BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1655 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft des BASFI-Programms „Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung“ ab Februar 2016? Seit Ende 2001 unterstützt die BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) Jugendliche mittels Beratung und finanzieller Förderung auf ihrem Weg in den Beruf. Das hierfür aufgelegte Programm zur „verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung“ soll junge Menschen davor bewahren, ihre berufliche Ausbildung, ihre berufsvorbereitende Maßnahme oder ihre vollqualifizierende Ausbildung an einer Berufsfachschule aufgrund monetärer Zwänge abbrechen zu müssen. Hierfür werden antragsberechtigte bedürftige Jugendliche durch die Gewährleistung eines Einkommens gefördert , dass sie finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch/Bezug auf/ von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht schlechter stellen soll. Mit der Umsetzung des Programms in all seinen Angeboten und gemäß der vorgesehenen Richtlinien ist seit 2001 die Johann Daniel LawaetzStiftung durch die BASFI beauftragt. Im Jahr 2013 etwa konnten durch deren Arbeit bei einem Gesamtbudget von 150.000 Euro insgesamt 128 Jugendliche in Hamburg per Förderprogramm unterstützt werden. Nun allerdings soll die Lawaetz-Stiftung das Programm ab dem 31.1.2016 offenbar nicht mehr betreuen. Ich frage den Senat: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) finanziert seit 2001 als freiwillige Leistung aus Landesmitteln ein Förderprogramm, das Lücken in der Ausbildungsförderung durch die Regularien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) für ausgewählte Zielgruppen schließen soll. Aufgrund der limitierten Landesmittel hat sich die BASFI entschieden, die zur Verfügung stehenden Mittel auf bestimmte Zielgruppen von Auszubildenden zu fokussieren und entsprechende Prioritäten zu setzten. Es handelt sich dabei aktuell um die folgenden Zielgruppen:  Personen, die eine Teilzeitausbildung absolvieren,  Personen, die aufgrund ihrer Nationalität dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) haben,  Personen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer bereits absolvierten Berufsausbildung dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des BAföG oder der Berufsausbildungsbeihilfe haben. Dabei soll die Gleichbehandlung von älteren und jüngeren sowie in- und ausländischen Auszubildenden erreicht werden, um damit einhergehend die sogenannte BAföG-Lücke zu schließen. Die Förderung kann durch Einmalzuschüsse und durch Stipendien erfolgen. Einmalzuschüsse können für Kurs- oder Schulgebühren und für Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kinderbetreuungskosten gewährt werden, diese sind durch die/den Förderungsempfangenden nicht zurückzuzahlen. Stipendien werden als laufende Auszahlungen hälftig in Form zinsloser Darlehen und nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert werden kann. Die Höhe der Stipendien bemisst sich nach den Regelungen des elternunabhängigen BAföG. Die BASFI hat in den vergangenen Jahren die Förderrichtlinie immer wieder aktuellen Entwicklungen angepasst. Die seit Mitte 2012 geltende Richtlinie zur verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung wurde daher in dem oben genannten Sinne überarbeitet und in die seit 1. August 2015 in Kraft getretene Förderrichtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm ) integriert. Mit der ganzheitlichen Umsetzung des Stipendienprogramms wurde die Investition- und Förderbank (IFB) beauftragt. Die IFB unterstützt als Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 4 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank in der Fassung vom 5. April 2013 die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als zentrales Förderinstrument bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der staatlichen Förderpolitik sowie