BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16540 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Dr. Kurt Duwe und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Leitung des Bezirksamts Nord (V) Ende Juni 2018 ging der bisherige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD) in den Ruhestand. Er steht im Zentrum der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“. Bereits vor elf Monaten wurde Frau Yvonne Nische (SPD) als seine Nachfolgerin gewählt. Da auch gegen sie in diesem Zusammenhang ermittelt wird, wurde sie vom Senat nicht ernannt und konnte so die Bezirksamtsleitung nicht antreten. Dadurch stand das Bezirksamt Nord über ein halbes Jahr ohne reguläre Amtsleitung da. Seit dem 21. Januar 2019 leitet nun Ralf Staack das Bezirksamt Hamburg-Nord kommissarisch. Mitte Oktober 2018 wurde Staatsrätin Elke Badde (SPD) vom Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) entlassen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Anklage im Rahmen der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ gegen sie erheben wird. Sie war zum Zeitpunkt der Affäre die direkte Untergebene des damaligen Finanzsenators Tschentscher. Medienberichten zufolge wurden inzwischen sechs Anklagen erhoben und 42 Ermittlungsverfahren eingeleitet, und es könnten noch mehr werden. Es stehen Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und um die Verleitung zu Straftaten im Amt im Raum. Die Staatsanwaltschaft soll mittlerweile gegen weitere Staatsräte sowie zahlreiche Amtsbedienstete, Bezirksabgeordnete und leitende Angestellte öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen ermitteln . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Gegen wie viele ehemalige und aktuelle Mitglieder von Senat und Staatsrätekollegium wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Drucksache 21/16540 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gegen wie viele ehemalige, aktuelle oder designierte Amtsleitungen wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Siehe Drs. 21/15688. 3. Gegen wie viele ehemalige oder aktuelle Mitglieder von Geschäftsführungen oder Vorständen öffentlicher Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg wie beispielsweise Landesbetrieben , Museen oder Theatern wurde oder wird derzeit von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten- Affäre“ ermittelt? a. Seit wann genau laufen diese Ermittlungsverfahren jeweils? b. Wie viele der Verfahren wurden auf jeweils welcher konkreten Rechtsgrundlage beziehungsweise aus welchen Gründen jeweils wann genau eingestellt? c. Wie hoch war die Summe der in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erteilten Geldauflagen? Sieben. Die Ermittlungsverfahren wurden am 30. Oktober 2018 eingeleitet. Ein Verfahren ist mit Verfügung vom 7. Januar 2019 gemäß § 153 a Absatz 1 Nummer 2 StPO gegen Geldauflage in Höhe von 2 000,00 Euro eingestellt worden. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. 4. In wie vielen der unter Fragen 1. – 3. genannten Fälle wurde durch die Staatsanwaltschaft bislang Anklage erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt? a. In wie vielen Fällen ist bereits ein entsprechender Eröffnungsbeschluss durch das zuständige Gericht ergangen? b. In wie vielen Fällen ist die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens durch das zuständige Gericht abgelehnt worden? Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft hiergegen mit jeweils welchem Erfolg Beschwerde eingelegt? 5. Wurde gegen die designierte Leiterin des Bezirksamts Nord zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt? a. Wenn ja, wann genau? Ist bereits ein Eröffnungsbeschluss durch das zuständige Gericht ergangen? Falls ja: wann genau und welche Taten beziehungsweise welche konkreten strafrechtlichen Normen liegen ihm zugrunde? b. Wenn nein, wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zwischenzeitlich eingestellt oder dauern sie noch an? Im Verfahren gegen die designierte Leiterin des Bezirksamtes Nord wurde am 22. Januar 2019 Anklage erhoben, wobei über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden wurde. Darüber hinaus wurde in einem weiteren Verfahren Anklage erhoben, in dem bereits der entsprechende Eröffnungsbeschluss ergangen ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16540 3 6. Ist im Falle der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatsrätin bereits ein Eröffnungsbeschluss für das Hauptverfahren durch das zuständige Gericht ergangen? a. Wenn ja, wann genau? Welches Gericht ist aus welchen Gründen für die Hauptverhandlung zuständig? b. Welche Taten beziehungsweise welche konkreten strafrechtlichen Normen liegen dem Eröffnungsbeschluss zugrunde? Durch Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8. Februar 2019 wurde die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg – Strafrichter – eröffnet. Der Angeklagten wird Vorteilsannahme in Tateinheit mit Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat gemäß §§ 331 Absatz 1, 332 Absatz 1 S. 1, 357, 52 StGB zur Last gelegt.