BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1654 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Instrument Schuldenbremse/Finanzrahmengesetz – Verwendung zweckgerichteter Bundeshilfen Das Instrument „Schuldenbremse“ war bereits im Grundgesetz verankert worden. Das reichte natürlich nicht! Zusätzlich musste die Schuldenbremse in die Landesverfassung der Freien und Hansestadt Hamburg eingebaut werden (zudem auch noch restriktiver ausgestaltet). Zudem wurde auch noch das Finanzrahmengesetz ins Leben gerufen. Ohne Not legte sich der Senat somit monetäre Ketten an. Jetzt stehen wir vor dem ersten richtigen Praxistest und es zeigt sich, dass der Senat außer Hin- und Her-Schiebereien im verabschiedeten Haushalt nichts bewegen kann! Selbst die in Aussicht gestellten Bundeshilfen zur Bewältigung der besonderen Herausforderung zur angemessenen Unterbringung und Versorgung von schutzsuchenden Menschen können offensichtlich in Hamburg nicht zweckgerichtet hierzu verwendet werden. Den gesetzlichen Bedingungen zufolge müssten diese Bundeshilfen zur Altschuldentilgung verwendet oder gar abgewiesen werden. Ich frage den Senat: 1) Wie werden beziehungsweise wurden die 25 Millionen Euro Bundeshilfe zugunsten Flüchtlingshilfe im Hamburgischen Haushalt gebucht und wo wird man im Landeshaushalt diese Positionen wiederfinden? Einnahmen aus der Umsatzsteuer werden grundsätzlich in der Produktgruppe 282.01 „Steuern und Finanzausgleich“ im Einzelplan 9.2 gebucht. 2) Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Bundeshilfen zweckgerichtet verwenden zu können? Der Senat stellt die für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen erforderlichen Mittel zur Verfügung (siehe Drs. 21/1395) und begrüßt jede Unterstützung des Bundes, die in diesem Zusammenhang zu einer Entlastung des Gesamthaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg führt. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 3) Gestern hat Frau Heinold in Schleswig Holstein Überlegungen zur Änderung im Umgang mit der Schuldenbremse von sich gegeben. Zitat: „…sollten die Landes- und Bundesmittel nicht ausreichen, behält Drucksache 21/1654 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich die Landesregierung vor, das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse zu ändern, um die guten Steuereinnahmen nutzen zu können.“ Kann sich der Hamburgische Senat einen derartigen Schritt ebenfalls vorstellen? Der Senat nimmt hierzu grundsätzlich nicht Stellung.