im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Union. Im Einzelnen siehe hierzu die Förderrichtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm) unter: https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/ FoeRi_Stipendienprogramm.pdf. Bei der Lawaetz-Stiftung können seit dem 31. Juli 2015 keine neuen Förderverträge abgeschlossen werden. Lediglich bereits bewilligte Förderverträge werden noch bis zu ihrem entsprechenden Auslaufen am 31. Januar 2016 fortgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf der Basis von Auskünften der Lawaetz-Stiftung wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Lawaetz-Stiftung ab Februar 2016 nicht länger mit der Umsetzung des Programms für „Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung“ im Auftrag des Senats tätig sein wird? a. Wenn ja, welche sachlichen, fachlichen oder sonstigen Gründe liegen für die Beendigung dieser Beauftragung vor? (Bitte sowohl seitens des Trägers als auch gegebenenfalls seitens der Behörde ausführlich erläutern.) b. Wenn ja, wird die BASFI das wichtige Förderprogramm über den 31.1.2016 hinaus weiterhin fortführen/fortführen lassen und wird diese Fortführung nahtlos gesichert erfolgen? Siehe Vorbemerkung. c. Wenn ja (nach jetzigem Planungsstand der Behörde), wie lange wird die Fortsetzung des Programms sichergestellt und welcher Träger wird ab Februar 2016 mit der Umsetzung der Förderungsarbeit beauftragt werden? Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Über eine Fortführung wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 entschieden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Wenn nein, wie stellt sich der Senat die Zukunft des Programms ab diesem Zeitpunkt vor? (Bitte ausführlich darlegen.) Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1655 3 2. Wie beurteilt und bewertet die Behörde die durch die Lawaetz-Stiftung seit 2001 bis heute für das Programm geleistete Arbeit insgesamt? (Bitte erläutern.) a. Welche Kritikpunkte und/oder Beschwerden gab es bis heute seitens der BASFI an der Arbeitsweise der Stiftung im Rahmen des Förderprogramms und wie wurden diese ausgeräumt? (Bitte jeweils mit Jahr, konkreter Benennung der Beanstandung und Erläuterungen zur deren Beilegung angeben.) b. Welche Kritikpunkte und/oder Beschwerden gab es seitens der Lawaetz-Stiftung gegenüber der Behörde an den Vorgaben, der Organisationsweise, der Unterstützung durch die BASFI und den generellen Bedingungen zur Umsetzung des Programms und wie wurde diesen Beanstandungen entsprochen? (Bitte jeweils mit Jahr, konkreter Benennung der Beanstandung und Erläuterungen zu deren Beilegung angeben.) Die Zusammenarbeit zwischen der BASFI als Auftraggeberin und der Lawaetz-Stiftung als Auftragnehmerin war stets konstruktiv. Konkreter Anlass zu Beschwerden bestand nicht; die Richtlinien regelten die Aufgaben und den Zusammenarbeit detailliert. Regelmäßige Gespräche sind fester Bestandteil einer vertrauensvollen Kooperation. 3. Nach uns vorliegenden Informationen soll ab dem Februar 2016 möglicherweise die IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR) mit der Übernahme des Förderprogramms betraut werden. Ist diese Information (nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Behörde) korrekt? a. Wenn ja, werden die bisherigen Leistungen des Programms, in ihrer Gesamtheit, dann auch von der IFB unverändert, verlässlich und nahtlos fortgeführt werden und für wie lange ist diese Fortführung sichergestellt? Wenn nein, in welchen bisherigen Leistungen werden Änderungen stattfinden? (Bitte einzeln benennen und erläutern.) Siehe Vorbemerkung. b. Wenn ja, wie wird die IFB als Bank die Beratung der Jugendlichen in Sachen Berufsförderung und Rahmenkonzept garantieren? (Bitte erläutern.) Die Rolle der IFB beschränkt sich bei Bedarf auf Informationen zum Antragformular beziehungsweise der einzureichenden Nachweise. Eine Beratung in Sachen Berufsförderung