BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16543 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 14.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung mitgebrachter Mehrwegbehälter beim Lebensmitteleinkauf Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten im Alltag auf Einwegverpackungen aus Plastik verzichten. Insbesondere beim Lebensmitteleinkauf lassen sich Verpackungen gezielt vermeiden, wenn eigene Einkaufstaschen oder Behälter genutzt werden können. Aufgrund notwendiger Hygieneanforderungen bestehen aber Unsicherheiten im Umgang mit selbst mitgebrachten Mehrwegbehältern beim Verkauf von Lebensmitteln. Eine bundeseinheitliche Hygiene-Empfehlung gibt es nicht. In §3 S. 1 der Lebensmittelverordnung (LMHV) ist lediglich festgelegt, dass Lebensmittel nur so hergestellt , behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Mit dem Kehrwieder-Becher hat Hamburg bereits erfolgreich ein Mehrwegsystem für Heißgetränke etabliert. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit dem Ratgeber „Hygienische Standards für Heißgetränke“ Klarheit für den Handel und die Kundschaft geschaffen. Er benennt die gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen für ein Mehrwegsystem und enthält Vorschläge, wie mitgebrachte Becher ohne Hygienebedenken wieder befüllt werden können. Die Handhabung mit selbst mitgebrachten Behältern beim Verkauf von anderen Lebensmitteln, wie beispielsweise Käse- oder Wurstwaren, ist dagegen noch weniger erprobt. Grundsätzlich gelten aber vergleichbare Grundsätze. So darf ein mitgebrachter Behälter nicht in den Hygienebereich – das heißt in diesem Fall hinter die Theke – gelangen. Wenn aber der Behälter auf ein Tablett gestellt und dann mit der Ware befüllt wird, kann der Kontakt mit dem möglicherweise hygienisch bedenklichen Behälter vermieden werden. Der Behälter ist dann vom Kunden oder der Kundin selbst zu verschließen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Hygienevorschriften sind zu beachten, wenn Wurst, Käse oder andere Lebensmittel an der Frischetheke verpackungsfrei in mitgebrachten Mehrwegbehältern eingekauft werden? Es gelten die allgemein gefassten Vorgaben des Hygienerechts, wonach Lebensmittel keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden dürfen. Für die Sicherheit der Lebensmittel sind die Lebensmittelunternehmen verantwortlich. Konkret wird die Einhaltung der Hygienevorschriften einzelfallbezogen durch die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde kontrolliert. 2. Gibt es Vorschriften über die Art und das Material der Mehrwegbehälter? Drucksache 21/16543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hierfür gibt es keine konkreten Vorschriften. Art und Material müssen für die jeweiligen Lebensmittel geeignet sein. 3. Gibt es Vorschriften für den Einkauf von Obst und Gemüse in mitgebrachten Tüten oder Behältern? Für Obst und Gemüse gelten die gleichen allgemeinen Grundsätze wie in der Antwort zu 1. ausgeführt. 4. Ist es möglich, Salate der Salatbar in mitgebrachten Mehrwegbehältern zu kaufen und wenn ja, welche Vorschriften gelten dafür? Dies ist möglich, vorausgesetzt die Hygienevorschriften werden wie in der Antwort zu 1. ausgeführt eingehalten. 5. Welche Supermärkte oder Supermarktketten haben in Hamburg nach Kenntnis des Senats eine entsprechende Verkaufspraxis bereits etabliert oder erprobt? Diese besondere Angebotsform von Lebensmitteln in Supermärkten wird statistisch nicht erfasst. Es liegen daher keine belastbaren Daten für die Beantwortung der Frage vor. 6. Wie können Supermärkte gezielt darin unterstützt werden, die Nutzung selbst mitgebrachter Behälter für ihre Kundschaft anzubieten? Bisher gibt es keine übergreifende Lösung für Mehrwegsysteme (analog Kaffeemehrwegbecher ), sodass die Lebensmittelketten mit Frischetheke teilweise eigene Systeme anbieten. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) entwickelt aktuell eine APP „Zero Waste Map“, mit der in einer Straßenkarte Restaurants und Geschäfte gefunden werden können, die Lebensmittel auch in mitgebrachte Behälter verpacken oder so verkaufen , dass kein Verpackungsmüll entsteht. 7. Welche Lebensmittel werden in „Unverpackt-Läden“ in Hamburg angeboten ? Welche Verhaltensregeln sind dort aufgrund von Hygienevorschriften zu beachten? Auch zum Warenangebot der sogenannten Unverpackt-Läden liegen keine belastbaren Daten vor. Dort gelten die allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit unverpackten Lebensmitteln, insbesondere die Vorgaben aus der in der Anfrage bereits zitierten Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). 8. Welche anderen Möglichkeiten nutzt der Senat, um Fortschritte bei der Müllvermeidung im Lebensmittelhandel in Hamburg zu erzielen? Die SRH hat einen Einkaufsguide „Verpackungen“ konzipiert, der in erster Linie auf Recyclingfähigkeit von Verpackungen ausgerichtet ist. Diese Broschüre zeigt für die Konsumentinnen und Konsumenten verständlich in einem Ampelsystem, wie recyclingfreundlich bestimmte Verpackungen sind und welche nachhaltigen Alternativen es beim Einkauf gibt. Der Einkaufsguide ist auf der Homepage der SRH abrufbar unter https://www.stadtreinigung.hamburg/einkaufsguide. Darüber hinaus betreibt die SRH im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich Aufklärungsarbeit zum Thema Müllvermeidung. Exemplarisch angeführt seien folgende Punkte: Informationsangebote für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (Schulkoffer , „Hamburg räumt auf“), Themenschwerpunkt Abfallvermeidung in der „Langen Nacht der Museen“ und auf dem „Energieberg“, Thementag „Müll vermeiden – Nachhaltig leben“ in Kooperation mit dem „Green Haven – Vegan Bed & Breakfast“, Stand auf der altonale 2018 zum Thema Zero Waste, Regelmäßige Fortbildungen für Lehrinnen und Lehrer zu Abfallvermeidungsthemen , Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16543 3 Ein ZERO-WASTE-FRÜHSTÜCK beim Schafschurfest auf dem Gut Karlshöhe. 9. Gibt es – ähnlich wie für den Kehrwieder-Becher – eine Handreichung/ einen Leitfaden für das verpackungsarme Einkaufen in mitgebrachten Mehrwegbehältern? Wenn nein, denkt der Senat darüber nach, einen derartigen Leitfaden zu entwickeln? Siehe hierzu https://www.hamburg.de/abfall/8822908/abfallvermeidungverpackungsabfaelle und Antwort zu 6.