BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16555 21. Wahlperiode 26.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.03.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen in Ambulanzflugzeugen Aus Hamburg werden auch erkrankte Geflüchtete abgeschoben. Im Regelfall werden sie vor der Abschiebung auf ihre medizinische Abschiebetauglichkeit untersucht. Unter Umständen erfolgen Abschiebungen auch in Begleitung von medizinischem Personal. Bei schwerwiegenden Fällen werden sogar Ambulanzflugzeuge zur Abschiebung eingesetzt, um selbst schwer erkrankte Personen abschieben zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen hat die Freie und Hansestadt Hamburg seit 2010 wohin per Ambulanzflug abgeschoben? Bitte unter Angabe von Nationalität , Alter und Geschlecht jahrweise aufschlüsseln. Im Jahr 2017 wurden zwei männliche mazedonische Staatsangehörige (55 und 58 Jahre) nach Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) abgeschoben. Im Jahr 2018 wurde ein männlicher ghanaischer Staatsangehöriger (51 Jahre) nach Ghana abgeschoben. 2. Wie teuer waren diese Abschiebungen jeweils? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Transport, medizinischem Begleitpersonal, Dolmetscher, Medikamenten, medizinischen Untersuchungen/Gutachten et cetera. Die Kosten für beide Abschiebungen setzen sich wie folgt zusammen: Kostenart Maßnahme 2017 (Kosten in Euro) Maßnahme 2018 (Kosten in Euro) Transportkosten inkl. medizinisches Begleitpersonal während des Fluges 28 700,00 55 900,00 medizinisches Begleitpersonal bis zum Abflug 570,80 500,00 Dolmetscher 1 070,00 3 197,26 medizinische Untersuchungen/ Gutachten - 152,46 3. Wie waren die Lebensumstände der Betroffenen? a. Wie war die Unterbringungssituation der Betroffenen in Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach stationär in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen , dezentraler Unterbringung, zentraler Unterbringung et cetera . Alle Betroffenen lebten in dezentralen Unterkünften. b. Wie lange lebten sie jeweils zuvor bereits in Deutschland? Drucksache 21/16555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der ghanaische Staatsangehörige lebte seit 2001 in Deutschland, die beiden mazedonischen Staatsangehörigen seit 2013 beziehungsweise 2014. c. Waren sie anwaltlich vertreten und/oder standen sie unter Betreuung ? Wenn ja, war eine Organisation mit der Vertretung beauftragt und wenn ja, welche? Alle Personen waren anwaltlich vertreten. Eine Betreuung lag nicht vor. d. Aus welchen Gründen war der Transport mit einem Ambulanzflugzeug notwendig? Fand vor der Abschiebung eine Beratung zur „freiwilligen Rückkehr“ statt? Falls ja, durch welche staatliche oder unabhängige Stelle? Eine Abschiebung in einem Ambulanzflugzeug ist dann erforderlich, wenn eine Flugreisetauglichkeit nur auf diese Weise gewährleistet werden kann. Ambulanzflugzeuge sind daher mit medizinischem Equipment ausgestattet und können beispielsweise bei Bedarf kurzfristig die Flughöhe ändern. Alle betroffenen Personen wurden im Vorfeld durch die zuständige Ausländerbehörde zur freiwilligen Ausreise beraten. Ob darüber hinaus Beratungsangebote anderer Stellen in Anspruch genommen wurden, ist der Behörde nicht bekannt. e. Waren zum Zeitpunkt der Abschiebung Klagen oder Anträge der Betroffenen anhängig, die keine aufschiebende Wirkung entfalteten ? Ja, in einem Fall. 4. Aufgrund welcher Untersuchungen welcher Stellen wurden die Betroffenen für flugtauglich erklärt und waren an den Untersuchungen Fachärzte /-innen beteilig? Die Flugreisetauglichkeit wurde durch den Ärztlichen Dienst des Einwohner- Zentralamts festgestellt. 5. Wurden den Betroffenen Medikamente mitgegeben? a. Wenn ja, welche und ausreichend für welche Zeiträume? b. Durch wen oder welche Stelle wurde die Medikation festgesetzt? Ja, in allen Fällen wurden die notwendigen Medikamente nach Verschreibung durch den Ärztlichen Dienst mitgegeben. Die Zeiträume sind so gewählt, dass der Zeitraum bis zur eigenständigen Beschaffung dieser oder wirkgleicher Medikamente im Heimatland erfolgen kann. Den mazedonischen Staatsangehörigen wurden ihre Dosen an Medikamenten für die jeweiligen Erkrankungen entsprechend der ärztlichen Verordnungen jeweils für einen Monat mitgegeben, dem ghanaischen Staatsangehörigen für zwei Monate. 6. Gab es während der Zuführungen zum Flughafen, am Flughafen oder während der Abschiebungen Zwischenfälle? Wenn ja, welche? Nein. 7. Wurden die Betroffenen am Flughafen am Zielort an eine/n Arzt/Ärztin übergeben und hat sich der Senat vergewissert, dass eine dem Krankheitsstand des Betroffenen angemessene Unterbringung erfolgt? Wenn ja, auf welche Art erfolgte diese Vergewisserung? 8. Welche ärztliche und medikamentöse Versorgung ist nach Informationen des Senats für die mittels Ambulanzflugzeug abgeschobenen Personen im jeweiligen Zielstaat verfügbar? Ist diese dort nach Einschätzung des Senats ausreichend? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16555 3 9. Welche Erkenntnisse gibt es über Verbleib und Zustand der Betroffenen in den Heimatländern? Vor der Durchführung der Maßnahme vergewissert sich die Ausländerbehörde, dass im Herkunftsland eine ausreichende ärztliche und medikamentöse Versorgung vorhanden ist. Die Übergabe im Herkunftsstaat erfolgt an die dortigen Behörden. Bei den mazedonischen Staatsangehörigen ist der Ausländerbehörde bekannt, dass dort ein Arzt anwesend war. Darüber hinaus liegen der Ausländerbehörde über den weiteren Verbleib und Zustand der Betroffenen nach der Übergabe an die Heimatbehörden keine Erkenntnisse vor, da ihr Informationen hierüber nicht zugänglich sind. 10. Gab es seit 2010 Abschiebungen mittels eines Ambulanzflugzeuges, die später für unrechtmäßig erklärt wurden? Wenn ja, wie viele, aus welchen Gründen und welche? a. Sind die Betroffenen wieder nach Deutschland eingereist und wenn ja, wann und wo leben sie heute? Nein, im Übrigen: entfällt. 11. Sind andere Betroffene, die seit 2010 mit einem Ambulanzflugzeug von Hamburg abgeschoben wurden, später erneut nach Deutschland eingereist ? Wenn ja, wann und wo leben sie heute? Nein.