findet allerdings bereits im Vorwege durch die Beantragung der zuständigen Stellen von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise BAföG statt, da die entsprechenden Ablehnungsbescheide im Antragsverfahren zum Stipendienprogramm vorzulegen sind. c. Wenn ja, werden die finanziellen Förderungen durch die IFB, wie bisher erfolgt, auch zukünftig ohne Rückzahlungspflicht vergeben werden? Wenn nicht, nach welchen Rückzahlungsmodalitäten, mit welcher Verzinsung und mit welcher Rückzahlungslaufzeit sind die Förderungen seitens der Bank dann besetzt? Sofern ein Stipendium bewilligt wird, wird dieses jeweils zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ein Jahr nach Beendigung der Berufsausbildung in monatlichen Raten von 120 Euro. Die IFB erläutert vor Abschluss des Darlehensvertrages in einem persönlichen Gespräch ausführlich die Bedingungen der Darlehensgewährung und der Höhe der späteren Rückzahlung. d. Wenn ja, werden alle bereits bewilligten und laufenden Förderungen von der IFB in 2016 und darüber hinaus ebenfalls rückzahlungsfrei weitergeführt werden? Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn nicht, wie und zu welchen Konditionen erfolgen Veränderungen ? (Bitte erläutern.) Die Richtlinie zur verstärkten Förderung Jugend in Berufsausbildung wird zum 31. Januar 2016 eingestellt. Neuanträge konnten bei der Lawaetz-Stiftung bis zum 31. Juli 2015 gestellt werden. Alle noch laufenden Förderzusagen werden somit bis zum 31. Januar 2016 befristet. Die Förderung dieses Personenkreises erfolgt ab dem 1. Februar 2016 dann nach den Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm). e. Wenn ja, wie genau und nach welchen sachlichen Kriterien/mit welchen fachlichen Begründungen wurde sich, seitens der zuständigen Behörde, für die IFB (ein Kreditinstitut) als zukünftigen Träger für das Förderprogramm entschieden? (Bitte ausführlich darlegen.) Siehe Vorbemerkung. 4. Welche organisatorischen, inhaltlichen, ausstattungstechnischen und/ oder anderweitigen Veränderungen beziehungsweise Überarbeitungen werden/sollen (nach gegenwärtigem Planungsstand der Behörde) durch einen, wie auch immer gearteten, Trägerwechsel ab Februar 2016 im Einzelnen am Programm erfolgen? (Bitte ausführlich erläutern.) a. Werden die Richtlinien zum Förderprogramm selbst nach einem Trägerwechsel in 2016 unverändert beibehalten werden? Nein, siehe Vorbemerkung. b. Wenn nein, in welchen Bereichen werden (nach gegenwärtigem Planungsstand der Behörde) Änderungen vorgesehen? (Bitte genauer erläutern.) Siehe hierzu die Förderrichtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm) unter: https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Stipen dienprogramm.pdf sowie Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Anlage 2 (Förderrichtlinien zur verstärkten Förderung Jugend in Berufsausbildung aus den Jahren 2002 und 2008). 5. Mit welcher Gesamtsumme wurde/ist das Programm seit 2001 bis heute ausgestattet? (Bitte ebenfalls nach Einzelsummen für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in einer Tabelle angeben.) a. Wie viel wurde von diesen zur Verfügung stehenden Mitteln im obigen Zeitraum tatsächlich abgerufen? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 einzeln angeben und mit Verwendungsangabe (in reine Förderung und andere Zwecke, zum Beispiel Organisation et cetera, unterschieden ) in die Tabelle zu 5. Integrieren.) Siehe Anlage 3. b. Wie verteilten sich im obigen Zeitraum die reinen Fördermittel hinsichtlich der jeweiligen Förderung von Berufsausbildung, berufsvorbereitenden Maßnahmen und vollqualifizierter Ausbildungen an Berufsfachschulen? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 5. integrieren.) Diese Angaben unterlagen nicht der Berichtsverpflichtung des Trägers und könnten nur durch Sichtung der einzelnen Förderfälle (rund 430 Fälle) ermittelt werden. Das war in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1655 5 c. Wie verteilten sich die reinen Fördermittel dabei auf Erst- und Weiterförderungen ? