BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1656 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Vollzug von Abschiebungen in den Wintermonaten Vor dem Hintergrund des massiven Zustroms nach Deutschland und in die Freie und Hansestadt Hamburg muss alles dafür getan werden, die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überdehnen, auch, um Menschen, die in ihrer Heimat tatsächlich verfolgt werden, eine sichere und menschenwürdige Zuflucht gewähren zu können. Deshalb muss zwischen Menschen, die politischer Verfolgung ausgesetzt sind, und solchen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, unterschieden werden. Wird ein Antrag auf Asyl abgelehnt und keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, besteht eine Verpflichtung zur Ausreise. Diese muss gegebenenfalls durch eine Abschiebung zwangsweise vollzogen werden. In den letzten Jahren hat die GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion , die nun den Senat trägt, wiederholt eine Aussetzung von Abschiebungen (Abschiebestopp) für die Wintermonate gefordert. Dies wurde von der Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft bisher stets abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat für den Winter 2015/2016 eine Aussetzung von Abschiebungen (Abschiebestopp)? Wenn ja, aus welchen Gründen und für welche Personengruppen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Rückführungen über die Wintermonate sind wie auch schon in den vergangenen Jahren vertretbar. Nach der bestehenden Rechtsordnung wird konkreten Gefahren für Leib und Leben im Falle einer Rückkehr in die jeweiligen Herkunftsstaaten grundsätzlich in den dafür vorgesehenen individuellen Asylverfahren Rechnung getragen. Wie auch schon in den vergangenen Jahren wird die zuständige Behörde bei den bundesrechtlich gebotenen Aufenthaltsbeendigungen, insbesondere während der Wintermonate , mit Sensibilität vorgehen und bei besonders schutzbedürftigen Personen entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls vorübergehend zurückstellen. Ein grundsätzliches Aussetzen von Aufenthaltsbeendigungen erfolgt nicht. 2. Werden die entsprechenden Planungen mit den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen koordiniert? Nein. 3. Wie viele Abschiebungen wurden in den Wintermonaten 2014/2015 pro Monat durch die Hamburger Behörden durchgeführt? Die Zahl der Rückführungen kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Drucksache 21/1656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rückführung Dezember 2014 Januar 2015 Februar 2015 März 2015 Abschiebungen ins Heimatland 23 31 28 42 Zurückschiebungen in Drittland 11 9 8 3 Überwachte Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigung 25 52 33 19 4. Mit wie vielen Abschiebungen, die durch Hamburger Behörden durchgeführt werden, rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durchschnittlich für die kommenden Wintermonate 2015/2016? Die zuständige Behörde hat den bundesgesetzlichen Auftrag, vorhandene Ausreisepflichten nach den §§ 58 fortfolgende Aufenthaltsgesetz durchzusetzen. Die tatsächliche Anzahl der erfolgten Rückführungen ist dabei von verschiedensten Faktoren abhängig, sodass keine verlässlichen Prognosen über zu erwartende Zahlen erstellt werden können. In Anbetracht des Umstandes, dass damit begonnen wurde, den Rückführungsbereich der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes personell zu verstärken, ist zu erwarten, dass die Rückführungszahlen steigen werden.