BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16546 21. Wahlperiode 22.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften im juristischen Vorbereitungsdienst Gemäß des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) sollen Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Tätigkeit vertiefen und in der beruflichen Praxis anwenden lernen. Hierzu bietet die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Arbeitsgemeinschaften für Referendarinnen und Referendare an. Neben Pflichtarbeitsgemeinschaften (§ 46 Absatz 1 HmbJAG) werden diverse examensrelevante Rechtsgebiete (unter anderem Examensvorbereitung im Strafrecht, Vertragsgestaltung und Zwangsvollstreckungsrecht) in sogenannten Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften (§ 46 Absatz 2 HmbJAG) angeboten, wobei den Referendarinnen und Referendaren kein Anspruch auf Teilnahme zusteht.1 Aufgrund des begrenzten Angebots an Plätzen führt dies in der Praxis dazu, dass Referendarinnen und Referendare mitunter bereits ab 2 Uhr in der Nacht vor der Personalstelle für Referendare ausharren, bis ein Wachtmeister ab 7 Uhr Wartenummern verteilt, um sich in die jeweilige Wahlpflichtarbeitsgemeinschaft eintragen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Auskunft des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt es lediglich bei der Arbeitsgemeinschaft zum Zwangsvollstreckungsrecht dazu, dass nicht alle Referendarinnen und Referendare berücksichtigt werden können. Allerdings sind hier bei einigen Terminen auch eine Woche nach Auslegung der Anmeldeliste noch Plätze vorhanden. Beim Hanseatischen Oberlandesgericht gibt es Überlegungen, das Angebot auszuweiten . Des Weiteren plant das Hanseatische Oberlandesgericht die Einrichtung eines Online-Anmeldeverfahrens, dessen Ausgestaltung zurzeit von einer Arbeitsgruppe entwickelt wird. Bei der Anmeldung für die besonders nachgefragte Arbeitsgemeinschaft zum Zwangsvollstreckungsrecht kommt es vereinzelt zu Warteschlangen. Da die Listen zur Eintragung mit Öffnung der Geschäftsräume der Personalstelle für Referendarinnen und Referendare um 9.00 Uhr ausliegen, ist zu beobachten, dass ab circa 7.00 Uhr die ersten Referendarinnen und Referendare erscheinen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalstelle können jedoch nicht bestätigen, dass Referendarinnen und Referendare bereits in den Nachtstunden vor dem Gebäude warten. Um den Referendarinnen und Referendaren eine lange Wartezeit zu ersparen, gibt die Mitarbeiterin der Personalstelle für Referendarinnen und Referendare Nummern aus, 1 Vergleiche Verzeichnis der Arbeitsgemeinschaften für Referendarinnen und Referendare (Übersicht über das Jahr 2019): https://justiz.hamburg.de/contentblob/11751254/ ac26c00970171402bf025138dad40399/data/tableau-2019.pdf. Drucksache 21/16546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sodass es ausreicht, um 7.00 Uhr eine Wartenummer abzuholen, um dann um 9.00 Uhr zu dieser Nummer aufgerufen zu werden und die Listeneintragung vorzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften wurden im Jahr 2018 im juristischen Vorbereitungsdienst vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angeboten? Bitte nach Wahlpflichtarbeitsgemeinschaft und angebotenen Terminen sowie nach Teilnehmerzahlen getrennt darstellen . Im Jahr 2018 wurden 25 Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die folgende Tabelle zeigt die angebotenen Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaften, Termine und die Anzahl der zugewiesenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In der Regel finden die einzelnen Arbeitsgemeinschaften einmal wöchentlich statt und umfassen insgesamt zwischen zehn und zwölf Doppelstunden. Lfd. Nr. Arbeitsgemeinschaft (AG) Termin Zugewiesene Teilnehmerinnen und Teilnehmer 1 Examensvorbereitung im Strafrecht , 1. Durchgang Dienstags, ab 