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 5. integrieren.) Siehe Anlage 3. d. Wie wurden die nicht abgerufene Mittel des Programmbudgets im obigen Zeitraum verwendet? (Bitte Höhe für jedes Jahr seit 2001 einzeln jeweils mit Art der Verwendung angeben und in die Tabelle zu 5. integrieren.) Die Mittel für das Programm wurden im Rahmen des von der Bürgerschaft bewilligten Ansatzes für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingeplant, jedoch nicht mit eigenem Haushaltstitel. Nicht verbrauchte Mittel wurden für andere Maßnahmen eingesetzt oder flossen dem Gesamthaushalt der FHH zu. 6. Wie viele Jugendliche wurden seit 2001 bis heute insgesamt durch die verwendeten Mittel im Rahmen des Programms gefördert? (Bitte ebenfalls für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in einer Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Jugendlichen befanden sich im obigen Zeitraum in einer Berufsausbildung? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 6. integrieren.) b. Wie viele dieser Jugendlichen befanden sich im obigen Zeitraum in einer berufsvorbereitenden Maßnahme? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 6. integrieren.) c. Wie viele dieser Jugendlichen befanden sich im obigen Zeitraum in einer voll qualifizierten Ausbildung an einer Berufsfachschule? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 6. integrieren .) Eine Aufschlüsselung hinsichtlich der jeweiligen Förderung erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Anlage 3. d. Wie viele dieser Jugendlichen erhielten dabei im obigen Zeitraum Erstförderung, wie viele Zweitförderung? (Bitte für jedes Jahr seit 2001 aufgeschlüsselt in die Tabelle zu 6. integrieren.) Siehe Anlage 3. 7. Wie viele der seit 2001 bis heute durch das Programm unterstützten Auszubildenden haben ihre geförderte Ausbildung/Maßnahme letztlich erfolgreich beenden können? (Die Anzahl bitte sowohl insgesamt, als auch pro Jahr nach Berufsausbildung, berufsvorbereitender Maßnahme und Ausbildung an einer Berufsfachschule getrennt aufgeschlüsselt in einer Tabelle darstellen.) a. Falls der Behörde keine Zahlen vorliegen, warum nicht? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Bestehen der Ausbildung ist nicht Fördervoraussetzung der jeweiligen Richtlinien zur verstärkten Förderung Jugend in Berufsausbildung. Eine Erhebung im Rahmen der Programmabwicklung entfällt daher. 8. In 2013 wurde jede/r geförderte Auszubildende im Rahmen des Programms mit einer monatliche Individualförderung von 150 Euro unterstützt . War diese Förderung seit 2001 bis 2015 immer gleich hoch? Wenn nein, bitte Höhe der Abweichungen mit betreffendem Jahren und Grund benennen. Die Förderung betrug bis zum Jahr 2013 160 Euro und wurde aufgrund der Möglichkeit , gemäß § 27 SGB II einen Zuschuss zu den angemessenen Ausgaben für Unterkunft und Heizung zu beantragen, auf 150 Euro reduziert. a. Wird die Förderhöhe ab Februar 2015 weiterhin 150 Euro betragen? Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein, wie hoch wird sich diese ausnehmen und warum weicht sie ab? (Bitte erläutern.) Siehe hierzu die Förderrichtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm) unter: https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Stipen dienprogramm.pdf. 9. Waren die monatlichen Zuwendungen von 2001 bis heute in allen individuellen Förderungsfällen ausreichend, um das Ziel des Programms (die mindestens zu erreichende Gleichstellung der/des jeweiligen Geförderten hinsichtlich der in den betreffenden Jahren geltenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) zu gewährleisten? a. Wenn nein, in wie vielen Fällen nicht? (Bitte die Anzahl nach jeweiligem Jahr aufgeschlüsselt einer Tabelle angeben.) Die zuständige Behörde hat sich entschieden, keine komplexe Berechnung der vorhandenen Einkommen mit Gegenüberstellung der angemessenen Kosten vorzunehmen , sondern stattdessen den maximalen Zuschuss begrenzt. Insofern gibt es keine Gleichstellung von Auszubildenden mit den Beziehern von Regelleistungen gemäß SGB II. b. Wenn nein, welche finanzielle Zusatzmaßnahmen wurden in diesen Fällen ergriffen, um die zugesicherte Angleichung herzustellen? Wenn keine Zusatzmaßnahmen zur Angleichung stattfanden, warum nicht? (Bitte erläutern.) Entfällt. 