BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16545 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 15.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Bevorstehende Überprüfung der Luftmessstationen in Hamburg (II) In seiner Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/16454 gibt der Senat einleitend an, dass ihm bereits ein erster Entwurf eines Zwischenberichts der Überprüfung der Messstationen durch den TÜV Rheinland vorliegt . Leider geht der Senat im weiteren Verlauf der Beantwortung der einzelnen Fragen nicht auf diesen Zwischenbericht ein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist der konkrete Inhalt des Entwurfs dieses Zwischenberichts und welche ersten Erkenntnisse ergeben sich hieraus für die Hamburger Luftmessstationen? Bei dem der Fragestellung zugrunde liegenden Entwurf handelt es sich um die Arbeitsfassung zu einem ersten Zwischenbericht durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die zuständige Behörde wird die Arbeitsfassung des Entwurfes fachlich bewerten. In dem Zusammenhang angefragte Informationen zur Dokumentation der Messstellen wurden dem BMU zugeliefert. Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht werden erst nach dessen Fertigstellung vorliegen . Im Übrigen siehe Drs. 21/16454. 2. Wann ist mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts zu rechnen? Wie bereits in Drs. 21/16454 ausgeführt, sind dem Senat keine Details zur weiteren Zeitplanung bekannt, Auftraggeber ist das BMU. 3. Welche konkreten Kenntnisse liegen dem Senat zur weiteren Vorgehensweise bei der Überprüfung der Messstationen vor? Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Ist es richtig, dass die Weisungsverhältnisse für das vom Senat im Rahmen der Überprüfung zur Verfügung gestellte Personal dem Senat nicht bekannt sind? Falls ja, wieso überlässt der Senat seine Mitarbeiter ungeklärten Weisungsverhältnissen ? Falls nein, warum hat der Senat die Frage nach den Weisungsverhältnissen (Frage 14. der Drs. 21/16454) nicht konkret beantwortet? Die Überprüfung der relevanten Messstellen wird in Abstimmung zwischen dem BMU und der zuständigen Fachbehörde erfolgen. Wie bereits in Drs. 21/16454 ausgeführt, Drucksache 21/16545 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wird die BUE im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Fachaufgabe die Begutachtung konstruktiv unterstützen. 5. Wie wird die Integration des Hamburger Personals in die Prüftätigkeit konkret aussehen? 6. In welchem Umfang ist eine Überprüfung der Luftmessstationen durch den TÜV Rheinland vor Ort vorgesehen? Die weitere Vorgehensweise zur Bearbeitung des BMU-Auftrages ist vom TÜV Rheinland noch zu konkretisieren.