6.2.2018 21 2 Examensvorbereitung im Strafrecht , 2. Durchgang Dienstags, ab 5.6.2018 24 3 Strafrecht aus anwaltlicher Sicht/Revisionsrecht Montags, ab 20.8.2018 12 4 Allgemeines Zivilrecht aus anwaltlicher Sicht (Schwerpunkt Kautelar- und Anwaltsklausur) Dienstags, ab 6.11.2018 18 5 Vertragsgestaltung (Notar-AG), 1. Durchgang Dienstags, ab 30.1.2018 16 6 Vertragsgestaltung (Notar-AG), 2. Durchgang Montags, ab 23.4.2018 14 7 Vertragsgestaltung (Notar-AG), 3. Durchgang Montags, ab 2.7.2018 25 8 Vertragsgestaltung (Notar-AG), 4. Durchgang Dienstags, ab 6.11.2018 25 9 Wiederholungs-/Vertiefungskurs ZPO, 1. Durchgang Donnerstags, ab 25.1.2018 25 10 Wiederholungs-/Vertiefungskurs ZPO, 2. Durchgang Mittwochs, ab 4.4.2018 22 11 Wiederholungs-/Vertiefungskurs ZPO, 3. Durchgang Donnerstags, ab 6.9.2018 25 12 Wiederholungs-/Vertiefungskurs ZPO, 4. Durchgang Donnerstags, ab 11.10.2018 25 13 Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Durchgang Mittwochs, ab 21.2.2018 30 14 Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Durchgang Mittwochs, ab 16.5.2018 30 15 Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Durchgang Mittwochs, ab 12.9.2018 30 16 Zwangsvollstreckungsrecht, 4. Durchgang Mittwochs, ab 12.12.2018 30 17 Materielles Recht im Zivilprozess, 1. Durchgang Montags, ab 26. 2.2018 25 18 Materielles Recht im Zivilprozess, 2. Durchgang Montags, ab 16.7.2018 25 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16546 3 Lfd. Nr. Arbeitsgemeinschaft (AG) Termin Zugewiesene Teilnehmerinnen und Teilnehmer 19 Arbeitsrecht I (Beendigung von Arbeitsverhältnissen) Freitags und samstags, 16. 2.2018 bis 7.4.2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 20 Arbeitsrecht II (Arbeitsvertragsrecht und BetrVG) Freitags und samstags, 10.8.2018 bis 9.9.2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 21 Arbeitsrecht III (Arbeitsrechtliches Mandat) Mittwochs, ab 7.11.2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 10 nicht erreicht wurde. 22 Examensvorbereitung im Steuerrecht Dienstags, ab 4.9.2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 23 Der Zivilprozess mit Auslandsbezug August 2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 24 Familienrecht Dienstags, 3.4.2018 bis 22.5.2018 Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 25 Urheber/Geschmacksmusterrecht Mittwochs, 14.2.2018 bis Absprache Die AG fand nicht statt, da die Mindestteilnehmerzahl von 12 nicht erreicht wurde. 2. Wie viele der im Jahr 2018 angebotenen Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften waren ausgebucht? Elf der 25 angebotenen Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften waren mit der maximalen Teilnehmerzahl (in der Regel 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Arbeitsgemeinschaft , im Zwangsvollstreckungsrecht 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Arbeitsgemeinschaft) belegt. 3. Wie viele Referendarinnen und Referendare konnten die gewünschten Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften im Jahr 2018 nicht besuchen? Entsprechende Daten werden vom Hanseatischen Oberlandesgericht nicht erfasst. 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Umstand, dass nicht sämtlichen Referendarinnen und Referendaren Plätze in den gewünschten Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehen? 5. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die oben geschilderte Praxis bekannt, nach der Referendarinnen und Referendare mitunter bereits mitten in der Nacht vor der Personalstelle für Referendare ausharren, um sich in Wahlpflichtarbeitsgemeinschaften eintragen zu können? Drucksache 21/16546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Wenn ja, wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Praxis? 7. Ist eine Änderung des gewählten Anmeldeverfahrens geplant? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.