10. Auszubildende erhalten, im Gegensatz zu Beziehern von Leistungen nach SGBII, weder eine finanzielle Übernahme der Erstausstattung zur Einrichtung ihrer Wohnung, noch wird ihnen die Kaution für die Anmietung selbiger gänzlich oder anteilig erstattet. Da das BASFIFörderprogramm eine Gleichstellung auf dem Niveau der Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorsieht, wäre eine finanzielle Beihilfe zu diesen Dingen nur konsequent. Immerhin stellen gerade diese Ausgaben für förderungsbedürftige Auszubildende eine erhebliche monetäre Belastung dar. Dies vorab ausgeführt: a. Wurden/sind diesbezüglich derartige Zusatzunterstützungen im Rahmen des gegenwärtigen, seit 2001 bis heute existierenden, Programms ebenfalls mit angedacht/als Unterstützung abrufbar? b. Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen erfolgten/ erfolgen diese Zusatzleistungen? (Bitte (gegebenenfalls nach Unterscheidungen in bestimmten Jahren berücksichtigt) erläutern.) Durch die überarbeitete Richtlinie werden Jugendliche unterstützt, die bisher keinen Anspruch auf Regelleistungen hatten. Allerdings besteht nun bei dem Bezug von zum Beispiel BAB kein Anspruch auf eine weitere Förderung aus Mitteln der neuen Richtlinie . Hamburg tritt jedoch auf Bundesebene für die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im SGB II ein. Der Vorschlag, die Regelungen des SGB II so auszugestalten , dass eine möglichst weitgehende Einbeziehung aller Auszubildenden in Berufsausbildung und berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie von Schülerinnen und Schülern in schulischer Ausbildung erreicht werden kann, ist weitgehend Konsens zwischen Bund und Ländern. Die Leistungen des SGB II sollen durch Änderung des § 7 SGB II für diese Personengruppen bedarfsdeckend ausgestaltet werden. Die Leistungen der Ausbildungsförderung (BAB, BAföG) sollen als Einkommen angerechnet werden . Die Länder erwarten den Entwurf einer entsprechenden Regelung des Bundes noch in dieser Legislaturperiode. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1655 7 c. Wenn nein, weshalb nicht und wie wird das nach Ansicht der zuständigen Behörde – in Beziehung zur Aufgabe der finanziellen Gleichstellung des Förderprogramms – gegenüber den dadurch benachteiligten Auszubildenden gerechtfertigt? (Bitte ausführlich erläutern.) Siehe Antwort zu 9. a. d. Wenn nein, wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung und/oder Kaution einer Wohnung für geförderte Jugendliche zukünftig Teil des Programms sein? Wie genau sieht die derzeitige Planung zu dieser Unterstützung seitens des Senats aus? (Bitte erläutern.) Eine derartige finanzielle Unterstützung ist im Rahmen des Förderprogramms zukünftig nicht vorgesehen. Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1655 9 Richtlinie der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung 1. Förderungszweck Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die berufliche Ausbildung, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie vollqualifizierende Ausbildungen in Berufsfachschulen von Jugendlichen, um zu verhindern, dass die Jugendlichen aus finanziellen Gründen ihre Bildungsmaßnahmen abbrechen. Zweck der Förderung ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während ihrer Berufsausbildung ein Einkommen zu gewährleisten , welches sie finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht schlechter stellt. Die Förderung erfolgt aus Haushaltsmitteln auf der Grundlage dieser Richtlinie. