BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16552 21. Wahlperiode 26.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen Die Vollstreckung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen ist immer wieder Gegenstand von Berichten in den Medien, zumeist anlässlich der nicht durchgeführten Rückführungen. Die Gründe für das Scheitern der Rückführungen sind zahlreich, bleiben aber aus dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Vertrauens des Bürgers in den Rechtsstaat von evidenter Bedeutung für die Glaubwürdigkeit allen staatlichen Handelns. Am 31.01.2019 sollen in Hamburg 7 832 Personen ausreisepflichtig gewesen seien, davon sollen 5 724 Personen im Besitz einer Duldung sein. Im Dezember 2018 sollen 31 vorbereitete Rückführungen nicht vollzogen worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen Gründen sind im Dezember 2018 die 31 vorbereiteten Rückführungen nicht erfolgt? Vergleiche Drs. 21/15811. 2. Was ist geplant, um diese Personen tatsächlich abzuschieben? Von den 31 Personen wurden fünf Personen zwischenzeitlich abgeschoben. Eine Person darf aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts aktuell nicht abgeschoben werden. Für fünf Personen sind erneute Abschiebungsmaßnahmen in Planung. 18 Personen können nicht mehr wie geplant in EU-Mitgliedstaaten abgeschoben werden, da die Dublin-Überstellungfrist abgelaufen ist und diese Personen daher in das nationale Verfahren übernommen werden müssen. Der weitere Verlauf bestimmt sich nach Maßgabe der Entscheidung in diesem Verfahren. Bei zwei Personen bestehen aktuell Abschiebungshindernisse. 3. Falls sich diese Personen nicht nach den §§ 58 Absatz 1 fortfolgende AufenthG in Abschiebehaft befinden, warum ist eine solche nicht angeordnet worden? Abschiebehaft ist nicht angeordnet worden, weil entweder keine Haftgründe vorlagen oder keine geeigneten Abschiebungshaftplätze zur Verfügung standen. 4. Wie viele Personen waren jeweils im Januar und Februar 2019 ausreisepflichtig ? Zum 28.02.2019 waren es 7 951 Personen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16284. Drucksache 21/16552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele von diesen ausreisepflichtigen Personen sind jeweils tatsächlich im Januar 2019 und im Februar 2019 freiwillig ausgereist? 6. Wie viele Personen von diesen ausreisepflichtigen Personen sind jeweils tatsächlich im Januar 2019 und im Februar 2019 erfolgreich abgeschoben worden? Vergleiche Drs. 21/16284 und 21/16550. 7. Wie viele Personen von diesen ausreisepflichtigen Personen konnten jeweils tatsächlich im Januar 2019 und im Februar 2019 nicht erfolgreich abgeschoben worden? 8. Aus welchen Gründen konnten von diesen ausreisepflichtigen Personen jeweils tatsächlich im Januar 2019 und im Februar 2019 nicht erfolgreich abgeschoben worden? Vergleiche Drs. 21/16284 und 21/16550. Gründe für den Nichtvollzug von Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen sind das Vorliegen vielfältiger kurz-, mittel – oder auch langfristiger rechtlicher und/oder tatsächlicher Abschiebungshindernisse im Einzelfall . 9. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit die aktuelle Abschiebepraxis effektiver und effizienter wird? Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hat sich in ihrer Sitzung am 5.12.2018 in Berlin unter TOP 4 mit der Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen bei straffälligen Ausländern/Flüchtlingen und Gefährdern befasst und den rechtlichen und praktischen Handlungsbedarf konkretisiert. Auf das Ergebnisprotokoll hierzu, welches im Internet unter der Adresse https://www.landtag.nrw.de/ portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1537.pdf abrufbar ist, wird insoweit verwiesen.