aus öffentlichen Geldern gezahlt werden muss, insgesamt für die jeweilige Einrichtung? c) Wie hoch ist der Anteil der Bewohner, die ihre Mieten „aus eigener Tasche“ zahlen? In 2018 wurden fünf öffentlich-rechtliche Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen an den folgenden Standorten eröffnet. Standort Kapazität Suurheid 300 Rehagen 360 Flughafenstraße - Ohkamp 570 Oliver-Lißy-Straße (ehem. Hörgensweg) 324 Plaggenmoor (ehem. Am Aschenland III) 286 Darüber hinaus siehe Antwort zu 3. bis 3. b). 5. Die SAGA verfügt derzeit über 32 000 öffentlich geförderte Wohnungen, die für maximal 6,30 Euro/m² vermietet werden (Drs. 21/13798). Wie hoch ist der Anteil an SAGA-Wohnungen im Bereich UPW, wie viele dieser Wohnungen werden direkt über die SAGA vermittelt und zu welchem Mietzins? Der Anteil der fertiggestellten Wohneinheiten im Bereich der Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen, die sich im Eigentum der SAGA befinden, liegt bei 80,9 Prozent. Die Wohneinheiten werden an Betreiber von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen vermietet und von diesen im Rahmen der Folgeunterbringung belegt. Zum Mietzins siehe Drs. 21/11447 und Drs. 21/16101. 6. Wie hoch ist der Anteil an SAGA-Wohnungen, die von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) angemietet und an Flüchtlinge weitervermietet werden und wie hoch ist hier der Mietzins? a) Vermietet f & w analog des Belegungsmanagements der SAGA GWG, sodass ein Drittelmix sichergestellt ist? Wenn nein, warum nicht? b) Warum vermietet die SAGA an f & w, anstatt direkt als Vermieter aufzutreten? Keine. Zum Mietzins siehe Antwort zu 3. bis 3. b). Im Übrigen: entfällt. 7. Wie hoch ist der Anteil an Wohnungen für Flüchtlinge durch sonstige Investoren und/oder Eigentümer und wie hoch ist hier der jeweilige Mietzins ? Der Anteil der fertiggestellten Wohneinheiten im Bereich der Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen, die sich nicht im Eigentum der SAGA befinden, liegt bei 19,1 Prozent. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 8. An welchen Standorten werden wie viele der geplanten rund 2 550 Plätze in EA und zusätzlichen Reserve- und Notfallstandorten freigehalten? Was kostet das Vorhalten dieser Plätze monatlich? Bitte konkret darstellen nach Ort/Plätzen/Kosten. a) Wann rechnet die Behörde mit der Belegung der Plätze und wie lange werden diese vorgehalten? Drucksache 21/16536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b) Welche Plätze/Standorte mussten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus rechtlichen Gründen außer Betrieb genommen werden? Bitte die konkreten Gründe und Umstände benennen. c) Was geschah/geschieht mit diesen Standorten? Nach aktueller Planung stehen an folgenden Standorten Reserve- und Notfallkapazitäten von derzeit 2 310 Plätzen zur Verfügung. Standort Kapazität Bemerkung Monatliche Gesamtkosten Bredowstrasse 300 Notfallstandort, Kapazität nach derzeitiger Planung - Geutensweg 400 Notfallstandort, Kapazität nach derzeitiger Planung 9 000 € * Hellmesbergerweg 600 Notfallstandort, Kapazität nach derzeitiger Planung 9 000 € * Neuer Höltigbaum 560 Reservestandort 109 000 € Schmiedekoppel 450 Reservestandort 109 000 € * Betriebskosten und Leerstandsmanagement Sowohl die erneute Inbetriebnahme als auch die Belegung sind abhängig von der künftigen Entwicklung der Zugangszahlen. Für die Reserveflächen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.