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 2. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 59 ff SGB III haben oder vollqualifizierende Ausbildungen in Berufsfachschulen absolvieren. Voraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten in der Regel bereits vor Beginn der Ausbildung einen eigenen Haushalt hatten und der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes höher ist als alle während der Berufsausbildung bezogenen anzurechnenden Leistungen. 3. Höhe der Förderung Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Differenz zwischen der gewährten Berufsausbildungsbeihilfe zuzüglich der gewährten Ausbildungsvergütung zuzüglich ggfs. weiterer gewährter anzurechnender Leistungen einerseits und dem Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes andererseits. Die Förderung darf Euro 160,-/mtl. nicht überschreiten. Bei Verheirateten und allein Erziehenden wird der Förderbetrag nach dem anzurechnenden Gesamteinkommen berechnet. Bricht die begünstigte Person ihre berufliche Ausbildung, ihre berufsvorbereitende Maßnahme oder ihre oder vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule ab, so wird die Förderung für den betreffenden Monat anteilig gewährt. Etwaige zu viel gezahlte Beträge sind –gleich aus welchem Grund- unverzüglich zurückzuzahlen. Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 4. Antragsverfahren Anträge auf Förderung sind bei der Lawaetz-Stiftung zu stellen. Die Förderungsanträge können rückwirkend bis zu 6 Monaten für das jeweils laufende Schuljahr gestellt werden . Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen: • eine Kopie des Ausbildungsvertrages (für den Erstantrag) oder eine Bescheinigung über eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule • eine Kopie der Verdienstbescheinigung • eine Kopie des letzten Bescheides über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder über Bundesausbildungsförderung (BAföG), • eine Kopie des Mietvertrages (für den Erstantrag) und Angaben des Vermieters über aktuelle Mietkosten, • gegebenenfalls Nachweise über das laufende Einkommen von Ehegatten bzw. eheähnlichen Partnern und/ oder Kindern der/des Auszubildenden, • eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnete Erklärung über den Wahrheitsgehalt der Angaben. Für die Antragstellung ist die von der Lawaetz-Stiftung erstellte Antragserklärung zu verwenden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist verpflichtet, die Lawaetz-Stiftung bei Wegfall der Fördervoraussetzung umgehend zu informieren und zu viel gezahlte Fördermittel zurück zu zahlen. 5. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt zum 01.06.2008 in Kraft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1655 11 Ja hr A bg ef or de rt M itt el R ei ne F ör de rm itt el A nd er e Zw ec ke Te iln eh m er /-i nn en in Er st fö rd er un g Te iln eh m er /-i nn en in W ei te rf ör de ru ng Te iln eh m er /-i nn en ge sa m t 20 01 28 .8 84 € 28 .8 84 € ke in e ke in e 20 02 61 .7 27 € 29 .1 71 € 32 .5 56 € 30 30 20 03 16 5. 29 2 € 13 1. 83 9 € 33 .4 53 € 13 1 48 17 9 20 04 25 6. 88 7 € 21 4. 02 6 € 42 .8 61 € 14 2 92 23 4 20 05 20 7. 23 8 € 16 5. 30 2 € 41 .9 36 € 44 15 4 19 8 20 06 18 2. 76 5 € 14 9. 01 5 € 33 .7 50 € 75 94 16 9 20 07 18 0. 35 1 € 13 5. 35 1 € 45 .0 00 € 85 84 16 9 20 08 16 8. 01 6 € 11 8. 41 6 € 49 .6 00 € 61 63 12 4 20 09 11 6. 57 9 € 66 .9 79 € 49 .6 00 € 32 47 79 20 10 96 .2 94 € 46 .6 94 € 49 .6 00 € 32 45 77 20 11 10 4. 17 0 € 54 .4 90 € 49 .6 80 € 31 38 69 20 12 96 .3 39 € 46 .6 59 € 49 .6 80 € 31 43 74 20 13 13 4. 97 3 € 85 .2 93 € 49 .6 80 € 87 41 12 8 20 14 17 9. 03 9 € 12 9. 35 9 € 49 .6 80 € 70 73 14 3 Su m m e 1. 97 8. 55 5 € 1. 37 2. 59 5 € 60 5. 96 0 € 42 9 43 4 86 3 Drucksache 21/1655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 3 1655ska_Text 1655ska_Anlagen 1655ska_Antwort_Anlage1 1655ska_Antwort_Anlage2 1655ska_Antwort_Anlage3