BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16542 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Stephan Gamm (CDU) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: „Friday for Future“ – Schülerdemonstrationen in Hamburg. Wie geht der Senat damit um? Unter dem Motto „Fridays for Future“ protestieren seit Wochen Schülerinnen und Schüler für mehr Klimaschutz, auch in Hamburg. Angestoßen hat die Bewegung die 16-jährige Greta Thunberg aus Schweden. Seit sie im vergangenen August erstmals die Schule schwänzte, um gegen den Klimawandel zu protestieren, schlossen sich europaweit immer mehr junge Leute ihrem Beispiel an. Dieses Engagement ist zum einen sehr zu begrüßen, dennoch gibt es auf der anderen Seite die gesetzlich verankerte Schulpflicht. Demgemäß hat die Hamburger Schulbehörde angekündigt, dass die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Demonstration offiziell als Schulschwänzen betrachtet werde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das politische Engagement von Schülerinnen und Schülern für mehr Klimaschutz wird von der für Bildung zuständigen Behörde begrüßt. Die Aufarbeitung von Schülerdemonstration liegt in der Verantwortung der Schulleitungen und Lehrkräfte der Schulen. Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages ist es einerseits erforderlich, mit den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit der Einhaltung der Schulpflicht und andererseits auch die Möglichkeiten der politischen Willensbildung zu besprechen. Bei dieser Aufarbeitung haben die Schulleitungen beziehungsweise die Lehrkräfte aber auch die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler auf die fachliche Bearbeitung des Themas Klimaschutz im Rahmen des Unterrichts hinzuweisen. So ist die Auseinandersetzung mit dem Klimaschutz sowohl in den Rahmenplänen der Fächer Biologie , Chemie, Physik, Geografie und PGW wie auch im Rahmenplan des Lernbereichs Naturwissenschaften und Technik (Stadtteilschule) und im Bildungsplan für die Aufgabengebiete im Aufgabengebiet „Umwelterziehung“ und im Aufgabengebiet „Globales Lernen“ verankert. Für die Demonstration am 1. März 2019, an der Greta Thunberg teilnahm, hatte der Präses der Behörde für Schule und Berufsbildung deutlich gemacht, dass man am letzten Tag vor den Ferien mit Augenmaß darauf reagieren sollte, wenn eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler aus diesem Grund ein einziges Mal nicht zur Schule gehe, siehe Newsletter der für Bildung zuständigen Behörde vom 1. März 2019 unter https://www.bsb-hamburg.de/index.php?id=319#c6013. Das Grundrecht der Schülerinnen und Schüler, an Demonstrationen teilzunehmen (Artikel 5 GG), ist durch die gesetzliche Schulpflicht (Artikel 7 GG) wirksam begrenzt, sodass in aller Regel die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Demonstrationen während der Unterrichtszeit als Fehlzeit zu werten ist. Daher gilt in diesem Fall Drucksache 21/16542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen, deren Umsetzung in einer Handreichung näher beschrieben ist: http://www.hamburg.de/contentblob/64418/ data/bbs-hr-schulpflichtverletzungen-pdf-2013.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann demonstrieren Hamburger Schülerinnen und Schüler freitags für mehr Klimaschutz und wie haben sich die Teilnehmerzahlen entwickelt ? Nach Erkenntnissen der Polizei stellt sich die Entwicklung der Teilnehmerzahlen wie folgt dar: Datum Veranstaltungsart Anzahl Teilnehmer 18.01.2019 Versammlung 1 200 01.02.2019 Versammlung 450 08.02.2019 Versammlung 20 15.02.2019 Versammlung 17 22.02.2019 Versammlung 800 01.03.2018 Aufzug 3 800 08.03.2019 9 Versammlungen 55 Darüber hinaus gab es am 15. März 2019 während der Frühjahrsferien insgesamt fünf Aufzüge mit insgesamt 7 200 Teilnehmenden, darunter auch Schülerinnen und Schüler . 2. Hat die Behörde für Schule und Berufsbildung die einzelnen Schulen über die Demonstrationen informiert? Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Wortlaut? Wenn nein, warum nicht? Nein, da die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen anzuwenden ist. 3. Hat die Behörde für Schule und Berufsbildung den einzelnen Schulen Hilfestellungen beziehungsweise Anweisungen für einen Umgang mit demonstrierenden Schülerinnen und Schülern an die Hand gegeben? Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Wortlaut? Wenn nein, warum nicht? In einem Fall fragte eine Schule nach der Rechtslage, es wurde auf die Richtlinie zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen verwiesen. 4. Gab es konkret zu der Klimaschutz-Demonstration am 1. März 2019, an der Greta Thunberg teilnahm und bei der eine große Zahl demonstrierender Schülerinnen und Schüler erwartet wurden, ein Schreiben der Behörde, welche an die Schulen gegangen ist? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? 5. Wird die Nicht-Teilnahme am Unterricht aufgrund der Teilnahme an der „Friday for Future“ Demonstration am 1. März 2019, bei der Greta Thunberg teilnahm, einheitlich an allen Hamburger Schulen bewertet? Wenn ja, wie und mit welchen Konsequenzen? Wenn nein, warum wird das Schwänzen von Unterricht an Hamburger Schulen unterschiedlich bewertet und welche Unterschiede gibt es? Die Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen ist auf den Einzelfall bezogen angemessen und verhältnismäßig umzusetzen. Jede Schule hat über die rechtlichen Regelungen hinaus ihre pädagogische Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht in geeigneten Maßnahmen zu konkretisieren . Unbeschadet der bei jeder Fehlzeit bestehenden Verpflichtung, den versäumten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16542 3 Unterrichtsinhalt nachzuholen, ist sicherzustellen, dass unentschuldigt versäumter Unterricht durch die Erledigung von Sonderaufgaben kompensiert wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wurden bereits Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülerinnen aufgrund der Teilnahme an einer Klimaschutz-Demonstration in diesem Jahr geahndet? Wenn ja, wie oft und inwiefern beziehungsweise mit welchen Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler? Bitte die Zahlen je Schule angeben und die Art der Konsequenz. Wenn nein, ab wann soll die Demonstrations-Teilnahme bei gleichzeitigem Schulschwänzen geahndet werden? Die erfragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Für die Beantwortung der Frage müssten alle Eintragungen von Fehlzeiten in Klassenbüchern und Kursheften daraufhin überprüft werden, ob sich die Fehlzeit auf den fraglichen Zeitraum erstreckt. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen werden Gründe für Fehlzeiten nicht vermerkt, sodass eine Fehlzeit am Freitag nicht automatisch die Teilnahme am Schülerstreik bedeutet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Maßnahmen und wann plant die zuständige Behörde zur Aufarbeitung der Schülerdemonstrationen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz ? Siehe Vorbemerkung.