BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16547 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 18.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Werbung für die Bezirksversammlungswahl Die Bezirksversammlungen kontrollieren die Geschäftsführung der Bezirksämter und ermöglichen, dass die Bevölkerung an den Entscheidungen der Verwaltung mitwirken kann (vergleiche https://www.hamburg.de/grundlagenbezirke /74146/bezirksversammlung/). Die Bezirksversammlungen erfüllen in ihren Bezirken damit eine ganz wesentliche (demokratische) Funktion. Umso beunruhigender muss es wirken, wenn die Wahlbeteiligung im direkten Vergleich der beiden letzten Wahlen von 2011 beziehungsweise 2014 in allen Bezirken beachtlich sank (siehe dazu https://www.hamburg.de/ bezirkswahlen/4318126/bv-wahlbeteiligung/ und https://www.abendblatt.de/ hamburg/article128413705/Wahlbeteiligung-bei-Bezirkswahl-sinktdramatisch .html). Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möchte – in Anbetracht der anstehenden Bezirks- und Europawahlen im Mai 2019 – gegen die geringe Wahlbeteiligung mit einer Infokampagne vorgehen (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Mitte-will-fuer-die- Bezirkswahl-werben,bezirkswahl134.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Staatsorganen in amtlicher Funktion ist es verwehrt, mit staatlichen Mitteln oder amtlicher Autorität auf die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler Einfluss zu nehmen. Die wahlrechtliche Zulässigkeit einer staatlichen Öffentlichkeitsmaßnahme ist im konkreten Einzelfall nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts daran zu messen, ob im zeitlichen Kontext, nach dem Inhalt oder nach der Form eine unzulässige Einflussnahme auf die Wahlentscheidung zu besorgen ist (BVerfG 2 BvE 1/76, Rn. 71ff zit. nach juris). Das Handeln der Verwaltung und der Bezirksämter ist an diesem Maßstab ausgerichtet und beachtet das geltende Neutralitätsgebot. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Maßnahmen planen die einzelnen Bezirksämter, um für eine aktive Teilnahme an der anstehenden Bezirksversammlungswahl zu werben? Keine Werbemaßnahmen, siehe Vorbemerkung. Die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Altona planen die Erstellung und den Versand einer Informationsbroschüre, die über die vielfältigen Aufgaben des jeweiligen Bezirksamtes und der Bezirksversammlung sowie über die Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung informiert. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat darüber hinaus in einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit des Engagements von Bürgerinnen und Bürgern in einem Wahlvorstand hingewiesen. Das Bezirksamt Wandsbek informiert über Twitter regelmäßig über seine Aufgaben in der Wahlorganisation und plant eine entsprechende Pressemitteilung, um auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen. Drucksache 21/16547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Kosten werden den Bezirksämtern für die einzelnen Maßnahmen jeweils entstehen und aus welchen Einzelplänen/Produktgruppen erfolgt die Finanzierung? Die Bezirksversammlung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte hat circa 24 000 Euro für Druck- und Versandkosten aus dem Ortsprodukt „Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung “ der Produktgruppe „Steuerung und Service“ (209.01, Einzelplan 1.3) bereitgestellt. Die Bezirksversammlung des Bezirksamtes Altona hat von den circa 30 000 Euro Druck- und Versandkosten 12 000 Euro aus dem Förderfonds (Einzelplan 1.3, Produktgruppe 209.03) zur Verfügung gestellt. Die Übernahme der restlichen Kosten erfolgt aus der Produktgruppe „Steuerung und Service“ (Einzelplan 1.3, Produktgruppe 209.01). 3. Haben die Bezirksämter die Maßnahmen miteinander beziehungsweise mit dem Senat abgestimmt? Alle Bezirksämter sind in einer Wahl-Arbeitsgemeinschaft vertreten, die sich unter anderem auch mit Maßnahmen zur Information und Motivation beschäftigt hat, siehe Drs. 21/15871. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Angelegenheit nicht befasst. 4. Wie haben die Bezirksämter jeweils die Bezirksversammlungen in die Vorbereitung der Maßnahmen eingebunden? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. Im Übrigen: entfällt.